Ettlin Erich · Ständerat · 2026-06-11
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-11
Wortprotokoll
Ich äussere mich zu beiden Entwürfen und werde dann vermutlich nichts mehr sagen müssen. Wir haben gestern, am 10.[NB]Juni, die Einigungskonferenz zur Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente durchgeführt. Ich sage schnell, wie die Ausgangslage war: Wir hatten eine Version Nationalrat und eine Version Ständerat. Die Version des Nationalrates lautete, dass nur die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden soll, und zwar befristet bis 2033. Dies wurde vom Nationalrat am 9.[NB]Juni mit 101 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Das war die Version Nationalrat. Ihre Version, jene des Ständerates, kennen Sie. Wir haben sie am 8.[NB]Juni mit 26 zu 18 Stimmen angenommen. Es ist eine Mischfinanzierung. Sie betrifft nicht nur die Mehrwertsteuer, sondern auch die Lohnbeiträge, und zwar sollen 0,3 Lohnprozentpunkte zusätzlich erhoben werden, und es sollen 0,4 Prozentpunkte Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben werden, dies ohne Befristung.
Wir haben im letzten Beschluss des Ständerates keinen Automatismus mehr. Wenn der AHV-Ausgleichsfonds unter 80 Prozent abrutscht, passiert insofern nichts, als die Regel jetzt einfach ist, dass er bei 100 Prozent sein muss. Was passiert, wenn er darunterrutscht, müsste der Bundesrat dann entscheiden, oder er müsste vorlegen, was er machen möchte.
Wir haben keinen Entwurf 4 mehr, er war sowieso nicht mehr in der Version enthalten. Wir haben aber den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer angepasst, und zwar wird er nicht erhöht, er bleibt bei 2,6 Prozent, selbst wenn wir in der Version Ständerat zu einer Erhöhung Ja sagen.
In der Einigungskonferenz wurde dann ein Antrag gemäss dem Beschluss des Ständerates eingereicht. Es gibt jetzt also eine modifizierte Version gemäss Ständerat. Dort geht es darum, dass man die Lohnbeiträge nur um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Das heisst, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden 0,1 Prozentpunkte mehr als Beiträge an die AHV bezahlen und die Arbeitgeber ebenfalls 0,1 Prozentpunkte mehr. Statt 0,3 wären es also 0,2 Lohnprozente. Dieser Antrag wurde in der Einigungskonferenz mit 15 zu 11 Stimmen angenommen, und somit wurde die Version des Ständerates angepasst. Das heisst für die Finanzen, dass wir aus Lohnbeiträgen statt ungefähr 1,6 Milliarden Franken nur noch 1,1 Milliarden Franken für die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente, die ja im ersten Jahr etwa 4,2 Milliarden Franken ausmacht und bis auf 5 Milliarden Franken ansteigen wird, zur Verfügung haben. Die Mehrwertsteuereinnahmen bleiben bei etwa 1,5 Milliarden Franken. Das heisst, zusammen mit der neuen Version zu den Lohnprozenten haben wir dann rund 2,5 Milliarden Franken für die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente, die, wie gesagt, 4,2 Milliarden Franken ausmacht. Sie sehen also: Wir finanzieren nicht die vollständige 13.[NB]AHV-Rente, aber aufgrund der Finanzkennzahlen genügt es.
Der Fondsbestand würde mit dieser Variante ab Mitte der 2030er-Jahre auf ungefähr 90 Prozent absinken. Es ist klar: Wir haben im Gesetz die Bestimmung, dass er nicht unter 100 Prozent sinken sollte, aber er kann theoretisch auf 90 Prozent absinken.
In diesen Zahlen ist nicht berücksichtigt, dass das Ergebnis 2025 gut war, was einen um etwa 2 Prozentpunkte besseren Fondsbestand ergibt. Aber man hat uns in der Einigungskonferenz auf Nachfrage hin auch gesagt, dass die Konjunkturaussichten jetzt eher schlechter, eher eingetrübt sind, und das würde den Fondsbestand wieder ein bisschen reduzieren. Wir können also davon ausgehen, dass die Finanzkennzahlen und die Aussichten auf die Zahlen in Zukunft etwa die sind, die uns vorgelegen haben. Wie gesagt, wurde der Antrag auf dieses modifizierte Konzept des Ständerates mit 15 zu 11 Stimmen angenommen.
Wir haben dann über den Entwurf 2 abgestimmt, der nur die Lohnbeiträge betrifft, und den Entwurf 3, in dem es um die Mehrwertsteuererhöhung geht, die ja eine Verfassungsänderung erfordert. Die Einigungskonferenz hat je eine Abstimmung vorgenommen. Sie hat sowohl den Entwurf 2 als auch den Entwurf 3 mit 15 zu 11 Stimmen angenommen. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen also mit einem Stimmenverhältnis von 15 zu 11, den Entwurf 2 gemäss der Variante des Ständerates anzunehmen, und mit dem gleichen Stimmenverhältnis, auch den Entwurf 3 gemäss der Variante des Ständerates anzunehmen.
Es gilt hier festzuhalten, dass diese Entwürfe einseitig miteinander verbunden sind. Das heisst, die Mehrwertsteuererhöhung muss vom Volk angenommen werden, das ist eine Verfassungsänderung. Wenn das Volk die Mehrwertsteuererhöhung ablehnen würde, dann würde es auch keine Lohnbeitragserhöhung geben. Wenn aber umgekehrt die Lohnbeiträge nicht angenommen werden, gilt die Mehrwertsteuererhöhung, wenn das Volk sie annimmt, trotzdem. Wenn das Parlament die Erhöhung der Lohnbeiträge nicht annimmt, könnte es also sein, dass die Mehrwertsteuererhöhung trotzdem eingeführt wird, falls das Volk dazu Ja sagt. Diese zweite Variante, nur Mehrwertsteuererhöhung, würde bedeuten, dass wir nur 0,4 Prozent zusätzlich hätten. Das sind ungefähr 1,5 Milliarden Franken. Bei einem Verbrauch von 4,2 bis 5 Milliarden Franken reicht das natürlich nicht lange; da würde der Fondsbestand relativ schnell abrutschen. Dann müsste man sagen, dass die 13.[NB]AHV-Rente eigentlich nicht ausfinanziert ist. So viel zur Zusammenfassung der Diskussion in der Einigungskonferenz.
Ich bitte Sie, den Antrag der Einigungskonferenz zu beiden Entwürfen anzunehmen.