Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-11
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-11
Wortprotokoll
Was ist Sanktionenvollzug? Es geht dabei um die Frage, wie man Menschen behandelt, bestraft, therapiert, die ein Verbrechen begangen haben, aber krank sind, namentlich psychisch krank. Es ist ein schwieriges Thema, weil es da einerseits um medizinische, therapeutische Fragen geht, andererseits aber auch klar um das Strafrecht.
Der Bundesrat sieht hier Handlungsbedarf, er hat deshalb den Entwurf 1 vorgelegt. Am 14.[NB]Juni 2024 wurde die Vorlage aus dem Massnahmenpaket Sanktionenvollzug aber abgelehnt. In der Folge wollte Ihre Kommission für Rechtsfragen mittels der Kommissionsinitiative 24.464 diese Änderungen des Strafgesetzbuches wieder aufnehmen und mit weiteren Punkten anreichern. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat dieser Initiative nicht zugestimmt und stattdessen die vorliegende Kommissionsmotion eingereicht, die der Ständerat dann einstimmig angenommen hat.
Angesichts der Komplexität und Technizität der Materie ist es aus Sicht des Bundesrates auf jeden Fall sinnvoll, das Anliegen auf dem Wege der vorliegenden Motion 25.4415 weiterzuverfolgen. Bei diesen Arbeiten wird das Thema der stationären Behandlung von schweren psychischen Störungen nach Artikel 59 StGB einen breiten Raum einnehmen. Die Anordnung von solchen Massnahmen hat in den letzten Jahren nämlich markant zugenommen. Dies hat immer höhere Kosten im Justizvollzug zur Folge. Zudem fehlen teilweise die geeigneten Vollzugsplätze.
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat deshalb ein Projekt mit einer breit abgestützten Expertengruppe gestartet, welches die stationären therapeutischen Massnahmen nach Artikel 59 StGB vertieft analysiert. Gestützt auf diese Ergebnisse kann der Bundesgesetzgeber den Handlungsbedarf dann besser beurteilen.
Die schreckliche Attacke in Winterthur wird den Gesetzgebungsprozess beeinflussen. Sollte sich nach der Untersuchung des jüngsten Vorfalls in Winterthur Anpassungsbedarf im StGB abzeichnen, werden wir das, wenn möglich, hier gleich aufnehmen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.