Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-11
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11
Wortprotokoll
Sie haben nun Ihren doch sehr differenzierten Einzelantrag begründet. Wie gesagt: Ich kann höchstens eine Einschätzung aus präsidialer Sicht geben.
Der Einzelantrag Chassot übernimmt bei Artikel 9c Absatz 1 mehrere Anpassungen gemäss dem Beschluss des Nationalrates, so bei Litera a - dort stimmt der Antrag auch mit dem Entwurf des Bundesrates überein - sowie bei Litera e. Wenn wir uns dem Einzelantrag Chassot anschliessen, folgen wir dem Nationalrat und bereinigen praktisch alle Differenzen, denn materiell weicht der Einzelantrag eigentlich einzig bei Buchstabe d minimal vom Entwurf des Bundesrates und vom Beschluss des Nationalrates ab, wie Sie auf Seite 18 der Fahne sehen können. Bei Buchstabe d spricht der Bundesrat von "verfügbar", der Nationalrat verlangt die Formulierung "rechtzeitig verfügbar", und Frau Chassot präzisiert dies weiter und sagt "klinisch rechtzeitig verfügbar". Dagegen ist meines Erachtens nichts einzuwenden.
Je nachdem, wie wir die Sachlage gewichten, können wir mit der Annahme des Einzelantrags Chassot dem Nationalrat folgen und die Differenzen bis auf Buchstabe d weitestgehend bereinigen. Oder aber wir schaffen eine Differenz, folgen also dem Bundesrat, wie es Ihre SGK beantragt, und geben die "hospital exemption" damit nochmals an den Erstrat zurück, dies mit dem Anliegen, dass das Thema nochmals vertieft angeschaut wird, einschliesslich des Einzelantrags Chassot.
Persönlich habe ich Sympathie für den Einzelantrag Chassot, aber in Anbetracht der geschlossenen Kommission befürchte ich, dass es zu einem Zufallsentscheid kommen könnte. Damit wäre der Sache am allerwenigsten gedient. Ich könnte also auch damit leben, dass wir die Buchstaben a bis e von Artikel 9c Absatz 1 einzeln bereinigen und im Zweifelsfall dann eben doch beim Entwurf des Bundesrates bzw. bei unserer Version bleiben, damit die Schwesterkommission und der Schwesterrat dann noch einmal Gelegenheit haben, sich vertieft mit den Differenzen zu befassen. In diesem Sinne würde ich Ihnen für jeden Buchstaben den entsprechenden Antrag nennen.
Wie gesagt, beantragt die Kommission, beim gesamten Absatz 1 beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.