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Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11

Wortprotokoll

Mit Artikel 26abis beantragt die Kommission die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, mit der eine Kofinanzierung des Bundes ermöglicht werden kann. Heute darf der Bund die Marktlösung nicht finanziell unterstützen. Die Bundesverwaltung darf nur Subventionen in Form von Finanzhilfen oder Abgeltungen von Dritten gewähren, wenn dafür eine spezialgesetzliche Grundlage besteht. Die geschätzten Mehrkosten bewegen sich im Bereich eines mittleren einstelligen Millionenbetrages.

Um die mit der Einführung des E-Rezepts und des elektronischen Medikationsplans verbundenen Kosten vor der Einführung des geplanten Gesundheitsdatenraums Schweiz zu reduzieren, beantragt die Kommission, eine begrenzte Kofinanzierungsmöglichkeit für marktgetriebene Lösungen gesetzlich zu verankern. Eine solche Kofinanzierung der marktgetriebenen Medikationslösung durch den Bund kann, gestützt auf eine klare Rechtsgrundlage im Heilmittelrecht, sinnvoll sein, weil die flächendeckende Verfügbarkeit interoperabler Dienste ein öffentliches Gut mit hohen positiven Externalitäten für Patientensicherheit, Versorgungsqualität und Kosteneffizienz darstellt. Der Antrag wurde in der Kommission mit 4 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Den vielen Enthaltungen entnehmen Sie, dass sich die Kommission in dieser Sache noch nicht ganz so sicher war. Da der Zweitrat die Ermöglichung einer Kofinanzierung für den Betrieb von elektronischen Systemen vertieft prüfen kann, lässt sich der Entscheid absolut verantworten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, ganz pragmatisch der Kommission zu folgen.