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Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, Absatz 2 zu streichen, damit die Rückverfolgbarkeitspflichten bei neuartigen Tierarzneimitteln für die praktizierende Tierärzteschaft leichter erfüllt werden können. Es geht nach Ansicht der SGK-S darum, eine Ausweitung der Bürokratie wo immer möglich zu verhindern. Wir folgen damit einer Empfehlung der Tierärzteschaft, die einen riesigen Aufwand befürchtet und kaum einen Nutzen darin sieht. Gerade im Heimtierbereich werden nach wie vor viele nicht registrierte Tiere gehalten, etwa Katzen, Schildkröten, Meerschweinchen usw.

Für die Veterinärmedizin gibt es kein zentralisiertes Identifikationssystem. Trotzdem werden inzwischen viele Tiere registriert. Die Tierärzte führen Krankengeschichten über ihre Patienten, und es besteht heute schon eine Aufzeichnungspflicht für konventionelle Arzneimittel. So besteht für einen Veterinär, der einem Pferd einen Wirkstoff verabreicht, eine Aufzeichnungspflicht.

Gemäss Verwaltung ist die Streichung der vorgesehenen Bestimmung insofern zu verantworten, als sie nur für die Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) gilt und nicht etwa für die Mainstream-Produkte. Darum können Sie sich hier guten Gewissens der Kommission anschliessen.

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