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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2026-06-11

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-11

Wortprotokoll

Auch wenn es zu diesem Artikel keine Minderheit gibt, war das Abstimmungsresultat in Ihrer Kommission doch etwas unüblich. Deshalb erlaube ich mir, noch ein paar Ergänzungen zu den Ausführungen des Kommissionssprechers zu machen.

Wir haben beim Eintreten gehört, dass diese Revision wirklich ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems und zur Förderung der dringend benötigten Digitalisierung im Gesundheitswesen ist. Wir haben im Parlament in den letzten Jahren selber einige Motionen auf den Weg geschickt, welche die Verwendung von elektronischen Rezepten und die Einführung eines elektronischen Medikationsplans fordern. Wir haben diese beiden Möglichkeiten, E-Rezept und E-Medikationsplan, jetzt in den vorangehenden Artikeln eingefügt. Warum ist es so wichtig und so sinnvoll?

Medikationsfehler treten nach wie vor häufig auf - wir wissen das -, insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit Polymedikation bzw. chronischen Erkrankungen. Fehler in der Medikation verursachen viel Leid, und sie verursachen enorme Kosten. Es gibt dazu eine Hochrechnung für die Schweiz: Aufgrund von Medikationsfehlern und anderen vermeidbaren medikationsbezogenen Schäden werden geschätzte Kosten in der Grössenordnung von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr ausgelöst. Mit E-Medikationsplänen haben wir ausserdem Grundlagen, die es erlauben, die Medikation zu überprüfen, allenfalls zu reduzieren und unwirksame Therapien zu identifizieren.

Welche technischen Lösungen und Anforderungen für die Umsetzung der E-Rezepte und insbesondere der E-Medikation gibt es? Es ist ja ein System, das von verschiedenen Seiten her abgerufen und gespeist werden können muss. Auf die Frage, wie das technisch gelöst werden soll, haben wir in der Kommission an einer ersten Sitzung die Antwort erhalten, dass das insbesondere mit der Umsetzung des Swiss Health Data Space im Rahmen von Digisanté und mit dem neuen elektronischen Gesundheitsdossier geschehen soll. Diese Antworten haben uns nicht wirklich befriedigt, und zwar aus dem Grund, dass beides, Swiss HDS und E-GD, noch nicht parat ist. Wir wissen sogar, dass sich aufgrund von Kürzungsentscheiden unserer Räte die Realisierung, insbesondere jene des Swiss HDS, noch verzögern wird. Deshalb haben wir an einer zweiten Sitzung der Verwaltung ausführliche Fragen gestellt. Die Antworten waren, gelinde gesagt, ernüchternd. Wir mussten feststellen, dass bei beiden Anwendungen, E-Rezept und E-Medikation, der Digitalisierungsgrad tief ist. Es bestehen stark fragmentierte Lösungen und Lösungen, die nicht interoperabel sind.

Weiter stellten wir fest, dass es schon private Anbieter von national verfügbaren Lösungen gibt. Diese Anbieter haben in erheblichem Masse finanzielle Vorleistungen erbracht. Wir mussten auch feststellen, dass sich damit bislang kein tragfähiges Geschäftsmodell realisieren liess. Deshalb haben wir in einer dritten Runde - wir haben uns dreimal mit diesen Fragen auseinandergesetzt - die Verwaltung gebeten, einen Formulierungsvorschlag für eine Übergangslösung auszuarbeiten. Diese Übergangslösung finden Sie in Artikel 26abis auf Seite 35 der deutschen Fahne. Deren Formulierung folgt der Logik, dass sie später reibungslos in die Zielarchitektur mit E-GD und Swiss HDS integriert werden kann. Wir machen jetzt nicht etwas anderes, das dann nicht integriert werden kann und abgeschaltet werden muss. Es wird vielmehr später integriert und erlaubt uns eben, E-Rezepte und E-Medikationspläne einzuführen, wie wir das mit der Revision wollen. Ich bezeichne es eigentlich eher als teilweises Vorziehen eines Digisanté-Projekts.

Die Übergangslösung sieht vor, Rahmenbedingungen für die Zielarchitektur zu schaffen; das wird dann auf Verordnungsstufe konkretisiert werden müssen. Unter anderem geht es darum, die Interoperabilitätsstandards sowie Austauschformate, Betrieb, Datenablage und -Governance, Signatur- und Authentifizierungslösungen für Leistungserbringer festzulegen.

Ich bin überzeugt, dass diese Übergangslösung ein wichtiger Schritt in Richtung eines flächendeckenden elektronischen Medikationsprozesses ist. Wir brauchen eine Kofinanzierung der marktgetriebenen Medikationslösungen, und es ist auch wichtig, dass wir die gesetzliche Grundlage dafür schaffen. Man könnte einfach lapidar sagen: Für Digisanté ist ja viel Geld vorhanden, die sollen für diese Kofinanzierung doch einfach Mittel von Digisanté verwenden. Das ist aber nicht möglich, denn wir haben für Digisanté einen Verpflichtungskredit gesprochen, und dieses Geld kann nicht einfach an Private herausgegeben werden; dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage.

Wir haben uns natürlich auch über die Kosten informiert. Von wie viel Geld sprechen wir da? Es wurde für uns eine Schätzung vorgenommen, in Abstimmung mit der IG E-Mediplan, der FMH und Pharmasuisse. Demnach gehen wir für diese Übergangsphase von Kosten zwischen 10 und 12 Millionen Franken aus. Das heisst, wenn wir eine hälftige Kofinanzierung des Bundes vorsehen, dann sprechen wir von einem mittleren einstelligen Millionenbetrag für den Zeitraum bis ungefähr 2032.

Wir stimmen nicht ab, es gibt keine Minderheit, aber ich bitte Sie, unsere Überlegungen nachzuvollziehen, und ich bitte auch die Schwesterkommission, diesen Punkt noch einmal zu vertiefen. Ich denke, es ist ein wichtiges Element, damit diese beiden Lösungen, E-Medikation und E-Rezepte, zum Fliegen kommen.