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Friedli Esther · Ständerat · 2026-06-11

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11

Wortprotokoll

Ich bin ja Mitglied der Staatspolitischen Kommission. Nach dem Votum von Kollege Jositsch erlaube ich mir, kurz etwas zu sagen. Er hat ja eigentlich in den Raum geworfen, dass unsere Kommission einen Fehler gemacht habe. Das möchte ich entschieden von uns weisen. Und es ist mir ein Anliegen, dass wir das hier noch klären.

Unsere Kommission hat ja bei diesem Geschäft die Referendumsfrage zugewiesen erhalten, das wurde schon mehrfach gesagt. Zu dieser Frage haben wir Anhörungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörungen kamen eigentlich drei Varianten heraus, aus denen wir wählen können. Eine erste Variante, auch gemäss Entwurf des Bundesrates, sieht das fakultative Referendum vor; eine zweite Variante sieht ein Referendum sui generis vor; Professor Schmid von der Universität St.[NB]Gallen führte als dritte Variante ins Feld, dass er der Meinung ist, dass es eine Bestimmung in den Übergangsbestimmungen unserer Bundesverfassung brauche.

Unsere Kommission - das ist ganz richtig und wichtig - sagte eigentlich, dass dem Ständerat im Rahmen der Beratungen im September 2026 erst einmal alle drei Varianten vorliegen sollen, unabhängig davon, wofür wir uns dann entscheiden. Wir hielten dann mit der Verwaltung und mit verschiedenen Juristen Rücksprache. Sie sagten, dass die Variante, die Professor Schmid vorgeschlagen habe, eben nur über eine Kommissionsinitiative umzusetzen sei. Deshalb haben wir diesen Weg beschritten. Das entspricht genau dem Thema, das unserer Kommission zugewiesen wurde, nämlich der Referendumsfrage; deshalb ist es eben richtig, dass wir auch diese Piste verfolgt haben.

Ich nehme aus dieser Diskussion jetzt eigentlich erstens mit: Zwei Juristen, drei Meinungen, und es gibt da eine sehr juristische Diskussion. Als Zweites stelle ich fest, dass es in einem Zweikammersystem wahrscheinlich eine Herausforderung ist, wenn man zu einem Geschäft in den beiden Räten unterschiedliche Verfahrensweisen wählt - und vor dieser Herausforderung stehen wir jetzt.

Ich meine, dass es richtig und wichtig ist, dass dann, wenn wir im September 2026 über alles beraten, auch en connaissance de cause die Frage des Referendums geklärt wird. Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Ordnungsantrag Fässler Daniel zuzustimmen. Kollege Fässler sagte es richtig: Dann werden uns auch alle Informationen vorliegen. Eine wichtige Information, nämlich die Auslegung des Rechtsdiensts der Parlamentsdienste, lag uns in der Kommission noch nicht vor.

Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund, den Ordnungsantrag Fässler Daniel anzunehmen.