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Rieder Beat · Ständerat · 2026-06-11

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-11

Wortprotokoll

Wenn Sie für ein einzelnes Geschäft oder für den einzelnen Prozess - ich bin Prozessanwalt, das wissen Sie - die Verfahrensordnung ändern, dann finden Sie immer Spuren, die dafür sprechen, dass dies rechtmässig oder nicht rechtmässig ist. Diese Spuren finden Sie relativ schnell, nämlich dann, wenn Sie in die Vergangenheit gehen und sich anschauen, wie die Geschäfte beraten wurden, und wenn Sie sich nicht an Aussagen einzelner Ständerätinnen und Ständeräte halten, sondern an die Liste der neuen Geschäfte. Diese Liste erhalten Sie alle als Ständerätinnen und Ständeräte.

Jede Session erhalten Sie diese Liste jeweils rückwirkend auf das ganze Jahr. Dann sehen Sie die Zuteilung der Geschäfte. Sie sehen für jeden einzelnen Bereich, wem welche Geschäfte durch die Büros zugeteilt werden: "Vorzeitige Zuteilung", "Vorlagen des Bundesrates", "Standesinitiativen", zuletzt kommen Sie zum Abschnitt "Parlamentarische Initiativen". Für die Sommersession 2026 sehen Sie im Nationalrat die parlamentarischen Initiativen Aeschi, Fraktion V, Chiesa, Regazzi, Rüegger, Balmer, Aeschi, Dandrès, Dandrès, Sollberger, Sollberger, Sollberger - ein wenig viel Sollberger -, Zybach, Zybach, Barandun, Büchel Roland, Hess Lorenz, Weichelt. Das wird zugeteilt. Wieso wird das zugeteilt? Weil im Räderwerk unseres Parlamentes jedes Detail geregelt ist. Persönliche parlamentarische Initiativen werden durch die Büros zugeteilt, Kommissionsinitiativen werden nicht zugeteilt. Bei Letzteren gilt das Prinzip der Schwesterkommission, ganz einfach. (Unruhe)

Führen Sie jetzt einmal diese Untersuchung durch. Auch bei Covid, einer der grössten Krisen, wurde das Geschäft jeweils der Schwesterkommission zugeteilt. Wieso führen wir eigentlich Vorberatungen in diesem Rat durch? Wir tun dies, weil die Kommission die Entscheide vorbereitet, damit dann der Rat im Wissen um alle Eventualitäten über ein Sachgeschäft entscheiden kann. Wenn Sie jetzt dem Ordnungsantrag Fässler Daniel auf Streichung des Geschäfts 26.425 von der Tagesordnung nicht zustimmen, dann werden Sie anschliessend über ein Referendum beraten, ohne dass Ihnen die Kommission einen ausführlichen Bericht über alle Vor- und Nachteile zu den Themen, die sie aufgegriffen hat, geben kann. Ist das ständeratswürdig? Ich glaube nicht. Wir sollten uns die Zeit nehmen, diese Kommission einen Vorentwurf ausarbeiten lassen und dann entscheiden. Wie der Vorentwurf aussieht, weiss ich nicht. Es kann ja auch sein, dass einzelne Teile dem Rat nicht vorgelegt werden, andere Teile hingegen schon.

Verfahrensvorschriften dienen dem rechtsstaatlichen Zustandekommen eines Entscheides. Wenn Sie das nicht wollen, wenn Sie Verfahrensvorschriften für ein einzelnes Geschäft aushebeln, dann nagen Sie an der Transparenz und an der Nachvollziehbarkeit des Entscheides. Ich habe gehört, dass es einen Bericht des Rechtsdienstes des Parlamentes gibt. Keiner hier im Rat, der nicht in der Kommission ist, kennt diesen Bericht. Wir können also nicht einmal in Kenntnis dieses Berichtes entscheiden, ob das Vorgehen des Büros des Nationalrates rechtmässig war. Ich bin der vollen Überzeugung, dass es nicht rechtmässig war.

Und nun kommt Kollege Jositsch. Er macht das taktisch natürlich anders. Er sagt: Ich muss früher ansetzen, ich muss der SPK-S die Kompetenz nehmen, die Frage des Referendums bei diesem Geschäft überhaupt entscheiden zu können. Das ist natürlich völlig falsch. Durch den Zuteilungsentscheid des Büros des Ständerates - an die SPK-S - hat das Büro der SPK-S auch die Sachfrage zugeteilt. Jetzt ist das Geschäft der SPK-S richtig zugeteilt, und sie kann über das Referendum und darüber, wie sie es ausgestalten will, entscheiden.

Sie können nicht einen Teil der SPK-S zuteilen und sagen, sie dürfe aber nur diesen Teilbereich beraten. Schauen Sie sich einmal die Sachbereiche der Kommissionen an. Die SPK-S, die Staatspolitische Kommission, entscheidet ja gerade über solche Themen - und nicht die APK-S. Das ist auch der Grund für die Zuteilung an die verschiedenen Kommissionen. Das heisst, dieser Vorgang würde die Kompetenz unserer eigenen Kommission beschränken. Der Ständerat würde damit die Kompetenz seiner eigenen Kommission beschränken. Stellen Sie sich das einmal vor!

Das Büro des Nationalrates hat selbstverständlich die volle Kompetenz, die Zuteilung vorzunehmen - abgesehen von den Standesinitiativen. Wieso nicht bei den Standesinitiativen? Weil es Folgen hat. Wenn nämlich das Büro eines Rates eine Standesinitiative einer anderen Kommission als der Schwesterkommission zuweist, kann diese die Kommission des anderen Rates ausschalten und blockieren. Letztere kann gar nicht mehr weiterarbeiten. Das ist hier genau der Fall. Die SPK-N hat diesem Vorgehen zugestimmt. Das heisst, die SPK-S könnte weiterarbeiten. Die APK-N hat nicht zugestimmt. Das heisst, sie blockiert die Tätigkeit der SPK-S. Das hat gravierende Folgen. Die SPK-S kann keine Vernehmlassungen durchführen, sie kann das Thema gar nicht erarbeiten. Die Folgeentscheidungen, die sie fällt - unabhängig davon, wie sie sie fällt, ob sie für oder gegen das Referendum ist -, haben einen Makel, hier in diesem Fall den Makel eines unrechtmässigen Entscheides eines Büros, des Büros des Nationalrates.

Das können Sie in der Liste der neuen Geschäfte historisch zurückverfolgen. Die Ausführungen eines ehemaligen Kommissionssekretärs dienen nicht dazu, das anders darzustellen. Sie müssen mir diese Geschäfte bringen. Wahrscheinlich hat sich der Rechtsdienst des Parlamentes darüber ausgelassen, ob es bereits solche Fälle gab. Wenn es solche Fälle gab, wäre die Rechtmässigkeit des Entscheides des Büros des Nationalrates selbstverständlich gegeben. Aber wahrscheinlich gibt es solche Fälle nicht. Wahrscheinlich hat man hier eine Ausnahme gemacht, um die SPK-S in ihren Bemühungen, eine Vorlage zu zimmern, zu blockieren. Das können wir nicht zulassen. Wenn Sie das zulassen, wirft das einen grossen Schatten auf die weiteren Entscheide dieser Kommission.