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Caroni Andrea · Ständerat · 2026-06-11

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-11

Wortprotokoll

Als Berichterstatter möchte ich zum Abschluss kurz auf einige Voten eingehen bzw. darauf replizieren.

Kollege Jositsch hat die Frage des Sachbereiches der verschiedenen Kommissionen aufgeworfen. Seinem Panzerbeispiel würde ich zustimmen, doch befinden wir uns hier nicht in einer solchen Konstellation. Die SPK-N hat in ihrem Schreiben dargelegt, weshalb sie sich als zuständig erachtet, etwa mit Verweis auf die Migration gemäss Artikel 121a der Bundesverfassung, auf das Referendum gemäss Artikel 140 der Bundesverfassung sowie auf die Schubert-Praxis. Das sind inhaltliche Elemente, mit denen sie begründet, dass sie sich zumindest als gleich oder gar als stärker zuständig sieht.

Ich widerspreche auch der Auffassung, die SPK-S habe einen Fehler gemacht; einen solchen Vorwurf hat im Übrigen sonst niemand erhoben. Weder die APK-S noch das Büro des Ständerates haben je festgehalten, wir hätten einen Fehler gemacht. Zudem haben wir die parlamentarische Initiative der Schwesterkommission inzwischen erhalten, und niemand hat infrage gestellt, dass wir darüber abstimmen dürfen. Es scheint mir daher Einhelligkeit darüber zu bestehen, dass die SPK-S zuständig ist, auch im Hinblick auf die Migrations- und Referendumsfragen. Zwar bestehen Berührungs- bzw. Überschneidungspunkte, doch den Vorwurf eines Fehlers weise ich zurück.

Frau Wasserfallen hat von einem möglichen groben Foul gesprochen. Am Tag der WM-Eröffnung würde ich den Ball eher flach halten, zumal es sich hier um Zustimmungsentscheide dazu handelt, ob ein Vorstoss ausgearbeitet werden darf. Am Ende gelangen die Geschäfte ohnehin in die Räte, und jeder Rat kann ein Geschäft ablehnen; entscheidend ist lediglich, wer die Ausarbeitung vornimmt.

Gegenüber Kollege Sommaruga sehe ich im Übrigen keine Differenz. Sie haben zwar gesagt, wir hätten die APK-S kritisiert, doch das war keineswegs beabsichtigt. Ich habe den Mitbericht der APK-S ausführlich gewürdigt, und dies stand Ihnen selbstverständlich zu. Er war rein inhaltlicher Natur und hat nie bestritten, dass die SPK-S handeln darf; die APK-S hat schlicht mit 8 zu 5 Stimmen eine andere Meinung vertreten, was ihr gutes Recht ist. Ebenso wenig haben wir die APK-S umgangen: Wir haben am 5.[NB]Mai unseren Entscheid getroffen, und am 22.[NB]Mai folgte der Mitbericht der APK-S. Somit hat niemand jemanden umgangen; wir haben eine parlamentarische Initiative lanciert, und die APK-S hat dazu einen Mitbericht verfasst. Das ist im Grunde Courant normal.

Herr Würth hat Martin Graf erwähnt, den ich sehr schätze, was Sie schon sehen, wenn Sie das rote Buch anschauen. In diesem Fall habe ich mich jedoch nicht nur auf Martin Graf gestützt, sondern auch die Parlamentsdienste konsultiert. Diese vertreten eine andere, konsolidierte Auffassung, was den Spruch "Zwei Juristen, drei Meinungen" bestätigt, auch wenn Martin Graf Historiker ist.

Klar zurückweisen muss ich jedoch die Aussage, das Büro des Ständerates habe festgehalten, man müsse dem Nationalrat folgen oder dieser sei zuständig. Im Schreiben des Büros des Ständerates an das Büro des Nationalrates heisst es wörtlich: "Das Büro des Ständerates erachtet es nicht als seine Aufgabe, sich zur Frage der Zuständigkeit der nationalrätlichen Kommission zu äussern. Es ist Sache der SPK-S, im Bewusstsein unterschiedlicher Haltungen zweier Kommissionen des Nationalrates, über das weitere Vorgehen zu entscheiden." Daraus ergibt sich gerade keine Zuständigkeitszuweisung an den Nationalrat.

Ein vorletzter Punkt zum Stichwort "Fairplay im Parlament", gerichtet an Kollege Broulis: Sie haben das Stimmverhalten des Präsidenten angesprochen. Dies entspricht nicht unseren Regeln; ich sage dies zur Verteidigung eines Kommissionsmitgliedes und des Präsidenten.

Abschliessend: Wir haben eine parlamentarische Initiative der Schwesterkommission, der SPK-N, vor uns. Die SPK-S könnte jederzeit darüber entscheiden und ihr aufgrund der Mehrheitsverhältnisse wohl auch zustimmen, wir haben dies bisher lediglich nicht getan. Niemand hat je bestritten, dass die SPK-N diese Initiative einreichen durfte oder dass wir ihr zustimmen könnten. Gedanklich weitergeführt, könnte die SPK-S kurz nach einem negativen Entscheid hier tagen, der Initiative zustimmen, und die Arbeiten würden - wie von der SPK-S gewünscht - weitergeführt, allerdings im anderen Rat, bei der SPK-N. Eine Rückholung erscheint kaum möglich. Das Geschäft würde somit ausgearbeitet in die Räte gelangen, jedoch zeitlich verzögert, sodass eine gleichzeitige Behandlung nicht möglich wäre. Dies noch als letzter Hinweis.