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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2026-06-11

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-11

Wortprotokoll

Ich möchte die Frage gerne wieder in unseren Rat zurückführen und zuerst festhalten: Unbestritten ist, dass der Ständerat Erstrat bei den Bilateralen III ist. Unbestritten und zweifelsfrei festgehalten ist auch, dass die Zuständigkeit in der Frage des Referendums bei der SPK-S liegt. Ich zitiere hier aus einem Brief unseres Präsidenten: "Die Zuständigkeit der SPK-S für die parlamentarische Initiative 26.425 ist vor diesem Hintergrund unbestritten. Die SPK-S ist zuständig. Die APK-S machte diesbezüglich zuhanden unserer SPK-S einen Mitbericht." Diesen haben wir auch erhalten. So weit, so gut.

Unbestritten ist auch, dass die Bilateralen III für unser Land, die Eidgenossenschaft, ein wirtschaftlich, gesellschaftlich, politisch wichtiges Thema sind. Ob und wie wir in Zukunft mit der Europäischen Union zusammenarbeiten werden, ist ein sehr wichtiges Thema. Damit möchte ich sagen, dass die Fragen, die auf dem Tisch liegen - seien sie nun inhaltlicher Art betreffend die Verträge oder politischer Art betreffend das Referendum -, in aller Tiefe und in Kenntnis aller Fragen, die mit den einzelnen Verträgen auf uns zukommen werden, geprüft und dann beantwortet werden müssen, so auch die Frage, welches Referendum das richtige ist.

Wenn wir heute darüber diskutieren, wie die Behandlung der parlamentarischen Initiative der SPK-S vonstattengeht, dann wählen wir unter zwei Varianten. Wir könnten jetzt eintreten und dann die Frage des Referendums diskutieren, dann geht das in den Nationalrat. Das hiesse, als zuständiger Erstrat eine Teilfrage, die man erst am Schluss wirklich à fond beantworten kann, in den Nationalrat zu geben, der die Verträge meines Wissens noch gar nicht beraten hat. Man nähme also ein Element in verfahrenstechnischer Hinsicht heraus und träfe einen Vorentscheid, ohne - sei es im Ständerat oder im Nationalrat - alle Verträge im Detail zu kennen.

Wenn wir hingegen heute, wie es beantragt wurde, die parlamentarische Initiative aufgrund der von Ständerat Fässler und anderen dargelegten Erkenntnisse abtraktandieren sollten - das sind im Übrigen Erkenntnisse, die der Kommission bei ihrer Beratung nicht vollständig, zumindest nicht schriftlich vorlagen -, dann würde die Kommission wie folgt vorgehen. Ich glaube, es ist wichtig, dass Sie verstehen, wie bei einer Abtraktandierung vorgegangen würde. Im Übrigen, es wurde erwähnt, wurde mit 7 zu 6 Stimmen entschieden, dass man in den Rat geht. Dies geschah völlig zu Recht und vor dem Hintergrund, dass wir gesagt haben, man möchte Rücksicht auf das Ansehen der Institution nehmen, man möchte da zurückhaltend sein. Der Ständerat möchte sich nicht in den Kompetenzkonflikt einmischen, der nicht im Ständerat besteht; der Kompetenzkonflikt besteht im Nationalrat.

Jetzt liegen die neuen Erkenntnisse, die aufgeführt wurden, vor. Wie gingen wir jetzt vor, wenn Sie der Abtraktandierung zustimmen würden? Die Kommission, also die SPK-S, würde die Vorlage am 29.[NB]bzw. 30.[NB]Juni mit dem Ziel weiter ausarbeiten, sie Ende Juni definitiv zu verabschieden. Eine Vernehmlassung könnte man aufgrund der fehlenden Zeit bis zur Herbstsession nicht durchführen. Das wäre nicht realistisch, weil die gesetzlichen Fristen und Verfahren nicht mit diesem Zeitplan vereinbar sind. Hingegen könnte die Kommission die offenen Fragen im Rahmen ihrer Beratungen und Anhörungen weiter vertiefen. Nach der definitiven Verabschiedung der Vorlage würden wir als Kommission die Stellungnahme des Bundesrates einholen. Diese könnte gemäss unserer Abklärung rechtzeitig vorliegen, sodass wir als Kommission noch vor der Herbstsession davon Kenntnis nehmen und Ihnen im Herbst auch über die Stellungnahme des Bundesrates berichten könnten.

Im Weiteren haben wir Anhörungen der Konferenz der Kantonsregierungen geplant, das heisst, zu dieser parlamentarischen Initiative wird auch die KdK Stellung nehmen können. Im Weiteren, und das ist auch wichtig, wird Ihre Kommission die Frage eines Referendums sui generis vertieft prüfen. Ich erinnere daran: Die SPK-N, also unsere Schwesterkommission, hat ausdrücklich angeregt, diese Option näher zu untersuchen. Ausserdem hat die SPK-N als unsere Schwesterkommission eine gleichlautende Initiative eingereicht und unserer Kommission quasi zur Verfügung gestellt. Es ist unbestritten, dass hier die SPK-N zuständig ist. Das heisst, diese Frage wird so oder anders zu beantworten sein.

Angesichts der Tragweite der anstehenden Entscheide erscheint es angezeigt, dass auch die verfassungsrechtliche Möglichkeit eines Referendums sui generis sorgfältig geprüft wird und dem Rat die entsprechenden Grundlagen für den Entscheid unterbreitet werden. Anschliessend kann der Rat die Vorlage in Kenntnis der Grundlage zu Fragen des obligatorischen Referendums beraten, basierend auf dieser parlamentarischen Initiative oder basierend auf einem Referendum sui generis oder basierend auf dem Antrag des Bundesrates, der nur ein fakultatives Referendum vorsieht. Er kann sie somit auf der Grundlage des Gesamtbildes, eines vollständigen Bildes der Bilateralen III beraten. Der Rat wird ja zuerst alles zur Kenntnis nehmen wollen: alle Verträge, alle Rückmeldungen der Kommissionen.

Der Ständerat könnte so die institutionellen und verfassungsrechtlichen Fragen im Lichte sämtlicher relevanter Aspekte beurteilen und die verschiedenen Optionen auf einer soliden Grundlage gegeneinander abwägen. Das erscheint mir, wie ausgeführt, wesentlich, weil die Verträge so wichtig sind. Damit hat unser Rat die Möglichkeit, den demokratischen und verfassungsrechtlichen Rahmen der Umsetzung gesamthaft zu würdigen und einen Entscheid auf einer möglichst umfassenden Grundlage zu treffen. Das wäre das Verfahren in unserem Rat.

Im Anschluss daran, das ist völlig unbestritten und klar, wird der Nationalrat gemäss seinem gewählten Verfahren die weiteren Beratungen aufnehmen. Dann kann es unterschiedliche Auffassungen geben, das möchte ich nicht von der Hand weisen. Aber ich meine, dass wir dieses Geschäft gemäss dem Einzelantrag Fässler Daniel jetzt abtraktandieren sollten. Wir sollten sorgfältig vorgehen. Im Herbst werden wir dann die Grundlagen vor Augen haben und die entsprechenden Entscheide fällen können.