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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-06-15

Wortprotokoll

WHO Collaborating Centres sind bestehende Institutionen in WHO-Mitgliedstaaten, zum Beispiel Universitäten, Spitäler und Forschungsinstitute, die von der WHO zur fachlichen Unterstützung für bestimmte Aufgaben offiziell designiert werden. Durch diese Bezeichnung werden sie nicht Teil der WHO, sondern bleiben rechtlich selbstständig und unterstehen dem nationalen Recht sowie ihrer eigenen Trägerschaft.

Für WHO Collaborating Centres in der Schweiz gelten somit schweizerisches Recht sowie die zwischen der WHO und der jeweiligen Institution abgeschlossene Kooperationsvereinbarung. Diese basiert auf den allgemeinen Terms and Conditions for WHO Collaborating Centres und umfasst einen festgelegten Aufgabenbereich sowie einen zwischen der WHO und der Institution vereinbarten Arbeitsplan. Gemäss Ziffer 7.4 der Terms and Conditions trägt das jeweilige WHO Collaborating Centre bzw. dessen Trägerinstitution die alleinige Verantwortung und Haftung für die Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten sowie für daraus allfällig entstehende Schäden. Auch die Finanzierung ist vollumfänglich Sache der Trägerinstitution.

Die Institutionen entscheiden freiwillig über eine Zusammenarbeit mit der WHO. Sie gehen diese auf der Grundlage einer eigenständigen Beurteilung des fachlichen Nutzens sowie des damit verbundenen Aufwands und der erforderlichen finanziellen Mittel ein.

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