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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-15

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten. Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Bereich der inneren Sicherheit und der Strafverfolgung bietet neue Möglichkeiten für die Behörden. Er kann dazu beitragen, grosse Datenmengen zu analysieren, verdächtige Personen oder Verhaltensweisen besser zu identifizieren und bestimmte repetitive Aufgaben zu erleichtern. Die Behörden sind heute angesichts der Ressourcenknappheit und der Komplexität der zu lösenden Fälle mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert, und es ist deshalb legitim, zu prüfen, welche Effizienzgewinne durch den Einsatz solcher Instrumente erzielt werden können.

Der Bundesrat teilt jedoch auch die andere zentrale Feststellung des Postulates: In diesem Bereich berührt der Einsatz künstlicher Intelligenz besonders sensible Interessen. Polizei, innere Sicherheit und Strafverfolgung sind Bereiche, in denen der Staat schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte von Personen vornehmen kann. Der Einsatz künstlicher Intelligenz kann die Reichweite und Intensität dieser Eingriffe verstärken. Er wirft somit wichtige Fragen hinsichtlich Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit, Transparenz, Menschenrechte und Nichtdiskriminierung auf. Mit anderen Worten, es geht nicht nur darum, was technisch möglich ist, es geht vor allem darum, was rechtlich zulässig und demokratisch akzeptabel ist.

Aus diesem Grund hält es der Bundesrat für gerechtfertigt, eine spezifische Analyse des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in diesen Bereichen durchzuführen, nicht nur, um die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vor möglichen Missbräuchen zu schützen, sondern auch, um den Behörden, die diese Instrumente nutzen werden, Klarheit und Sicherheit zu verschaffen.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat Ihrem Rat, das Postulat anzunehmen. [GZ]