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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-15

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-15

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen zuerst für diese umfassende Debatte, die, so glaube ich, mit 99 Sprecherinnen und Sprechern jeden Gesichtspunkt aufgezeigt hat. Das ist auch wichtig, denn es geht letztlich um nichts weniger als um die Versorgungssicherheit unseres Landes und um die Frage, wie wir diese gewährleisten wollen.

Der Bundesrat hat am 13.[NB]August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative verabschiedet. Der Bundesrat empfiehlt diese Volksinitiative zur Ablehnung, will mit dem indirekten Gegenvorschlag aber das Kernenergiegesetz so anpassen, dass neue Kernkraftwerke in der Schweiz wieder bewilligt werden könnten oder, und das ist in der heutigen Lage noch wichtiger, dass wir eine Sicherheit für die bestehenden Kernkraftwerke bzw. für deren Langfristbetrieb bieten. Da möchte ich schon etwas gegenüber all den Kritikerinnen und Kritikern der Kernkraft sagen, die ich durchaus verstehe und sehr ernst nehme.

Unser Land lebt in der Stromversorgung nach wie vor und auch in den nächsten Jahren zu 30 Prozent von der Kernkraft. Wenn alles so himmelschreiend - entschuldigen Sie den Ausdruck, es ist mir so vorgekommen - schlecht, gefährlich und was auch immer wäre, müssten wir die bestehenden Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Leibstadt ja sofort abstellen. Aber was wäre dann die Alternative? Die Alternative wäre, wie es bei Gösgen im letzten Jahr stattgefunden hat - wir haben das noch nachgeschaut -: Stromimport aus Frankreich. Frankreich hat einen Energiemix - wir können ja nicht genau messen, aus welcher Quelle der Strom kommt - von 70 Prozent Kernkraft. Wir würden dann also, wie bei der Revision bei Gösgen, Kernkraft aus Frankreich importieren. Also bitte, tun Sie nicht so, als ob die Kernkraft für unser tägliches Leben, für unser Wirtschaften nicht sehr zentral wäre. Und gottlob, da möchte ich allen danken, konnten wir damals bei der Energiestrategie 2050 definieren und sicherstellen, dass die bestehenden Kernkraftwerke so lange laufen, wie sie sicher sind. Herr Müller-Altermatt war damals Kommissionssprecher im Nationalrat und hob das auch hervor.

Heute stellen wir jedoch fest: Wenn wir das sicherstellen wollen, brauchen wir die nötigen Arbeitskräfte, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Übrigens haben diese Kernkraftwerke seit den Unglücken in Fukushima natürlich massiv aufgerüstet. Damit das auch in Zukunft passieren kann, brauchen sie Fachkräfte - Fachkräfte, die hier in der Schweiz arbeiten. Aber wir stellen fest, das bestätigt beispielsweise auch das Ensi, dass diese Fachkräfte nicht kommen, wenn wir nicht sagen, ein Kernkraftwerk habe auch etwas Gutes und über allfällige neue Kernkraftwerke dürfe in der Schweiz diskutiert werden. Nicht zuletzt dafür will der Bundesrat diese Option offenhalten. Und ich bitte Sie, wirklich daran zu denken: Wenn Sie Strom brauchen, dann sind 30 Prozent dieses Mixes Kernkraft - zum Glück; ich wüsste nicht, woher wir diesen Strom sonst nehmen könnten.

Nun, die Volksinitiative verlangt zum einen, dass die Stromversorgung jederzeit sichergestellt wird und alle klimaschonenden Optionen der Stromproduktion ermöglicht werden. Damit wird eine Streichung des Neubauverbots für Kernkraftwerke verlangt. Der Bundesrat will dies mithilfe des indirekten Gegenvorschlags ermöglichen; auf diesen Teil komme ich zurück. Zum andern fordert die Initiative eine Neuordnung der Verantwortlichkeiten bezüglich der Stromversorgung. Dies wäre jedoch eine grundlegende Abkehr von der gegenwärtigen Arbeitsteilung und den Verantwortlichkeiten in der Energieversorgung.

Gestatten Sie mir die Bemerkung: Das wäre ja eigentlich ein ganz interessanter Auftrag, die Ordnung in der Energieversorgung zu klären. Würden wir uns dafür aussprechen und diesen Punkt annehmen, hätten wir zwanzig Jahre lang Streitigkeiten über den Besitz von Energieunternehmungen, über Kompetenzen. Hier sagt der Bundesrat Nein; das will er nicht, das würde die Versorgungssicherheit gefährden. Deshalb empfiehlt er die Initiative in aller Deutlichkeit zur Ablehnung.

Die Verantwortlichkeiten sind in den Artikeln 89 bis 91 der Bundesverfassung genügend und klar geregelt. Artikel 89 verlangt, dass der Bund für eine ausreichende, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sorgt - eine ausreichende! Ich glaube, es ist die Pflicht des Bundesrates, hier diese Diskussion zu lancieren, mit welchem Ergebnis auch immer. Das liegt dann in Ihrer Kompetenz oder in der Kompetenz des Volkes. Es ist der Auftrag, diese Diskussion zu führen, wenn wir Bedenken haben, dass die ausreichende Versorgung ohne diesen Schritt, ohne die Öffnung dieser Option, gefährdet wäre.

Ich komme zum Gegenvorschlag: Der Bundesrat will das Neubauverbot im Kernenergiegesetz mittels eines indirekten Gegenvorschlages streichen. Hier möchte ich mich zur Gesamtstrategie des Bundesrates äussern und damit auch auf einige Vorwürfe eingehen, die an den Bundesrat gerichtet worden sind. Der Bundesrat hat eine glasklare Strategie, wie er die Versorgungssicherheit gewährleisten will. Bisher haben wir das zu einem grossen Teil gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Parlament definiert.

Kurzfristig mussten wir feststellen - und das war ja auch eine Erkenntnis -, dass wir nicht immer genügend Strom und deshalb kurzfristig Reserven nötig haben. Das sagt auch die Elcom. Wir brauchen diese Reserven, und wir brauchen entsprechende Massnahmen. Es gibt die Wasserkraftreserve, es gibt die Verbrauchsreserve - die Unternehmen senken ihren Verbrauch und sparen damit Strom -, und es gibt Reservekraftwerke. Zu Letzteren haben wir eine Gesetzgebung verabschiedet. Sie werden entscheiden, ob Sie dem Kredit zustimmen und die Reservekraftwerke gebaut werden. Es handelt sich um eine grosse Zahl, nämlich um 2,3 Milliarden Franken. Pro Jahr sind das 151 Millionen Franken. Auf den Strompreis runtergebrochen sind es 0,23 Rappen, die wir brauchen. Das ist teuer, weil wir jederzeit auch eine Verbrauchsreserve brauchen. Sie gehört gemäss Gesetz auch zur Reserve. Das ist eigentlich ein anderes Kapitel, aber ich erwähne es, weil wir bereits in der heutigen Zeit, in der wir 60 Prozent unserer Energieversorgung mit fossilen Energieträgern decken, eine Reserve brauchen, die kostet. Deshalb haben wir diese kurzfristige, gut laufende Massnahme; deshalb haben wir ein Gesetz verabschiedet.

Wir haben, Stand heute, Reserven bis 2030. Sie werden entscheiden, ob wir bereits jetzt in weitere Reserven für die weiteren Jahre investieren. Klar ist: Wir brauchen offensichtlich Reserven, weil wir sonst Gefahr laufen, irgendwann zu wenig Strom zu haben. Diese Situation könnte sich langfristig noch verschlimmern. So viel zur kurzfristigen Strategie.

Ich komme, ganz wichtig, zur mittelfristigen Strategie, und das ist so, wie Sie hier gesagt haben: Die erneuerbaren Energien müssen jetzt gefördert werden. Ob Sie mir glauben oder nicht, ich sage es ganz klar: Ich unterstütze die erneuerbaren Energien. Ich habe beim Klimaschutzgesetz bewiesen, dass ich den Rollenwechsel vollziehen und die Rolle des Bundesrates einnehmen kann. Dieses Klimaschutzgesetz wurde überwiesen, das Ziel ist netto null, wir haben uns danach zu richten und entsprechend den Umbau des Stromsystems zu fördern.

Was heisst dies, erneuerbare Energien? Für den Sommer zweifle ich nicht, dass wir genügend Strom haben; das läuft über den Solarzubau, das läuft super und ist auch gut so. Wir brauchen aber mehr Winterstrom. Das hat hier niemand bezweifelt. Und wenn sich jetzt alle so für die Erneuerbaren aussprechen, dann sage ich Ihnen jetzt, wie der Stand ist.

Wir stellen fest: Wir brauchen im Winter 6 Terawattstunden mehr Strom, das sind etwa 10 Prozent unseres Jahresverbrauchs. Wir brauchen diesen Strom bereits in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren, damit wir auf die Reserven verzichten können.

Wie steht es mit der Wasserkraft? Wir müssen davon ausgehen, dass bis 2040 eine Produktion von gut 1 Terawattstunde bereitgestellt wird. Wir müssen davon ausgehen, dass es sehr schwierig werden wird, neue Projekte, die nicht Teil des runden Tisches waren, in den Anhang 2 des Stromversorgungsgesetzes aufzunehmen. Es ist enorm schwierig, beim Ausbau der Wasserkraft voranzukommen. Und ich sage es halt nochmals, Sie mögen es nicht mehr hören: Es sind letztlich Beschwerden und Einsprachen, die uns bremsen. Ich glaube, seit meiner Studienzeit oder wahrscheinlich noch länger spricht man von der Staumauererhöhung auf der Grimsel. Es ist das klassische Beispiel. Wir dachten, jetzt kommen wir weiter, aber nun spricht man über Ausgleichsmassnahmen, welche den Rückbau von ganzen Wehren erfordern. Es wird wieder massivst Opposition gemacht. Das Projekt ist noch nicht durch. Wenn wir solche Projekte wie die Grimselstaumauer nicht in der notwendigen Zeit bauen können, wenn die Erstellung eines Speichers am Gornerli nicht möglich ist: Wie um Gottes willen sollen wir dann die Versorgungssicherheit im Winter sicherstellen? So viel zum Stand bei der Wasserkraft.

Kommen wir zum Wind, es wurde hier viel von Wind gesprochen. Ich sage auch, unser Land sollte aufgrund des Landschaftsschutzes nicht mit tausend Windturbinen überbaut werden, das sage ich in aller Klarheit. Aber wenn wir nur schon 250 Turbinen hätten, dann gäbe das 2 Terawattstunden mehr, und das wäre ein Beitrag an die 6 Terawattstunden, die wir brauchen. Heute sind etwa 50 Turbinen in Betrieb. Die Projektierung sieht in etwa die Anzahl an Turbinen vor, welche diese 2 Terawattstunden erzeugen würden. Aber 23 grosse Projekte - sie umfassen viel mehr als 23 Turbinen, sie umfassen wahrscheinlich etwa 50 Turbinen - sind wegen juristischer Verfahren blockiert. Es ist einfach so. Ich weiss nicht, wann diese 2 Terawattstunden kommen.

Für weitere 2 Terawattstunden, die wir brauchen, um die 6 zu erreichen, ist der Ausbau auch blockiert, oder es wird aus technischen Gründen gar nicht gebaut. Ich spreche von den alpinen Solaranlagen. Es wäre eine super Sache, wenn wir über der Nebelgrenze Winterstrom produzieren könnten. Viele Projekte können technisch nicht realisiert werden, einige, die technisch realisiert werden könnten, sind durch Einsprachen blockiert. Das ist mittelfristig einfach die Realität.

Ich verspreche Ihnen, ich setze mich ein, ich gehe ins Wallis, ich gehe in den Kanton Graubünden, ich war bei den Regierungen, und ich werde es wieder tun, damit diese Projekte vorankommen. Ich bin der Letzte, der den Ausbau irgendwie blockieren möchte. Ich habe mich, das wissen Sie, massiv - für einen Bundesrat vielleicht zu viel - für das Stromgesetz eingesetzt; das kann niemand hier bestreiten. Ich habe mich massiv für den Kompromiss beim Beschleunigungserlass eingesetzt; das wird niemand hier bestreiten. Ich muss sagen, der Bogen, der hier geschlagen wird, diese Logik, die musste ich zuerst einmal nachvollziehen. Es wird gesagt, dass der Bundesrat das Neubauverbot für Kernkraftwerke aufheben will, um den Ausbau der Erneuerbaren zu blockieren und um die Fossilen, weil ich früher irgendwo in diesem Bereich tätig gewesen bin, nicht zu reduzieren. Das ist eine zumindest abenteuerliche Folgerung.

Ich sage Ihnen, der Bundesrat will das sicher nicht, und ich vorangehend möchte das sicher nicht - das möchte ich hier in aller Klarheit sagen. Es geht dem Bundesrat mit dem Gegenvorschlag ja gerade um die Reduktion der Fossilen. Wir haben die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wir haben die Biodiversität zu gewährleisten. Und ich weiss nicht, wie Sie das erreichen wollen. Wenn man wegen der Biodiversität den Ausbau der Erneuerbaren bremst und gleichzeitig auch noch den Klimaschutz gewährleisten will, dann bleibt uns am Schluss, mit der Menge an Lösungen, die wir haben, halt nicht viel mehr übrig, als auch die Frage der Atomkraftwerke aufzuwerfen, dies aufgrund der Fakten und aufgrund der mittelfristig notwendigen Realitäten.

Weshalb bringt der Bundesrat diese Vorlage jetzt? Wir sind im Vergleich zur Zeit der Abstimmung von 2017 und der damaligen Debatte, ob man für Kernkraft war oder dagegen, in einer anderen Welt; das wissen Sie alle. Ich will Ihnen vier Punkte nennen, weshalb wir wirklich in einer anderen Welt sind.

1.[NB]Nochmals zu den Klimazielen und zum Strombedarf: Ich glaube, Frau Rosenwasser hat gesagt, man könne den nicht voraussagen. Da gebe ich Ihnen eigentlich recht. Das ist sehr schwierig. Die Zahlen, die sich dann in der Realität zeigen, sind immer andere. Aber eines ist doch klar: Wir werden mehr Strom brauchen, dies auch, weil wir 60 Prozent der Energieversorgung ersetzen müssen. Das haben wir noch nicht getan. Wir hatten seit 2011, seit Fukushima, 15 Jahre Zeit; das war, bevor ich hier gesprochen habe. Das Klimaziel war übrigens im Jahr 2017 noch nicht netto null. Das wusste noch niemand; ich habe von Paris gesprochen. Die Welt ist heute eine andere. Wir müssen diese Klimaziele erreichen, und der Bundesrat will das auch. Wir müssen gar nicht wissen, wie viel Strom mehr es genau braucht. Es braucht auf jeden Fall mehr. Zudem müssen wir mindestens die Produktionskapazität der Kernkraftwerke, 20 Terawattstunden, Leibstadt und Gösgen, irgendwie ersetzen. Das sind 20 Terawattstunden. Da sprechen wir nicht von 2 Terawattstunden, 2 Terawattstunden aus Wind- und 2 aus Wasserkraft; da streiten wir uns tagelang wegen 2 Terawattstunden. Wir reden dann über[NB]20. Wenn die letzten Energieperspektiven stimmen, reden wir über 40 Terawattstunden. Das ist nicht einfach so mit ein bisschen Wind- und ein bisschen Wasserkraft, wo man dann wieder Einsprachen macht, getan.

2.[NB]Erlauben Sie mir den Verweis auf die Energiestrategie 2050. Niemand spricht gerne darüber, doch die war kohärent, die war völlig kohärent, und sie ist dies auch zum jetzigen Entwurf des Bundesrates. Ich zitiere aus der Botschaft von 2017 - Seite 7633, wenn es jemand kontrollieren will -: "Aufgrund des vorliegenden Massnahmenpakets dürfte in der Schweiz bis im Jahr 2020 ein Gaskombikraftwerk notwendig werden. Der weitere Bedarf hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der Wirtschaft und des Stromverbrauchs, der Akzeptanz in der Gesellschaft sowie dem Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien ab. Je nachdem müsste die Stromversorgung mit weiteren Gaskombikraftwerken und/oder zusätzlichen Importen sichergestellt werden."

Schon damals wurde also gesagt, dass wir eigentlich drei Optionen haben, um diese Bandenergie sicherzustellen: entweder Importe oder Gas oder Kernkraft. 2017 wollte man keine Kernkraft und sagte, man werde die Lücke mit Strom aus Gaskraft schliessen. Okay, so weit, so gut. Heute haben wir eine Gesetzgebung, die uns als Ziel netto null vorschreibt. Es ist aber viel zu wenig Gas aus erneuerbaren Quellen da, um diese Gaskraftwerke befeuern zu können, wenn wir ernsthaft netto null wollen. Man sprach damals übrigens von vier Gaskraftwerken. Auch das ist eine neue Situation, dass wir nicht einfach auf Gaskraftwerke zurückgreifen können.

Dass das letztlich die Lösung ist, wenn man aus der Kerntechnologie aussteigt, zeigt Deutschland. Schauen Sie nach Deutschland, die haben alle Kernkraftwerke in der schlimmsten Zeit, 2023, geschlossen. Alle Kernkraftwerke sind weg, und jetzt wollen sie Gaskraftwerke bauen, um 13 Gigawattstunden, nein, viel mehr, zu produzieren. Das ist - ich habe es gerade nicht im Kopf - die rund 13-fache Kapazität von Leibstadt, das ist mir geblieben. Vorher hatten sie Kernkraft, CO2-frei.

Das zeigt: Es gibt Gas, Importe oder halt Kernkraft. Es gibt nichts anderes, ausser es würde mit den Erneuerbaren wirklich reichen. Ich bin der Letzte, der sagt, dass es ein Kernkraftwerk braucht, wenn es mit den Erneuerbaren reicht. Wir können jedoch nicht erst 2035 oder 2040 damit beginnen, wenn wir 2050 eines benötigen; das haben viele hier im Saal festgehalten.

Klimaziele, keine Gaskraftwerke mehr, eine neue Situation - das habe ich bereits ausgeführt.

3.[NB]Ich halte fest, dass die Erneuerbaren nicht im gewünschten Ausmass vorankommen, obwohl wir uns einsetzen und von Pontius zu Pilatus laufen. Beim Ausbau der Erneuerbaren kommen wir langsamer vorwärts als geplant. Es ist höchst unsicher, ob wir diese Ziele erreichen, und das sage ich nicht einfach so dahin, sondern das zeigt auch der aktuelle Monitoringbericht zur Energiestrategie 2050. Für das Jahr 2024 weist er eine Stromproduktion aus neuen Erneuerbaren ohne Wasserkraft von gut 8300 Gigawattstunden aus. Das entspricht einer Zunahme von 1113 Gigawattstunden gegenüber 2023. Seither ist insbesondere der Ausbau der Fotovoltaik weiter fortgeschritten, doch das Ausbauziel von 35[NB]000 Gigawattstunden bleibt in weiter Ferne, solange diese Projekte nicht deblockiert werden. Wir müssten jährlich nicht rund 1100, sondern etwa 2400 Gigawattstunden zusätzlich produzieren.

Wir haben diese Chance jedoch: Wir verfügen über das Stromversorgungsgesetz und den Beschleunigungserlass, und Sie haben diese Grundlagen mitgetragen. Wenn wir diese Chance nutzen und ein echter Ruck durchs Land geht, wenn Einsprachen zurückgezogen werden und die Förderung bis 2035 gesichert ist, dann kann deutlich mehr erreicht werden. Ich wäre der Erste, der in die Hände klatscht und festhält, dass es nichts anderes braucht und diese Option nicht weiterverfolgt werden muss. Glauben Sie mir das. Ich habe keinen Vorzug für eine bestimmte Technologie. Unsere Verantwortung besteht jedoch darin, zu erkennen, dass es so nicht reicht, und uns deshalb auf den Fall vorzubereiten, dass zusätzliche Massnahmen nötig werden, insbesondere mit Blick auf den langfristigen Betrieb.

4.[NB]Die geopolitische Unsicherheit: Sie sehen die geopolitische Lage. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass wir ausreichend Strom erhalten. Sie kennen die Situation: Krieg in der Ukraine, Konflikt im Nahen Osten - es ist tragisch, was derzeit auf der Welt geschieht. Für uns bedeutet dies aktuell eine geringere Versorgungssicherheit, insbesondere beim Gas.

Sie wollen doch nicht von Gasimporten abhängig werden. Eine ausreichende inländische Stromproduktion stellt für die Schweiz einen strategischen Mehrwert dar. Der Vorteil der Kernkraft besteht darin, dass der Brennstoff für mehrere Jahre in der Schweiz gelagert werden kann, was beim Gas nicht möglich ist. Auch Uran kann über mehrere Jahre gelagert werden. Entgegen dem, was hier mehrfach gesagt wurde - bitte hören Sie mir noch kurz zu, ich musste oder, Entschuldigung, durfte auch relativ lange zuhören -, ist Uran zudem ohne Russland verfügbar.

Es laufen Bestrebungen, die Abhängigkeit von Russland bei der Aufbereitung des Brennstoffes Uran zu beseitigen. Das Kernkraftwerk Gösgen bezieht sein Uran ohnehin nicht aus Russland. Die Axpo hat dargelegt, dass sie über eine klare Strategie für den Ausstieg aus entsprechenden Abhängigkeiten verfügt. Es gibt Länder wie Australien oder Kanada, da kann man nicht von sogenannten Schurkenstaaten sprechen, die Uran liefern. In ganz Europa wird zudem eine eigene Lieferkette für Uran aufgebaut, um die Unabhängigkeit von Russland sicherzustellen und diese Abhängigkeit zu überwinden.

Ich wiederhole die vier Punkte: Die geopolitische Situation bringt uns in eine neue Situation; dass wir bei den Erneuerbaren nicht ausreichend vorankommen, bringt uns in eine neue Situation; dass unsere Bevölkerung wächst und dass wir mehr Strom benötigen, bringt uns in eine neue Situation, und auch die Erreichung der Klimaziele bringt uns in eine neue Situation. All dies war im Jahr 2017 noch nicht in dieser Form gegeben. Deshalb hat sich der Bundesrat erlaubt, diese Frage erneut zu stellen, und ich glaube, es ist die Pflicht des Bundesrates, diese Frage hier zu stellen. Es ist das Parlament und abschliessend das Volk, das entscheidet - also selbstverständlich die gleiche Staatsebene wie die, die 2017 entschieden hat.

Die Grundzüge des Gegenvorschlags sind folgende: Aus den erwähnten Gründen sollen die Bestimmungen zum Rahmenbewilligungsverbot für neue Kernkraftwerke und für eine Änderung bestehender Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz ersatzlos aufgehoben werden; so viel zum Gegenvorschlag.

Die Forderung, dass wir uns auch um die Finanzen kümmern sollen, ist richtig. Das ist die Forderung der Minderheit I (Wismer Priska). Aber aus unserer Sicht kommt diese Frage der Finanzen zum falschen Zeitpunkt - sie ist einfach verfrüht. Ja, Sie lachen, aber wir brauchen dafür ein konkretes Projekt.

Wir wollen zuerst die Bevölkerung fragen: Ist es möglich, über die Option Kerntechnologie zu sprechen? Erst dann wird überhaupt eine Firma bereit sein, ein Projekt zu skizzieren. Wenn diese Firma dann kommt und sagt, sie könne das Projekt ohne staatliche Unterstützung nicht finanzieren, dann kommen wir mit einer Gesetzesvorlage ins Parlament, wenn wir es als richtig erachten, dass dieses Projekt unterstützt wird, und das Parlament wird dann erneut entscheiden.

Es handelt sich, wie viele gesagt haben, nicht um den Entscheid, ob jetzt ein Kernkraftwerk gebaut werden soll, ja oder nein. Es handelt sich um den Entscheid, ob wir das diskutieren dürfen. Heute haben wir ein Verbot: Es gibt keine Bewilligung; das steht glasklar im Kernenergiegesetz. So entwickelt doch kein Unternehmen ein Projekt. Es ist aber auch nicht am Bundesrat, jetzt ein potenzielles Projekt zu skizzieren und zu sagen, was das in zwanzig Jahren kosten könnte. Wenn Sie den Rückweisungsantrag annehmen, werden wir das selbstverständlich tun. Es wird aber sehr hypothetisch sein. Was macht denn das für einen Sinn? Das macht doch keinen Sinn.

Wir werden schon Zahlen haben. Wir haben ja in der Botschaft die Zahlen durchaus nicht einfach vergessen, wir haben nicht einfach nicht über die Finanzierung gesprochen. In der Botschaft sehen Sie auf Seite 24 die Zahlen zu den Kosten der Kerntechnologie aus heutiger Sicht. Dort haben wir das aufgeführt. Das Paul-Scherrer-Institut (PSI) sagt, wir müssen mit Baukosten von 4 bis 7 Milliarden Franken rechnen. Wenn sich die Bauzeit massiv verlängert, sind es vielleicht 13 Milliarden Franken. Wir rechnen mit Gestehungskosten von - hören Sie zu - 7 bis 12 Rappen. Mit 7 Rappen sind wir im Bereich der Erneuerbaren, also absolut konform mit wettbewerbsfähigen Massnahmen. Das sagt das PSI; das bin nicht ich, der das sagt.

Klar können wir nicht einfach ins Blaue hinein irgendein Kernkraftwerk planen. Wir müssen ein Kernkraftwerk planen - wenn eine Unternehmung das machen will -, das standardisiert ist, in dem die Abläufe klar sind. Es wird in den nächsten 15 Jahren genügend Bauten geben, die dies demonstrieren und von denen wir lernen können. Wir machen das ja nicht heute. Deshalb bitte ich Sie freundlich, den Rückweisungsantrag nicht zu unterstützen.

Sie haben über die Entsorgung radioaktiver Abfälle gesprochen; Sie sagten, diese sei ungelöst. Das Standortauswahlverfahren für ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz gilt international als Referenz für ähnliche Vorhaben - es ist eine internationale Referenz für ähnliche Vorhaben. Heute sind wir so weit, dass ein Lösungsvorschlag für die Entsorgung samt Standortvorschlag auf dem Tisch liegt. Zu beachten ist, dass die Stilllegungs- und Entsorgungskosten vorfinanziert werden. Für deren Finanzierung haben die Betreiber laufend Beiträge in unabhängige Fonds einbezahlt. Auch das gilt international übrigens als Musterbeispiel.

Für das Tiefenlager braucht es ein Rahmenbewilligungsverfahren. Der Antrag der Nagra an den Bundesrat ist gestellt. Es stimmt, in diesem Lager sind keine Abfälle aus neuen Kernkraftwerken vorgesehen. Ich sage Ihnen einfach: Es handelt sich um ein Gebiet mit Opalinuston in der Grösse von etwa 20 Hektaren. Die aktuell notwendige Lagerkapazität liegt bei 2 Hektaren. Aber natürlich müsste dann wieder ein Rahmenbewilligungsgesuch gestellt werden, über das Bundesrat und Parlament wieder entscheiden müssten.

Es ist nicht so, dass wir betreffend diese Abfälle einfach ins Blaue hinein diskutieren, sondern wir wissen relativ genau, was hier geschieht. Wir kennen die Kosten, ich habe es Ihnen gesagt. Viele haben nicht gesehen, dass dies in der Botschaft steht - es steht drin. Und wir wissen auch, wie die Beschaffung von Uran geht.

Das waren viele Fragen, die ich damit beantwortet zu haben hoffe.

Noch einmal abschliessend, ich muss es wiederholen: Der Zubau der Erneuerbaren ist mit dieser Vorlage nicht infrage gestellt. Es geht hier eben nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Es geht um ein Sowohl-als-auch: Erneuerbare und, wenn es dann nicht reichen sollte, auch Kernkraft.

Wir haben das Postulat Burkart 23.4152 beantwortet und stellen fest, dass die bestehenden Kernkraftwerke noch länger laufen können als bisher gedacht, und das noch rentabel. Also haben wir noch mehr Zeit für die Erneuerbaren. Aber wenn wir diese Zeit gut nutzen wollen, muss jetzt ein Ruck durchs Land gehen. Diese Option ist eigentlich einfach für den Fall, dass wir nicht bereit sein sollten; dann hätten wir diese Möglichkeit auch. Und die Leute, die in Leibstadt und Gösgen und noch bis 2032 bzw. 2033 in Beznau arbeiten, sollen wissen: Wir arbeiten nicht in einem verbotenen Markt; es ist attraktiv, hier zu arbeiten. Das ist das, was der Bundesrat will. Wir wollen nicht irgendwie die Erneuerbaren bremsen - so die Unterstellung, die hier verschiedentlich gemacht wurde. Im Gegenteil, es soll ein Ruck durchs Land gehen, weil wir festgestellt haben, dass es ohne Kernkraft eben nicht geht.

Der Ständerat teilte die Einschätzung des Bundesrates und nahm den indirekten Gegenvorschlag mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Dabei nahm er eine inhaltliche Änderung vor. Auch hier hatte er an die Finanzen gedacht: Gemäss Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h - diese Bestimmung ist neu in der Vorlage - sollen Kernkraftwerke zudem nur bewilligt werden, wenn die Finanzierung des Baus und des Betriebs sichergestellt ist. Man kommt hier dem Anliegen des Rückweisungsantrages schon relativ weit entgegen. Daher bestünde die Möglichkeit, der Rückweisung nicht zuzustimmen. Wir haben die Finanzen im Blick und wissen, dass wir auch diese Fragen in einem nächsten Schritt klären, sobald ein konkretes Gesuch vorliegt.

Noch einmal zum Rückweisungsantrag: Wollen Sie denn wirklich heute und sofort - wir müssten ja sofort handeln - über eine Konkurrenz zur Finanzierung der erneuerbaren Energien diskutieren? Nein! Die Gesetzgebung bis 2035 ist klipp und klar: Die Unterstützung, Finanzierung und Förderung erneuerbarer Energien ist festgeschrieben. Das sind doch noch fast zehn Jahre. Daher wollen wir jetzt nicht über eine Finanzierung sprechen, die dazu in Konkurrenz steht; genau das will der Bundesrat nicht. Sie machen hier aber den nächsten Schritt und fordern uns dazu auf. Ja, wir werden dieser Aufforderung dann wahrscheinlich hypothetisch nachkommen, weil wir kein Projekt vorliegen haben. Dann würden wir mit der Diskussion über die Finanzierung beginnen und die Frage klären, ob es besser wäre, ein Kernkraftwerk oder erneuerbare Energien zu finanzieren. Ich will das aber nicht. Der Bundesrat wollte genau das vermeiden.

Es ist klar, dass wir jetzt das Geld für die erneuerbaren Energien brauchen. Wenn es reicht, ist es gut. Wenn es nicht reicht, brauchen wir allenfalls eine Förderung. Ich habe im Ständerat gesagt, dass es keine Energieform gibt, die nicht in irgendeiner Form vom Staat unterstützt wird. Ich brauche die gleichen Worte wie im anderen Rat. Es wäre nicht ehrlich, wenn ich das hier nicht sagen würde.

Wir wollen die erneuerbaren Energien mit dieser Diskussion nicht konkurrenzieren. Überlegen Sie sich deshalb nochmals: Wenn Sie für die erneuerbaren Energien sind, aber auch sagen, dass wir eine Alternative haben sollten, wenn es nicht reicht, dann stimmen Sie gegen den Rückweisungsantrag. Ich ersuche Sie ganz ehrlich darum. Wir werden alles daransetzen, die erneuerbaren Energien weiter zu fördern, weil Sie uns die Instrumente dazu gegeben haben.

Eine Minderheit der Kommission fordert Nichteintreten auf den Gegenvorschlag. Zudem liegen vier Rückweisungsanträge vor, die eine Überarbeitung der Vorlage respektive vertiefte Abklärungen fordern. Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission sind der Meinung, dass eine zeitnahe Aufhebung des Neubauverbots nötig ist, damit die langen Planungsarbeiten für einen Neubaubedarf rechtzeitig angegangen werden können. Projektspezifische Fragestellungen sollen, wie bereits erwähnt, dann diskutiert werden, wenn ein konkretes Projekt vorliegt. Zudem wollen verschiedene Minderheiten Ihrer Kommission zusätzliche Anforderungen für die Erteilung der Rahmenbewilligung und der Baubewilligung sowie den Ausschluss einer staatlichen Mitfinanzierung von neuen Kernkraftwerken im Gesetz festschreiben. Diese Minderheiten, seien Sie ehrlich mit sich, würden faktisch dazu führen, dass wir entweder weiterhin ein Technologieverbot aufrechterhalten oder ein Neubau praktisch verunmöglicht würde. Deshalb bitte ich Sie auch hier, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Frau Nationalrätin Weichelt hat mich noch darauf aufmerksam gemacht, dass eine Studie gemacht werden sollte. Ich darf Ihnen sagen, dass das Bundesamt für Gesundheit bzw. die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz allfällige Lücken aufdeckt und das auch genau beobachtet. Ich mache Sie auch auf den Bericht in Erfüllung des Postulates 18.4107 zum Thema "Störfallanalysen bei Kernanlagen" aufmerksam. Wir werden das Nötige tun, falls hier Handlungsbedarf besteht.

Ich habe nicht mehr so lange. Ich habe versucht, mit meinen Ausführungen auf die wichtigsten Einwände einzugehen. Entschuldigen Sie, falls ich etwas nicht erwähnt habe. Ich bin gerne bereit, Fragen zu beantworten, soweit mir das möglich ist.

Ich will nochmals erwähnen, dass wir gegenüber der Zeit vor dem Ukraine-Krieg in einer neuen, leider instabileren Welt leben. Es ist eine neue Welt, insbesondere, was die Energieversorgung anbelangt. Diese ganz anderen Vorzeichen rechtfertigen es, einen Volksentscheid, der neun Jahre zurückliegt, erneut zu diskutieren. Niemand hier drinnen - da bin ich sicher, das wage ich zu sagen - hätte damals einen Ukraine-Krieg, hätte eine mögliche Strommangellage im Jahr 2022 vorausgesehen.

Ich erachte es deshalb als meine Pflicht als Energieminister und als eine Pflicht des Bundesrates, Ihnen diese zugegebenermassen sehr komplexe Diskussion vorzulegen und eine entsprechende Vorlage dann wohl auch, wenn es weitergeht, dem Volk zu unterbreiten. Die Verfassung verpflichtet uns, für eine ausreichende Energieversorgung zu sorgen. Das dürfen wir nicht auf die leichte Schulter nehmen. In der Energiestrategie 2050 wurde die Notwendigkeit von Gaskraftwerken nochmals neu stipuliert. Gaskraftwerke können in der heutigen geopolitischen Lage - auch im Hinblick darauf, dass wir keine Speicher für Gas haben - und aus klimapolitischer Perspektive jedoch nicht die Lösung für die Zukunft sein.

Deshalb beantragt der Bundesrat, die Option Kerntechnologie zu öffnen, dies auch mit Blick auf die internationale Situation. Ich habe im ersten Quartal dieses Jahres an der Ministerkonferenz der Internationalen Energieagentur und später am Kernenergie-Gipfel in Paris teilgenommen. Manchmal hatte ich jetzt bei den Voten hier drin das Gefühl, der Bundesrat sei der Einzige, der auf die Idee gekommen ist, Kerntechnologie zu diskutieren. Alle Minister - alle Minister, egal welcher Partei - haben an beiden weltweiten Konferenzen ohne Ausnahme und in aller Klarheit gesagt, der Rückgriff auf die kostengünstige Nukleartechnologie sei für die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Länder in Zukunft zwingend. Sie haben unisono gesagt, dass Kerntechnologie für eine erfolgreiche Dekarbonisierung wichtig sei. Länder wie Griechenland, Belgien und Italien sprechen heute neuerdings von Kernkraft: Belgien, das aussteigen wollte, Italien, das keine Kernkraftwerke hat, Griechenland, das eigentlich die Grundlage für genügend Sonnenenergie hätte.

Ich gestatte mir hier nochmals - es ist schon von den Referenten gesagt worden -, Frau EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zu zitieren, frei übersetzt aus dem Englischen: Es sei ein strategischer Fehler von Europa - ein strategischer Fehler von Europa! - gewesen, einer vertrauenswürdigen und erschwinglichen Energieproduktion mit wenigen Emissionen den Rücken zu kehren. Dies hat Frau von der Leyen gesagt. Es sei ein strategischer Fehler von Europa gewesen, einer vertrauenswürdigen und erschwinglichen Energieproduktion mit wenigen Emissionen den Rücken zu kehren. Und weiter: Man wolle "Europe to be a global hub of next-generation nuclear energy". Praktisch alle Energieminister der Länder rund um die Schweiz haben ihr zugestimmt. Das ist die internationale Situation. So wird auf diese neue Situation reagiert. Und da werden wir Erfahrungen sammeln können in den nächsten Jahren.

Wir werden nicht einfach einen Reaktor aufbauen, ohne uns das zu überlegen, wenn das gefährlich sein könnte. Wir werden jetzt zuerst vorwärtsmachen mit den Erneuerbaren, aber wir wollen auch die anderen Überlegungen machen. Und wenn es gut läuft, wenn alles läuft, wie hier gesagt wurde, dann ist es umso besser. Dann bin ich der Erste, der hier vorne sagt, es brauche jetzt nichts anderes. Aber solange ich jedes Kilowatt irgendwo zusammenkratzen muss, solange ich das machen muss, bin ich überzeugt, dass es etwas Gutes wäre, hier Ja zu sagen zum Gegenvorschlag und insbesondere den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Die Schweiz wurde als kleines Land zum innovativsten Land der Welt. Dazu gehörte immer, ob Sie das Wort mögen oder nicht, auch die Technologieoffenheit, Offenheit für alle Technologien, keine Verbote. Das war das Rezept unseres Landes und zudem - das ist Voraussetzung für alles - die Gewährleistung einer sicheren Energieproduktion, einer sicheren Energieversorgung. Insbesondere ist auch die vorausschauende Planung einer sicheren Energieversorgung nötig, damit sie ein Land langfristig sicherstellen kann. Die sichere Energieversorgung ist letztlich auch in Zukunft die Grundlage für die Unabhängigkeit, Souveränität und wirtschaftliche Prosperität eines Landes. Daran wollen wir nicht scheitern.

Das ist die Motivation des Bundesrates, nichts mehr und nichts weniger, ohne irgendwelche Hintergedanken bezüglich Abhängigkeiten. Die sichere Energieversorgung und das Vertrauen, langfristig eine solche erwarten zu können, sind als Standortfaktoren unabdinglich.

Deshalb nochmals: Ich danke Ihnen, wenn Sie dem bundesrätlichen Entwurf, auch in Kenntnis dieser Aspekte, zustimmen und den Rückweisungsantrag, nicht weil er falsch ist, sondern weil wir das später ohnehin machen, ablehnen.