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Zybach Ursula · Nationalrat · 2026-06-16

Zybach Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-16

Wortprotokoll

Der Tourismus und insbesondere Hotels sind für viele Regionen unseres Landes von grosser Bedeutung. Hotels schaffen Arbeitsplätze, sichern Wertschöpfung und tragen wesentlich dazu bei, dass Berg- und Randregionen wirtschaftliche Perspektiven haben und dass Geschäftsreisende und Gäste in Städten oder Wirtschaftszentren übernachten und dann arbeiten können. Viele von uns kennen dies und sind während der Session jede Nacht hier in Bern in einem Hotel. Diese Nacht war auch ich hier in Bern in einem Hotel und habe für 186 Franken ein Hotelzimmer gemietet. Der reduzierte Satz hat bedeutet, dass ich Fr.[NB]7.05 Mehrwertsteuer bezahlen musste. Der normale Satz wäre 15 Franken. Und dann habe ich noch Fr.[NB]5.70 für die Beherbergungsabgabe und die Kurtaxe bezahlt. Ich glaube nicht, dass die Differenz von 8 Franken mich dazu gebracht hätte, gestern Abend spät nachhause zu fahren und heute Morgen früh wieder nach Bern zu kommen. Vielmehr hätte sie durchaus in diesem Übernachtungsbetrag Platz gehabt.

Die Minderheit anerkennt die Bedeutung des reduzierten Satzes ausdrücklich. Es ist verlockend, die Branche damit zu unterstützen. Aber dass wir uns jedes Jahr 300 Millionen Franken - wahrscheinlich mit steigender Tendenz - ans Bein streichen, ist nicht einfach ein Pappenstiel. Deshalb ist die Minderheit im Grundsatz für die Abschaffung respektive die Beendigung dieses reduzierten Satzes, denn wir sind überzeugt, dass diese unveränderte Verlängerung der falsche Weg ist. Doch wir können nachvollziehen, dass dies nicht für alle Betriebe einfach sein wird. Deshalb beantrage ich mit dieser Minderheit nicht, den Sondersatz für Beherbergungsleistungen vollständig aufzuheben, wie dies der Bundesrat vorsieht, sondern sehe einen Mittelweg vor.

Grundlage dafür bietet eine Auswertung der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Diese zeigt, dass von über 8000 begünstigten Unternehmen 7700 einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Franken haben. Dies entspricht 96 Prozent aller begünstigten Betriebe. Diese Unternehmen profitieren zusammen von einer Steuererleichterung in der Grössenordnung von 147 Millionen Franken. Dem gegenüber stehen 330 Unternehmen mit einem Umsatz von über 10 Millionen Franken. Sie profitieren von Steuererleichterungen von 152 Millionen Franken pro Jahr. Das heisst, mit der Grenze von 10 Millionen Franken teilen wir die Betriebe eigentlich in zwei Teile: 96 Prozent auf der einen Seite und 4 Prozent auf der anderen Seite. Diese Zahlen zeichnen ein bemerkenswertes Bild.

Die Verbände argumentieren, alle Betriebe profitierten vom Sondersatz. Das stimmt. Mit diesem Antrag würde die Unterstützung jedoch für die überwiegende Mehrheit, d.[NB]h. für 96 Prozent der Tourismusbetriebe in der Schweiz, bestehen bleiben, während wir die steuerliche Begünstigung bei den Unternehmen aufheben würden, die über deutlich grössere wirtschaftliche Möglichkeiten verfügen. Diese können sich firmenintern anders organisieren, aufstellen und strukturieren.

Dieser Antrag bietet die Möglichkeit, die knappen finanziellen Mittel gezielter einzusetzen und trotzdem nicht vollständig auf Unterstützung zu verzichten. Wir beraten diese Vorlage nicht in einem finanzpolitischen Vakuum: Das Parlament, also wir hier drin, befasst sich laufend mit Sparmassnahmen, Entlastungspaketen und der Priorisierung staatlicher Ausgaben. In einem solchen Umfeld müssen wir auch Steuervergünstigungen regelmässig darauf überprüfen, ob sie zielgerichtet ausgestaltet sind und den gewünschten Nutzen bringen.

Wer den Tourismus unterstützen will und gleichzeitig verantwortungsvoll mit den Bundesfinanzen umgehen möchte, findet im Antrag der Minderheit Zybach einen ausgewogenen und verhältnismässigen Weg.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Zybach zu unterstützen.