Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-06-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-06-16
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion Friedli Esther 24.3635, "MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus", um. Diese verlangt die Weiterführung des Sondersatzes für Beherbergungsdienstleistungen über das Jahr 2027 hinaus.
Der Bundesrat sieht in seiner Vorlage eine Verlängerung des Sondersatzes bis 2035 vor, d.[NB]h. synchron zur heutigen Befristung der Finanzordnung. In seiner Botschaft verzichtet er darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen, da ihm eine steuerliche Sonderbehandlung der Beherbergungsbranche nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen trat am 1.[NB]Oktober 1996 als vorübergehende Massnahme in Kraft, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage Mitte der 1990er-Jahre - es herrschte eine Rezession in der ganzen Schweiz - zu unterstützen. Die Branche sah sich damals mit einem Nachfragerückgang konfrontiert. Seither wurde der Sondersatz insgesamt sechs weitere Male verlängert, zuletzt bis Ende 2027; so viel zum Thema Befristung.
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftszweig und der Hotellerie als Schlüsselbranche innerhalb des Tourismussektors bewusst. Die heutige Lage der Branche lässt sich jedoch nicht mehr mit der Situation der 1990er-Jahre bei Einführung des Sondersatzes vergleichen. Die Branche hat sich von den verschiedenen Krisen der letzten dreissig Jahre sehr gut erholt. Die Logiernächte liegen auf Rekordniveau, und auch die Aussichten sind positiv. Zudem hat sich der Anteil einheimischer Gäste erhöht.
Es stellt sich daher die Frage, ob eine Massnahme, die primär auf die Preissensibilität ausländischer Gäste abzielt, heute noch verhältnismässig ist. Eine Fortführung des Sondersatzes hätte ab 2028 jährliche Mindereinnahmen von geschätzt rund 300 Millionen Franken zur Folge. Diese Mindereinnahmen müssten an anderer Stelle eingespart oder kompensiert werden. Eine Besteuerung zum Normalsatz würde zudem nach einem einmaligen Umstellungsaufwand den administrativen Aufwand betroffener Unternehmen reduzieren, d.[NB]h., viele der heutigen Abgrenzungsfragen entfielen, und Beherbergungsbetriebe müssten nur noch mit maximal zwei Steuersätzen operieren. Es ergäbe sich somit auch eine Vereinfachung, die wir stets anstreben. Gestützt auf die genannten Gründe und insbesondere angesichts der heutigen wirtschaftlichen Lage der Beherbergungsbetriebe ist es nicht mehr nötig bzw. nicht mehr gerechtfertigt, dass der Beherbergungsbranche eine Sonderbehandlung zukommt.
Vielleicht noch einige Zahlen: Die Branche hat sich von der Wirtschaftskrise der Nullerjahre, der Baisse nach Aufhebung des Frankenmindestkurses Mitte der 2010er-Jahre und dem Einbruch während der Corona-Pandemie, der tatsächlich eine grosse Belastung darstellte, sehr gut erholt. Im Jahr 2025 stiegen die Logiernächte in der Hotellerie auf einen neuen Rekord von 43,9 Millionen. Dies entspricht einer Zunahme von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und von rund 41,5 Prozent gegenüber 1996, als der Sondersatz eingeführt wurde. Im Vergleich mit dem Jahr 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie, ergibt sich immer noch ein Anstieg von 10,9 Prozent. Auch die Parahotellerie weist ein hohes und stabiles Niveau auf: 2024 verzeichnete sie rund 17,3 Millionen Logiernächte, was gegenüber 2019 einer Zunahme von 3,7 Prozent entspricht. Laut BAK Economics soll sich diese positive Entwicklung trotz geopolitischer Unsicherheiten mittelfristig bis 2027 fortsetzen.
Ein zentrales ursprüngliches Argument bei Einführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes war der hohe Anteil ausländischer Gäste - damals rund zwei Drittel - und ihre angenommene hohe Preissensibilität; auch diese Ausgangslage hat sich heute deutlich verändert. Der Anteil ausländischer Gäste an den Logiernächten liegt unter Einbezug der Parahotellerie bei rund 46 Prozent.
Der Bundesrat beantragt zur Umsetzung der Motion, wie eingangs erwähnt, eine befristete Verlängerung des Sondersatzes, da er der Ansicht ist, dass die Subventionierung einer einzelnen Branche regelmässig politisch diskutiert werden muss. Konkret soll der Sondersatz wie die bestehende Finanzordnung bis Ende 2035 gelten, und künftig soll im Rahmen der Weiterführung der Mehrwertsteuer über die Angemessenheit eines Sondersatzes für Beherbergungsleistungen diskutiert werden. Diese befristete Variante fand auch in der Vernehmlassung insgesamt breite Zustimmung. Der Bundesrat beantragt jedoch keine Zustimmung zur Vorlage, da er der Ansicht ist, dass die heutige wirtschaftliche Lage der Beherbergungsbranche, die Rekordzahlen verzeichnet, keine weitere Subventionierung mehr rechtfertigt.
Ich spreche noch kurz zum Antrag der Minderheit Zybach. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diesen abzulehnen. Er zeigt ein gewisses Verständnis für diesen Antrag. Verschiedene Rednerinnen und Redner haben darauf hingewiesen: Betrachtet man die Verteilung der 300 Millionen Franken, zeigt sich, dass die dreissig grössten Betriebe am meisten profitieren. Bei den Regionen liegt Zürich auf Platz 1 und Genf auf Platz[NB]2; dies sind nicht unbedingt Regionen, die eine zusätzliche Förderung benötigen. Wie bereits ausgeführt wurde, würde der Antrag der Minderheit Zybach zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Innerhalb einer Branche lassen sich nicht nur einzelne Betriebe entlasten; entweder es gibt eine Entlastung, oder es gibt keine. Diese Zwischenvariante dürfte zudem zu mehr Bürokratie führen. [GZ]
Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen.