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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-16

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-16

Wortprotokoll

Es ist unbestritten: Pädokriminalität muss bekämpft werden. Der Schutz unserer Kinder hat oberste Priorität für alle, sei es in der Strafverfolgung oder in der Prävention.

Die Bekämpfung der Pädokriminalität ist in der Schweiz eine Verbundaufgabe. In der Strafverfolgung liegt die Hauptverantwortung bei den Kantonspolizeien. Sie führen Ermittlungen und sind im Internet sowie auf gängigen Kommunikationsplattformen tätig. Gleichzeitig arbeiten sie mit der Schweizerischen Kriminalprävention sowie verschiedenen Nichtregierungsorganisationen zusammen, um Kinder und Jugendliche für die Gefahren im Internet zu sensibilisieren und ihre Medienkompetenz sowie die sexuelle Aufklärung zu stärken.

Fedpol unterstützt die Kantone bei Fällen mit einem Auslandbezug und vertritt die Schweiz in Arbeitsgruppen von internationalen Organisationen, namentlich von Europol und Interpol. Zusätzlich führt Fedpol eine Voranalyse der Meldungen des amerikanischen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder, des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), durch. In den USA sind Provider wie Google, Facebook, Instagram und Snapchat dazu verpflichtet, verbotene pornografische Inhalte zu melden. 2025 erhielt Fedpol über 16[NB]000 Verdachtsmeldungen von NCMEC. Die Anzahl der weitergeleiteten Verdachtsmeldungen nimmt seit 2021 exponentiell zu.

Die Motion Tschopp fordert, dass die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass möglichst jeder Verdacht auf kinderpornografisches Material im Internet der Polizei oder einer spezialisierten Meldestelle gemeldet wird. Bereits heute ist es in der Schweiz möglich, kinderpornografische Inhalte sicher online und direkt bei den Kantonspolizeien oder bei Fedpol zu melden. Im Jahr 2025 sind über das Meldeformular von Fedpol 863 Meldungen eingegangen. Die Stiftung "Kinderschutz Schweiz" hat Fedpol zusätzlich im gleichen Jahr 2432 Meldungen weitergeleitet.

Wo eine solche Meldepflicht gesetzlich verankert würde, müsste abgeklärt werden. Eine mögliche Option wäre der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf zu einem neuen Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Dieses zielt darauf ab, die Transparenz und Verantwortlichkeit von Online-Anbietern zu verstärken. Die vorliegende Motion geht noch einen Schritt weiter und fordert eine Ausweitung von Meldepflichten auch auf Fachpersonen. Auch hier müsste noch geprüft werden, welche Auswirkungen dies zum Beispiel auf das Berufsgeheimnis hätte. Zu denken ist da etwa an Ärztinnen und Psychologen und daran, wie sich ein entsprechendes Gebot auf diese Personen auswirken würde und rechtlich umsetzen liesse.

Das sind wichtige Abklärungen, die getätigt werden müssen, um praktikable und wirksame Lösungen zu finden. Aber die Zielsetzung ist klar: Wir wollen noch stärker gegen Pädokriminalität im Internet vorgehen. Wir müssen Kinder und Jugendliche vor solchen Gefahren schützen, in der realen genauso wie in der digitalen Welt.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, diese Motion anzunehmen.