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Graf Maya · Ständerat · 2026-06-16

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2026-06-16

Wortprotokoll

Gerne melde ich mich als Initiantin dieser parlamentarischen Initiative auch noch zu Wort. Ich danke für die Diskussion und für die gute Argumentation der Sprecherin der Minderheit, Kollegin Gmür-Schönenberger.

Am 1. Juli 2026 - also in nicht allzu langer Zeit - wird das Gleichstellungsgesetz 30-jährig. Es gibt kleinere und grössere Feiern, doch ist dieses Jubiläum wirklich ein Grund zum Feiern? Wenn wir die Zahlen, die nackten Zahlen anschauen, dann zeigen uns diese, dass gerade bei der Lohngleichheit und bei dieser Reform die Ziele noch nicht erreicht sind. Die Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern liegt bei immer noch 16 Prozent, und hier sprechen wir nur von dem Teil, der nicht erklärbar ist. Eine deutliche Verbesserung ist nicht erkennbar, und die Schweiz gehört nach wie vor zu den Schlusslichtern in Europa. Im letzten Jahr zeigte zudem die Zwischenbilanz des Bundesrates zur Reform des Gleichstellungsgesetzes - es wurde erwähnt -, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen das Gesetz gar missachtet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnstrukturanalysen von Unternehmen werden nicht durchgeführt oder funktionieren bisher nicht. Wir müssten also eher Massnahmen ergreifen, statt mit Verweis auf die Sunset-Klausel zu sagen, ja, dann ist halt in sechs Jahren die Lohngleichheitsanalyse gestrichen, und ihr müsst sie nicht mehr machen. Nein, das ist ein falsches Zeichen. Denn welchen Sinn hat ein Gesetz mit Verfallsdatum, wenn bereits heute klar ist, dass betroffene Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten nicht oder nur teilweise erfüllen?

Es ist mir auch klar, dass es Zeit braucht und dass die Unternehmen sich in den letzten Jahren auch erst auf diese Lohnanalysen vorbereiten und einen Einstieg finden mussten. Die Problematik bleibt aber im Moment, und es wird noch Jahre dauern, bis es hier in der Umsetzung Verbesserungen gibt. Daher braucht es eine gesetzliche Grundlage, die dauerhaft ist. Die Analyse der Funktionsweisen braucht für die Unternehmen Zeit. Es wäre daher ein fatales Zeichen zu sagen, ja, schaut einmal, ihr müsst es nicht so ernst nehmen mit der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages. Stellen Sie sich vor, wir würden das an anderer Stelle, bei Ihnen vielleicht sehr wichtigen gesetzlichen Grundlagen, machen.

Ich möchte Sie daher bitten, heute dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit uns allen und vor allem auch den betroffenen Unternehmen die Zeit zu lassen, die Lohndiskriminierungen zu analysieren. Diese schaden uns allen, nicht nur den Frauen, die betroffen sind. Sie schaden auch den Unternehmen, sie schaden auch dem Staat; sie schaden übrigens auch der AHV, da jeder Lohn, der verdient und nicht ausbezahlt ist, nicht nur im Haushaltsbudget fehlt, sondern zum Beispiel auch bei der Altersvorsorge und natürlich bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

In diesem Sinne bitte ich Sie, Folge zu geben.

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