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Rosenwasser Anna · Nationalrat · 2026-06-17

Rosenwasser Anna · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-17

Wortprotokoll

Bei den Differenzen zu Artikel 14a Absätze 4 und 5 stellt die Version des Ständerates aus der Sicht der SP-Fraktion eine Verwässerung dar. Einen Aspekt möchte ich hervorheben: Die Formulierung "tierwohlbezogene Auflagen" ist angesichts eines Produkts, das in der Schweiz seit über 40 Jahren als tierquälerisch eingestuft wird, juristisch nicht sinnvoll. Ein tierquälerisch hergestelltes Produkt kann kein Tierwohl berücksichtigen, auch nicht in Abstufungen. Es gibt kein "besseres" Stopfen, es gibt ausschliesslich Stopfleber, die tierquälerisch hergestellt wurde, das ist juristisch eindeutig. Der Ständerat will also tierwohlbezogene Auflagen, die gar nicht existieren können, ins Gesetz schreiben. Aber damit nicht genug: Er will diese Auflagen als Alternative zu Reduktionsmassnahmen darstellen. Dies ist eine starke Abschwächung des bereits sehr milden Gegenvorschlags. Qualitative Importbeschränkungen wie Tierwohlstandards sind eine Farce. Wir sprechen immer noch darüber, dass die Leber eines lebendigen Tieres über Zwangsernährung verfettet wird. Diverse Fachpersonen und die Vertretung des BLV haben uns Kommissionsmitgliedern bestätigt: Stopfen ist inhärent und untrennbar mit Qual verbunden.

Die SP-Fraktion spricht sich aus diesen Gründen dafür aus, an der Version des Nationalrates festzuhalten.