Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2026-06-17
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-17
Wortprotokoll
Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der beiden Geschäftsprüfungskommissionen, also des Nationalrates und des Ständerates, tagen in der Regel gemeinsam. Traditionellerweise findet die Sitzung, in welcher sie den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes diskutieren und zur Kenntnis nehmen, am Bundesgericht in Lausanne statt; dies - nebenbei bemerkt - in einem Raum mit ikonischen Bildern. Eines zeigt die archaische Szene des salomonischen Urteils und bringt mich jedes Mal ins Grübeln, wenn ich ein Urteil wieder einmal als salomonisch loben will. Da kommen zwei Frauen zu Salomon mit einem Kind, beide behaupten, es sei ihres. König Salomon befiehlt, das Kind mit einem Schwert auseinanderzuhauen, damit jede Frau ihre Hälfte bekäme. Die eine Frau sagte dann, man solle es der anderen geben, damit das Kind überlebe. Voilà, da hat Salomon gemerkt, dass das die richtige Mutter ist. Wenn Sie also das Wort "salomonisch" bei einem Urteil verwenden, geht das auf diese Geschichte zurück.
Anwesend am 22. April 2026 in Lausanne waren der Bundesgerichtspräsident, verschiedene weitere Mitglieder des Bundesgerichtes, die Präsidentinnen und Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte und weitere Mitglieder. In ihrer Plenarsitzung im Mai 2026 hat auch die Geschäftsprüfungskommission den Bericht zur Kenntnis genommen, der ihr dann auch vom Bundesgericht vorgestellt wurde.
Zur Einordnung der Aufgaben der Geschäftsprüfungskommissionen gegenüber dem Bundesgericht: Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht über das Bundesgericht, die oberste gerichtliche Instanz der Eidgenossenschaft, aus. Das heisst, sie übt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes aus, selbstverständlich geht es nicht um die Wertung von Urteilen. Das Bundesgericht übt seinerseits die Aufsicht über das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht aus, wobei das Bundesgericht nach wie vor nicht über die Befugnisse und Mittel verfügt, um in persönlichen Angelegenheiten umfassend einzugreifen. Wie die jüngsten Ereignisse jedoch zeigen, bereiten bestimmte Fälle nach wie vor Probleme. Wir werden bei der Prüfung des Geschäftsberichtes des Jahres 2026 darauf zurückkommen müssen.
Im Jahr 2025 haben die verschiedenen Kammern des Bundesgerichtes über 7883 Fälle entschieden, was rund 7 Prozent mehr als dem Wert des Vorjahres entspricht; im Jahr 2024 wurden 7351 Fälle entschieden. Dieser geringere Anstieg als zuvor zeigt, dass die 2020 eingeleitete Reorganisation der Kammern allmählich Früchte trägt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzte sich um einige Tage. Leicht weniger Beschwerden wurden gutgeheissen. Das Bundesgericht veröffentlichte 213 Urteile, auch um die Transparenz der Rechtsprechung zu gewährleisten. All dies ersehen Sie im Detail im Bericht des Bundesgerichtes.
Zu den erstinstanzlichen Gerichten: Das Bundesstrafgericht verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt einen Anstieg der Eingänge auf 686 neue Fälle gegenüber 619 im Jahr 2024. Die Erledigungsquote blieb stabil bei 93 Prozent statt 94 Prozent im Jahr 2024. Die Strafkammer hatte mehrere bedeutende Verfahren zu bearbeiten, beispielsweise bezüglich Bestechung fremder Amtsträger im internationalen Handel mit Erdölprodukten. Die Beschwerdekammer hatte Ende des Jahres mehr hängige Verfahren, dies unter anderem aufgrund der Zunahme der Verfahren im Verwaltungsstrafrecht und im Bereich der internationalen Rechtshilfe. Die Berufungskammer hatte eine weitere Zunahme der Verfahren zu verzeichnen. Diese betrafen das Unternehmensstrafrecht, Geldwäscherei, Insiderhandel, Terrorismus sowie die Bankomatsprengungen.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die nebenamtlichen Richterpersonen aufgrund ihrer hauptberuflichen Auslastung zeitlich nicht so flexibel sind, wie es ursprünglich angedacht war.
Interessant für das Parlament sind auch immer die Hinweise an den Gesetzgeber, die wir unterdessen auch noch direkt den Sachbereichskommissionen mitteilen. So hat das Bundesstrafgericht beispielsweise den EFK-Bericht bezüglich der Einziehungen und Ersatzforderungen nach Artikel 70 StGB ernst genommen. Damit sich der Grundsatz "Strafbares Handeln soll sich nicht lohnen" auch richtig umsetzen lässt, wird angeregt, ein vereinfachtes Vollstreckungsverfahren zu schaffen, damit die Ersatzforderungen schnell eingetrieben werden können. Das ist ein wichtiger Punkt bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.
Das Bundesverwaltungsgericht verzeichnet erneut einen markanten Anstieg der Geschäftslast. Eine bessere Koordination zwischen dem SEM und dem Bundesverwaltungsgericht wäre wünschenswert. Es gab 70 neue Stellen beim SEM, aber nur eine Mikroerhöhung des Stellenetats beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Eine bessere Koordination hätte da, wie betont, zu einer besseren Lösung führen können. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte man jedoch reduzieren. Gleichzeitig hat man in St. Gallen auch viel in die Digitalisierung investiert. Das Ziel, Papier definitiv beiseitezulassen, rückt näher.
Das Bundespatentgericht verzeichnete einen Rückgang an Eingängen. Kein Fall ist länger als zwei Jahre hängig. Der Grund liegt vermutlich in der Bildung des Einheitlichen Patentgerichtes. Dieses erlässt Verbote, die für bis zu 18 Länder gelten, und kann Patente für alle angeschlossenen Länder für ungültig erklären. Die Teilnahme am System steht nur EU-Staaten offen, das System hat aber auch Auswirkungen auf die Schweiz. Das Bundespatentgericht hat sich zum Ziel gesetzt, das schnellste Gericht in Europa zu werden. Hierfür hat es unter anderem ein beschleunigtes Nichtigkeitsverfahren eingeführt.
Einige Worte noch zur Arbeit in der Geschäftsprüfungskommission im Zusammenhang mit den Gerichten: Wir haben einige Vorstösse und Berichte ausgearbeitet. Ganz kurz zum Stand:
Erstens hat die GPK-S die parlamentarische Initiative 25.401, "Eidgenössische Gerichte. Disziplinarsystem einführen, um das Vertrauen in diese Institutionen zu stärken", eingereicht. Dieser Vorstoss, dieses Anliegen liegt zurzeit in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Die Motion 22.4250, "Erhöhung der Obergrenze der Gerichtsgebühren des Bundesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes", wurde von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im Rahmen einer grösseren Revision behandelt. Die Motion 25.4395 der RK-S, "Reorganisation des Bundesstrafgerichtes", wurde ebenfalls in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einstimmig gutgeheissen. Die Unabhängigkeit der ersten und zweiten Instanz soll damit besser gewährleistet werden. Dabei stützt sich die Kommission für Rechtsfragen auf den Bericht der GPK aus dem Jahre 2022. Weiter konnte die GPK-Subkommission Gerichte/BA den Bericht zum System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vorstellen. Wir gehen davon aus, dass sie diesbezüglich ebenfalls aktiv wird.
Letztlich sei daran erinnert, dass das Bundesgericht im Jahr 2025 sein 150-jähriges Bestehen feierte. Zu diesem Anlass wurden unter anderem ein wissenschaftliches Kolloquium, eine Festschrift, eine offizielle Feier sowie Tage der offenen Tür mit etwa zweitausend Besuchern organisiert.
Ich möchte, Herr Bundesgerichtspräsident, diesen Bericht nicht abschliessen, ohne Ihre Arbeit zu verdanken, die gute Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und auch die Arbeit Ihres Sekretariats, unter anderem im Zusammenhang mit der Tätigkeit unserer Kommission.