Michel Matthias · Ständerat · 2026-06-17
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-17
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und somit auf die Vorlage einzutreten, sie dann aber an den Bundesrat zurückzuweisen; dies mit dem Auftrag, sie in die Ausarbeitung einer Vorlage zur Motion 24.4596, "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch", zu integrieren.
Unseren Eintretensantrag begründen wir wie folgt: Mit dem Postulat 19.3421, "Revision des Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit", der WBK-S beauftragte unser Rat den Bundesrat, in einem Bericht die Wirksamkeit der Revision unter Berücksichtigung der Entwicklung des einschlägigen Rechts auf europäischer Ebene und mit Fokus auf die Situation der Verleger, Verlegerinnen und Medienschaffenden zu überprüfen. Der Bundesrat anerkannte in seinem Bericht vom 17. Dezember 2021 zu diesem Postulat, dass eine Abgeltung der Leistungen der Medienunternehmen grundsätzlich berechtigt sei, und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer Vorlage, die wir heute als ausgearbeiteten Entwurf vor uns haben.
Inhaltlich wird vorgeschlagen, dass die grössten Anbieter von Online-Diensten eine Vergütung bezahlen sollen, wenn sie Text- und Bildvorschauen, sogenannte Snippets, aus journalistischen Veröffentlichungen nutzen. Auf diese Weise sollen Leistungen von Redaktionen, von Medienunternehmen abgegolten werden; Leistungsschutz ist das Thema.
Die Umsetzung lehnt sich an die bewährten Modelle des Urheberrechtsgesetzes an, an die kollektive Wahrnehmung der Urheberrechte, Sie kennen das. Eine Verwertungsgesellschaft zieht Vergütungen ein und verteilt sie, in diesem Fall an die begünstigten Medienunternehmen und Journalistinnen und Journalisten. Dieses Konzept der Verwertung ist allfälligen Verboten oder Einschränkungen, wie sie zum Beispiel die EU kennt, klar vorzuziehen.
Ihre Kommission sieht hier Handlungsbedarf. Wir anerkennen, dass hier die Medien - die Medienschaffenden, die Medienhäuser - Probleme haben und dass es hier einen Zusammenhang mit den digitalen Plattformen gibt. Dieses Problem müssen wir im Interesse eines guten Journalismus und einer gut funktionierenden Informationslandschaft für unsere Demokratie - gerade für unsere Demokratie - lösen.
Es ist bekannt: Die grossen Plattformen, die internationalen Tech-Plattformen übernehmen journalistische Inhalte, ohne diese selber zu produzieren. Sie profitieren damit von den Vorleistungen der Redaktionen und Medienunternehmen, ohne eine Vergütung bezahlen zu müssen. Damit können die Tech-Plattformen auch ihre Attraktivität auf dem Online-Werbemarkt stärken. Umgekehrt verzeichnen Schweizer Medienhäuser starke Einbussen im Werbemarkt. Andererseits haben die Medienhäuser auch ein Interesse an der Nutzung ihrer Produkte auf diesen Plattformen, es ist also eine Art gegenseitige Abhängigkeit. Diese Abhängigkeit soll nun nicht gegenseitig blockieren, sondern zu einem fairen Ausgleich führen. Das ist der Sinn dieser Vorlage.
Die Antworten auf die Fragen, wer an diesen Gewinnen, den Werbegewinnen zum Beispiel, teilhaben soll und wie ein faires Entgeltungssystem aussieht, sind nicht ganz einfach. Diese Antworten müssen aber gefunden werden. Auch in anderen Ländern werden unter dem Titel "Leistungsschutzrecht" die Interessen der Medien angesichts der neuen Möglichkeiten der digitalen Plattformen zunehmend geschützt oder geregelt.
Wir sehen also Handlungsbedarf und möchten deshalb eintreten. Gleichzeitig sehen wir - und damit komme ich gleich zum Rückweisungsantrag - den Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Gössi 24.4596, weshalb wir einstimmig Rückweisung beantragen. Die erwähnten Befunde, die ich kurz skizziert habe, werden durch die dynamische Entwicklung der künstlichen Intelligenz überlagert. Das zeigt auch ein Zitat des Verbands der Schweizer Medien. Gerade weil sich die Schweizer Medienhäuser stark für diese Vorlagen einsetzen, zeigt sich, dass es hier eine überschneidende Thematik gibt. Ich zitiere aus einem Positionspapier von Schweizer Medien: "Dass ein verbesserter Schutz der journalistischen Inhalte in der digitalen Welt von zentraler Notwendigkeit ist, zeigen auch die neuesten Anwendungen der künstlichen Intelligenz, wie zum Beispiel ChatGPT von Open AI oder ähnliche Chatbots von Microsoft oder Google. Die Situation gestaltet sich analog der heutigen Situation bei Suchmaschinen und Newsaggregatoren. Die KI-Anwendungen der grossen Tech-Plattformen nutzen die Inhalte der Medienunternehmen für das eigene Geschäftsmodell, ohne dass die Medienunternehmen und Journalistinnen und Journalisten dafür vergütet werden. Dabei verstärkt sich das Problem mit den Anwendungen der künstlichen Intelligenz."
Diese Hinweise der Medienhäuser selbst zeigen, dass es hier um den Schutz journalistischer Leistungen geht, und angesichts der Dynamik und der digitalen Anwendungsmöglichkeiten von KI jetzt noch verstärkt. Die Frage zu beantworten, ob und, wenn ja, welche journalistischen Leistungen heute urheberrechtlich geschützt sind, ist das eine. Der Schutz des Urheberrechts ist auch in der digitalen Welt sicherzustellen; das ist der Kern der Motion Gössi 24.4596. Über das Urheberrecht hinaus geht es um Leistungsschutz. Hier braucht es, wie gesagt, einen fairen Interessenausgleich, ohne aber die innovativen Fortschritte der Digitalisierung und die Ansprüche der Informationsgesellschaft zu bremsen. Diese Fragen sind, das ist der Sinn und Geist unseres Rückweisungsantrags, gesamtheitlich anzugehen.
Die Verwaltung hat uns versichert, dass die Arbeiten an der Umsetzung der Motion Gössi 24.4596 schon weit gediehen seien. Allerdings würde nun die Verknüpfung, wie wir sie jetzt beantragen, doch eine gewisse Verzögerung bzw. einen zeitlichen Mehrbedarf bedeuten; man hat von zwei Jahren gesprochen. Wir hoffen natürlich, dass es beförderlicher geht, aber wir nehmen in Kauf, dass es eine gewisse Verzögerung gibt, welche, wie gesagt, die Dynamik der KI-Anwendungen berücksichtigt. Ich möchte noch erwähnen, dass wir etwas noch in die Waagschale werfen, was Ihre Kommission auch bei der Beratung der Motion Gössi 24.4596 betonte. Der Bundesrat soll sich durchaus an existierenden Lösungen im Ausland orientieren, womöglich ohne Swiss Finish. Umgekehrt können bewährte Elemente - ich habe sie hier erwähnt: das Urheberrechtsgesetz sowie die kollektive Verwertung - natürlich eingebaut werden. Auch ist darauf zu achten, dass Innovationsmöglichkeiten der digitalen Welt, die ja sehr dynamisch ist, nicht blockiert oder gebremst werden, und dass Technologieneutralität gewahrt bleibt. Entsprechend ist es eine Herausforderung, aber auch ein Muss, eine Vorlage zu kreieren, welche einen guten Interessenausgleich zwischen Autoren, Autorinnen und den Vermittlern von Informationen einerseits und den möglichst frei zugänglichen Informationen der demokratischen Gesellschaft andererseits ermöglichen, aber auch einen Interessenausgleich zwischen Urheberrechten, Leistungsschutz einerseits und innovativen Möglichkeiten der Vermittlung geschaffener Werke und Leistungen andererseits.
Mit diesen Ausführungen bitte ich Sie, den Anträgen der Kommission zu folgen, einzutreten und aus den erwähnten Gründen zurückzuweisen.