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Herzog Eva · Ständerat · 2026-06-17

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-17

Wortprotokoll

Es wurde jetzt vom Berichterstatter und von der Minderheitssprecherin ausführlich geschildert, worum es hier geht. Es geht um die heutige Vielfalt unserer Gesellschaft, die Vielfalt der Lebensformen. Die Gesellschaft verändert sich, und das Recht folgt diesen Veränderungen. Um eine solche Vorlage handelt es sich heute. Was hier gewünscht wird, was im Nationalrat verabschiedet wurde, was sich die Minderheit wünscht, wenn wir eintreten, ist eine pragmatische Lösung für eine Lücke, die wir im Gesetz bei der erleichterten Stiefkindadoption haben.

Worum geht es? Es geht um das Kindeswohl, es geht um die Kinder. Für Kinder soll es keine Rolle spielen, wie sie aufwachsen bzw. in welche Konstellation sie hineingeboren werden, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, ob sie gleichgeschlechtlich sind oder zwei Geschlechter haben. Wir haben die traditionellen Familien, die Konkubinate. Die Gesetzgebung hat sich immer an die sich verändernden Verhältnisse angepasst; ich schildere die Entwicklung. Ein Beispiel ist die Vaterschaftsanerkennung bei Konkubinatspaaren: Die Paare werden von der Vormundschaftsbehörde aufgeboten, der Vater schliesst mit dem Kind, die Mutter in Vertretung, einen Vertrag mit Rechten und Pflichten ab; das wurde bereits geregelt. Später kam das gemeinsame Sorgerecht dazu. Schritt für Schritt hat sich das Gesetz angepasst. Die heutige erleichterte Stiefkindadoption wird der weiteren Konstellation der Patchworkfamilien gerecht. Jetzt fehlen einfach noch Paare, bei denen Kinder über eine private Samenspende im In- oder Ausland oder über Leihmutterschaft geboren wurden. Es fehlt eine rechtliche Absicherung für diese Kinder. Was für Kinder sind es? Es sind Wunschkinder. Die Elternschaft wurde gemeinsam geplant und wird von Anfang an auch so gelebt.

Es wurde nun gesagt, was die Voraussetzungen sind, damit auch dort die erleichterte Stiefkindadoption erfolgen kann: einjähriges Pflegeverhältnis, eingehende Sozialabklärung, dreijähriger gemeinsamer Haushalt. Das sind für diese, würde ich jetzt sagen, nach wie vor geringe Anzahl Kinder ganz besondere Bedingungen, die es sonst nirgends gibt. Das ist unverhältnismässig. Was passiert, wenn der rechtliche Elternteil vor Abschluss dieser Fristen, die eingehalten werden müssen, nach einem halben Jahr stirbt? Das Kind ist Waise. Der Wunschelternteil, also derjenige, der die rechtliche Vertretung noch nicht übernehmen kann, kann für das Kind nichts machen. Das Kind wird an die Kesb übergeben. Das ist, glaube ich, ein Zustand, den Sie sich für kein Kind wünschen.

Man kann jetzt heute - ich höre das - sagen, es müssten noch ausführliche Abklärungen vorgenommen werden. Das Fortpflanzungsmedizingesetz müsse angepasst werden. Die schon langjährige Revision des Abstammungsrechts müsse zuerst erfolgen. Kollege Rieder hat gesagt, dass die Beratung der Vorlage für das Parlament erleichtert wird, wenn man nicht eintritt. Das kann ja, glaube ich, nicht unsere Handlungsanweisung sein, wenn wir hier eine Lücke sehen, die sich zulasten von Kindern auswirkt, die ja nichts dafür können, wie sie aufwachsen, die mit allen anderen Kindern gleichberechtigt sein sollen. Hier kann es nicht darum gehen, dass es für uns praktischer ist.

Ich bitte Sie, auf jeden Fall auf diese Vorlage einzutreten, und ich bitte Sie, dann die Minderheit zu unterstützen, damit wir eine kleine Revision vornehmen können, die wir anschliessend in die grosse Revision des Abstammungsrechts einpassen können. Ich bin sicher, dass das keine einfache Diskussion sein wird. Sie wird lange dauern, da stellen sich vielfältige Fragen. Wenn diese Kinder jetzt darauf warten müssten, dass wir uns in der grossen Revision geeinigt haben, würde ich das sehr ungerecht finden.

Ich bitte Sie sehr, einzutreten und dann den Minderheitsantrag für dieses pragmatische Vorgehen zu unterstützen.