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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-17

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion aus folgendem Grund abzulehnen: Das Recht auf Lohngleichheit ist ein verfassungsmässiges Recht. Zulagen sind ein Lohnbestandteil und deshalb vom Grundsatz der Lohngleichheit erfasst. Es ist schon aus juristischen Gründen nicht korrekt, mittels Revision einer Verordnung die Zulagen begrifflich von den relevanten Lohnbestandteilen auszunehmen.

Aufgrund dieser Motion - sie hat schon gewirkt - hat der Bundesrat die Wegleitung zu Logib, dem Standardanalyse-Tool des Bundes, überarbeitet. Im Prüfschema für Lohnbestandteile wurden verschiedene Vergütungselemente wie Schicht- und Nachtdienstzulagen sowie Pikettentschädigungen speziell gekennzeichnet. Je nach Ermessensspielraum, Relevanz und Aufwand können diese Vergütungselemente folglich bereits heute von der Analyse ausgeschlossen werden.

Die Lösung mit der aktuellen Logib-Wegleitung ist pragmatisch, sie ist unternehmensfreundlich. Sie hat die von Herrn Ständerat Regazzi aufgebrachten Bedenken bereits entschärft.

Die Motion verlangt demgegenüber eine Deklarationspflicht. Das Unternehmen müsste ausdrücklich nachweisen, dass die Zulagen diskriminierungsfrei ausgestaltet sind und der Zugang zur Schichtarbeit sowohl Männern als auch Frauen unabhängig vom Geschlecht offen steht. Der Bundesrat hat im März 2025 aufgrund der Ergebnisse der Zwischenbilanz zur Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse entschieden, die Schlussevaluation über die Wirkung dieser Analysepflicht vorzuziehen.

Mein Departement ist beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2027 über die Ergebnisse dieser Evaluation zu berichten und Anträge zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten. Dann können auch weitere Themen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz zur Diskussion gestellt werden. Auch die Zulagenfrage könnte dann nochmals thematisiert werden.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates, die Motion heute abzulehnen.