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Gysi Barbara · Nationalrat · 2026-06-17

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-17

Wortprotokoll

Ich spreche für die SP-Fraktion. Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie auch zu unterstützen. In der Detailberatung bitte ich Sie, die Minderheit Hässig Patrick zu unterstützen.

Der Minderheitsantrag de Courten auf Nichteintreten ist in erster Linie ein Antrag gegen das Instrument der Zulassungssteuerung. Die SVP-Fraktion hat diese immer abgelehnt, weil sie viel lieber möchte, dass die Krankenversicherer entscheiden und der Vertragszwang aufgehoben wird. Ohne Vertragszwang könnten die Krankenkassen entscheiden, und ausländische Ärztinnen und Ärzte könnten unabhängig eine Praxis eröffnen. Das Instrument der Zulassungssteuerung wurde zum Glück definitiv eingeführt. Wir mussten aber dann feststellen, dass es in Domänen mit einem ausgewiesenen Mangel Probleme gibt. Wir als Kommission haben darauf reagiert und die Ausnahmeregelung geschaffen, die jetzt um weitere fünf Jahre verlängert werden muss. Die Zulassungssteuerung per se ist grundsätzlich richtig. In der Zeit ohne Zulassungssteuerung gab es massive Erhöhungen bei den Kosten, weil sehr viele Praxen entstanden sind.

Dass jetzt bei der Weiterbildungsverpflichtung Ausnahmen gemacht oder aufrechterhalten werden sollen, ist sicher nicht ideal. Es geht aber darum, in den Gebieten mit einem ausgewiesenen Mangel - vor allem in Randkantonen - Abhilfe zu schaffen. Es geht um die folgenden Bereiche: allgemeine innere Medizin als einziger Weiterbildungstitel; praktischer Arzt oder praktische Ärztin als einziger Weiterbildungstitel; Kinder- und Jugendmedizin; Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie; Psychiatrie und Psychotherapie, wozu es einen Antrag der Minderheit Hässig Patrick gibt. Gerade die Minderheit Hässig Patrick ist zu unterstützen, weil es eine Zunahme von psychischen Erkrankungen gibt. Es ist wichtig, dass die betroffenen Menschen Fachkräfte finden, die sie behandeln. Wir wollen nicht, dass sie, weil sie nicht behandelt werden, allenfalls sogar in die IV abgeschoben werden müssen.

Es ist auch kein Zufall, dass wir diese Ausnahmeregelungen vor allem in den Bereichen der Medizin schaffen müssen, in denen die Löhne am tiefsten sind. Das zeigt einfach, dass es dort auch schwieriger ist. Es handelt sich zum Teil um Bereiche mit relativ wenig Renommee. Diese Bereiche sind aber extrem wichtig. Dazu gehören die Hausarztmedizin, die Kinder- und Jugendmedizin, die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Psychiatrie insgesamt. Diese Domänen sind extrem wichtig. Sie unterstützen die Menschen auch im Alltag. Darum braucht es genügend Fachkräfte.

Dennoch möchte ich ein, zwei kritische Bemerkungen anbringen. Es ist richtig, dass wir die Ausnahmeregelung verlängern. Es ist aber ganz wichtig, dass ein ausgewiesener Mangel festgestellt werden muss. So ist es auch im Gesetz formuliert. Es ist nicht einfach eine Generalklausel. Was wir unbedingt auch festhalten wollen, ist, dass weiterhin genügend Mittel in die Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern gesteckt werden, dass mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden, dass sich die Kantone hier auch engagieren und sich nicht einfach zurücklehnen. Es gibt auch Kantone, die mehr Medizinstudienplätze geschaffen haben. Das ist wichtig, aber das muss sich auch zuerst akzentuieren. Wir haben nicht vor, diese Regelung in fünf Jahren oder später noch einmal zu verlängern. Das ist extrem wichtig. Die Kantone können sich nicht zurücklehnen. Sie müssen investieren. Es kann nicht sein, dass wir einfach auf Medizinerinnen und Mediziner mit ausländischem Diplom zurückgreifen. Wir müssen das inländische Fachkräftepotenzial ausschöpfen. Das ist ganz wichtig.

Auch dieses Parlament muss die Weichen richtig stellen. Im letzten Budget haben Sie den Bundesbeitrag zur Schaffung zusätzlicher Humanmedizin-Studienplätze gekürzt. Das kann natürlich auch nicht die Lösung sein. Auch wir müssen dafür sorgen, dass genügend Studienplätze geschaffen werden.