Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2026-06-17
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-17
Wortprotokoll
Wir beraten heute die Motion "Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen". Im Kern verfolgt diese Motion ein einfaches Ziel: Wer freiwillig über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll dafür besser belohnt werden. Gleichzeitig soll ein vorzeitiger Rentenbezug weniger attraktiv ausgestaltet werden. Konkret verlangt die Motion zwei Massnahmen:
Erstens sollen die Zuschläge auf die AHV-Rente erhöht werden, wenn jemand den Rentenbezug aufschiebt und länger erwerbstätig bleibt. Zweitens soll der heutige Kürzungssatz beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr mindestens beibehalten oder sogar erhöht werden. Dabei soll ausdrücklich Rücksicht auf Personen genommen werden, die bereits ein langes Erwerbsleben hinter sich haben oder körperlich besonders belastende Arbeiten verrichten.
Die Motion stammt in der ursprünglichen Fassung aus der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Der Ständerat hat sie einstimmig angenommen. In der SGK des Nationalrates wurde das Geschäft am 9. Oktober 2025 beraten. Die Kommission hat sich intensiv mit den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die AHV und die soziale Ausgewogenheit auseinandergesetzt. Dabei hat die Kommission eine wichtige Ergänzung vorgenommen. Sie beantragt, dass die Motion gemeinsam mit der Motion 25.3423 umgesetzt wird, welche den Freibetrag nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erhöhen und regelmässig anpassen will. Zudem soll die Umsetzung unabhängig von der grossen Reform AHV 2030 erfolgen, damit die Massnahmen rascher wirksam werden können. Die Kommission hat die geänderte Motion mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Dieses klare Stimmenverhältnis zeigt, dass eine Mehrheit Handlungsbedarf sieht, das Arbeitskräftepotenzial älterer Menschen besser zu nutzen.
Warum ist das wichtig? Die Schweiz steht vor zwei grossen Herausforderungen: Erstens verschärft sich der Fachkräftemangel in zahlreichen Branchen. Viele Unternehmen suchen qualifizierte Mitarbeitende, gleichzeitig erreichen geburtenstarke Jahrgänge das Rentenalter. Zweitens steigt der finanzielle Druck auf die AHV aufgrund der demografischen Entwicklung. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Renten.
Genau hier setzt die Motion an. Wenn mehr Menschen freiwillig länger arbeiten, entstehen mehrere positive Effekte gleichzeitig: Die Wirtschaft kann auf erfahrene Fachkräfte zurückgreifen. Wissen, Erfahrung und Qualifikation bleiben dem Arbeitsmarkt länger erhalten. Das stärkt und bewahrt die Produktivität und reduziert den Druck auf Unternehmen, offene Stellen zu besetzen. Auch die AHV profitiert doppelt: Wer länger arbeitet, zahlt weiterhin AHV-Beiträge ein, gleichzeitig wird die Altersrente später bezogen. Dadurch steigen die Einnahmen, und die Ausgaben werden zeitlich hinausgeschoben. Beides wirkt stabilisierend auf die Finanzierung der AHV. Die Mehrheit unserer Kommission ist deshalb überzeugt, dass diese Anreize einen sinnvollen Beitrag leisten können, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die finanzielle Stabilität der AHV zu stärken.
Es gibt aber auch kritische Stimmen. Die Minderheit der Kommission weist darauf hin, dass die Kürzungssätze beim Rentenvorbezug bereits heute hoch seien und dass im Rahmen der Reform AHV 21 sogar eine Senkung für tiefere Einkommen signalisiert wurde. Zudem befürchtet sie, dass stärkere finanzielle Anreize indirekt dazu führen könnten, dass Menschen länger arbeiten müssen, um eine ausreichende Altersrente zu erreichen. Dies würde faktisch einer schleichenden Erhöhung des Rentenalters gleichkommen. Diese Bedenken verdienen Beachtung. Deshalb ist es richtig, dass die Motion ausdrücklich verlangt, die Situation von Personen mit langen Erwerbsbiografien oder besonders belastenden Berufen zu berücksichtigen.
Die Motion erhöht das Rentenalter nicht. Sie schafft vielmehr Anreize für jene Menschen, die freiwillig länger arbeiten wollen und können. Sie stärkt den Arbeitsmarkt, nutzt vorhandene Fachkräfte besser und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung unserer AHV. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Motion in der geänderten Fassung anzunehmen.