Müller Damian · Ständerat · 2026-06-17
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-17
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort, auch wenn ich feststelle, dass er sich - wie allzu oft, wenn es um Rückführungen geht - auf das absolute Minimum beschränkt. Die Suche nach funktionierenden Lösungen scheint vom EJPD mittlerweile als unverhältnismässiger Aufwand angesehen zu werden. Der einfachste Weg besteht offenbar darin, die bisherige Praxis fortzusetzen und Asylsuchende in der Schweiz zu behalten, die eigentlich nicht in die Zuständigkeit unseres Landes fallen. Von innovativen Ideen habe ich keine Spur gefunden.
Herr Bundesrat, Sie liessen sich zum Amtsantritt prominent mit der Aussage zitieren, wer denke, linke Politik heisse Wegschauen von Problemen, irre sich. Ich muss Ihnen ganz offen sagen, dass ich diese Aussage mit Ihrer Stellungnahme zu diesem Vorstoss nicht in Einklang bringen kann.
Die Umsetzung der Punkte 1 und 2 fordert vor allem guten Willen und eine gewisse Aufgeschlossenheit. Diese beiden Punkte beinhalten keinerlei Ergebnisverpflichtung. Sie zielen lediglich darauf ab, Verhandlungen mit Italien aufzunehmen. Ich bin nicht naiv und bin mir bewusst, dass diese Gespräche komplex werden und möglicherweise sogar scheitern können. Wenn wir es aber gar nicht erst versuchen, wird genau gar nichts passieren. Und das geht dann halt schon in Richtung Wegschauen von Problemen.
Der Bundesrat erklärt lieber, warum Schritte scheitern könnten, anstatt sie zu unternehmen. Diese Haltung bedauere ich, zumal ich durchaus der Ansicht bin, dass Italien ein Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Schweiz hat, insbesondere wenn diese eine finanzielle Unterstützung für seine Zentren in Albanien beinhaltet. Im Rahmen der Anwendung der Dublin-Verordnung kann Italien genau festlegen, wohin die Dublin-Fälle, für die es zuständig ist, zurückgeschickt werden sollen. Das kann Rom, Mailand oder ein anderer Ort sein. Grundsätzlich ist es also möglich, dass Italien die Schweiz bittet, bestimmte Fälle an Zentren in Albanien zurückzuschicken. Angesichts der engen Beziehung zwischen den Staaten könnte Italien sogar eine Anpassung des mit Albanien abgeschlossenen Abkommens in Betracht ziehen.
Was Punkt 3 betrifft: Wenn ich die Antwort richtig interpretiere, schliesst der Bundesrat aufgrund einer Auslegeordnung im Rahmen des in der Antwort erwähnten Postulates Caroni aus, dass ein solches Modell mit einer Rückkehr das Schweizer System entlasten könnte.
Jüngst wurde zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament eine Einigung über eine neue EU-Verordnung zur Weiterentwicklung der Rückführungsrichtlinie erzielt, die unter anderem die Schaffung von Rückführungszentren in Drittstaaten vorsieht. Herr Bundesrat, wie gedenken Sie, gestützt darauf die künftige Zusammenarbeit der Schweiz in diesem Bereich konkret auszugestalten? Und an welche Drittstaaten könnte sich die Schweiz bereits wenden?
Es ist nun die Aufgabe des Parlamentes, den Bundesrat dazu anzuhalten, Gespräche mit Italien aufzunehmen und die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Rom konkret zu prüfen. Auch hier besteht keine Verpflichtung, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, sondern lediglich die Verpflichtung, Gespräche mit Italien aufzunehmen, um dessen Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich der Rückführung auszuloten. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Herr Bundesrat, ich gebe es offen zu, ich beneide Sie nicht. Die letzten Wochen und Monate haben deutlich gezeigt, welche Sorgen die Menschen in unserem Land haben. Die Bevölkerung spricht über Migration, über Asyl, über Sicherheit und über die Frage, ob unser Staat die Situation noch unter Kontrolle hat. Gerade deshalb erstaunt mich die Haltung Ihres Departements. Bei der Überarbeitung der Lex Koller geht alles sehr schnell. Dafür werden in kürzester Zeit Berichte erstellt, Varianten geprüft und Gesetzesänderungen vorbereitet. Wenn es aber um Rückführungen von Personen geht, die kein Bleiberecht in der Schweiz haben, höre ich immer wieder, weshalb etwas nicht möglich sein soll. Ich spreche hier nicht von Flüchtlingen.
Was mich zunehmend stört: Wir sprechen ständig über Strategien, Konzepte und auch über Prüfaufträge. Die Bevölkerung erwartet etwas anderes. Sie erwartet Resultate, sie erwartet Taten, und sie erwartet Lösungen. Niemand verlangt Wunder, niemand verlangt, dass jede Verhandlung erfolgreich endet. Aber die Menschen dürfen erwarten, dass der Bundesrat aktiv Möglichkeiten auslotet, Partner sucht und neue Wege prüft, anstatt bereits zu Beginn zu erklären, weshalb etwas nicht funktionieren könnte. Genau das verlangt diese Motion, nicht mehr und nicht weniger. Sie verpflichtet den Bundesrat nicht zu einem bestimmten Ergebnis, sie verpflichtet ihn lediglich dazu, aktiv zu werden.
Genau deshalb bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.