Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-09-15
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-15
Wortprotokoll
Das Bundesgerichtsurteil, das angesprochen wurde, schliesst Volksentscheide nicht aus. Es liefert meines Erachtens auch keinen Grund, die Schaffhauser Kantonsverfassung nicht zu genehmigen. Folglich besteht auch kein Anlass zu einer improvisierten Debatte. Jedenfalls warne ich davor, dieses Urteil allzu generell auszulegen. Es befasst sich nicht mit sämtlichen Einzelakten, wie offenbar da und dort angenommen wurde. Es spricht sich nicht aus zum Einbürgerungsverfahren durch Gemeindeversammlungen. Es spricht sich nicht aus zum Einbürgerungsverfahren durch Parlamente. Nicht einmal zum Urnenverfahren äussert es sich generell, sondern es spricht nur von den spezifischen Verhältnissen in der grossen Gemeinde Zürich. Es spricht von der besonderen Art der Willensbildung in einer grossen Gemeinde, von den besonderen Problemen der Privatsphäre in einer grossen Gemeinde. Es bezieht sich also nicht auf die Grosszahl der schweizerischen Gemeinden. Und schliesslich disqualifiziert das Gerichtsurteil auch bei der Begründungspflicht nur eine einzige Form und die nachträgliche Alternative - es lässt aber eine ganze Anzahl weiterer Begründungsformen zu. Es liegt mir daran, hier nicht weitere Befürchtungen aufkommen zu lassen. Die Schaffhauser Verfassung kann genehmigt werden.