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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-17

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-17

Wortprotokoll

Bundesrats-Bashing auszuhalten, ist Teil meines Jobbeschriebs. Damit habe ich kein Problem, ebenso wenig mit Motionen, die ein Zeichen setzen wollen; solche Motionen nehme ich gerne entgegen. Ich erwarte aber, dass man die Leistungen, die die Administration erbringt, anerkennt. Wenn Sie diese Motion annehmen, machen Sie eigentlich nur Folgendes: Sie anerkennen die Leistungen, die vollbracht werden, ohne irgendeinen konstruktiven Beitrag zu leisten, nicht. Ich möchte Ihnen das anhand der drei Punkte Ihrer Motion kurz erklären:

1. Ich gehe mit Ihnen einig, Herr Müller, die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellung nach Italien ist eine Priorität. Das haben der Bundesrat und die Administration mit grossem Engagement verfolgt, es ist mittlerweile in Umsetzung. Seit letztem Freitag, also dem 12. Juni, ist der EU-Migrations- und Asylpakt in Kraft. Diese Reform war eine Voraussetzung für Italien, damit es Dublin-Überstellungen aus ganz Europa wieder akzeptiert, sie ist jetzt in Kraft. Die Schweiz gehört laut der italienischen Seite zu den prioritären Ländern, mit denen die Überstellungen wieder aufgenommen werden sollen. Das SEM hat die italienischen Behörden darüber informiert, dass es die Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung ab dem 12. Juni schrittweise wieder aufnehmen werde.

2. Zur Rückführung von Dublin-Fällen in die Zentren in Albanien: Die Dublin-Regeln sehen keine Wegweisung von Dublin-Fällen in Drittstaaten vor, Herr Müller. Wir haben also keine Rechtsgrundlage, die uns ein solches Vorgehen überhaupt erlauben würde, und auf EU-Ebene ist dies auch nicht möglich. Das können wir auch nicht im Schweizer Recht oder mit einem Abkommen mit Italien ändern. Übrigens schickt nicht einmal Italien selbst Dublin-Fälle nach Albanien.

3. Zur Mitnutzung der Zentren in Albanien durch die Schweiz als Rückkehrzentren: Ein solches Vorhaben bedingt, dass zuerst auf Ebene EU die Rechtsgrundlage für solche Rückkehrzentren verabschiedet wird. Das wird vermutlich bis im Sommer der Fall sein. Anschliessend wird die Schweiz diesen Schengen-Rechtsakt in ihr Recht übernehmen. Daneben müsste eine trilaterale Vereinbarung mit Italien und Albanien abgeschlossen werden. Ob dazu seitens der beiden Partner ein politischer Wille besteht, ist mehr als fraglich, es ist illusorisch. Italien hat selbst ein Interesse, die Plätze vollumfänglich zu nutzen, und Albanien hat seinerzeit mehrmals betont, dass es dieses Abkommen geschlossen habe, um einem befreundeten Land wie Italien zu helfen. Es hat aber auch klar gesagt, dass es dieses Abkommen nicht auf andere Länder ausweiten wolle; auch mir gegenüber hat Albanien das zum Ausdruck gebracht. Zudem hat der albanische Aussenminister kürzlich infrage gestellt, ob das Abkommen mit Italien überhaupt über 2029 hinaus verlängert werden wird, weil es in Albanien nicht beliebt ist.

An diesem Beispiel sehen wir gut, in welche Abhängigkeiten man sich bei solchen Modellen begeben kann. Das Risiko hat der Bundesrat auch in einem Bericht in Erfüllung des Postulates Caroni festgestellt. Er kommt daher zum Schluss, dass sich die Zentren in Albanien weder für die Rückführung von Dublin-Fällen noch für die Mitnutzung als Rückführungszentren eignen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.

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