Lexipedia

Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Ich möchte hier etwas zu Absatz 4 bemerken, der vom Nationalrat neu aufgenommen worden ist. Hiermit wird der Anspruch auf Vorschussleistungen generalisiert. Die Praxis kennt Vorschusszahlungen im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung, nicht jedoch im Bereich der Invalidenversicherung, wo sie jedoch eher angebracht wären.

Für die nun festgeschriebene generelle Möglichkeit, Vorschusszahlungen auszurichten, werden jedoch im Gesetz enge Grenzen gezogen. Vorschusszahlungen können nur dort ausgerichtet werden, wo die Ansprüche grundsätzlich klar sind und wo beispielsweise lediglich der Umfang eines Rentenanspruchs umstritten ist. Somit kommt ein Rentenvorschuss nur in Frage, falls der Rentenanspruch unbestritten ist, oder falls bereits ein bestimmter Betrag festgelegt werden kann, jedoch noch detaillierte Berechnungen durchgeführt werden müssen.

Die vom Nationalrat beschlossene Bestimmung ist allerdings nicht gerade dazu geeignet, die Rechtssicherheit zu fördern. Dies nur schon deshalb, weil aus der Bestimmung nicht hervorgeht, in welchen Fällen von einer Verzögerung der Ausrichtung der Leistung auszugehen ist.

[PAGE 179] Die Kommission schliesst sich jedoch dem Beschluss des Nationalrates an. Es soll nicht in diesem relativ unbedeutenden Punkt eine weitere Differenz geschaffen werden.

Es wird bewusst darauf verzichtet, eine bundesrätliche Kompetenz zur Regelung allfälliger Einzelheiten hier zu verankern. Damit ist auch klar, dass der Bundesrat nicht die Kompetenz haben wird, auf dem Verordnungsweg die Pflicht zur Vorschusszahlung einzuführen.

Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22 | Lexipedia | Lexipedia