Schmid Martin · Ständerat · 2026-06-18
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-18
Wortprotokoll
Das DBA mit Simbabwe soll uns die Gelegenheit geben, uns über ein paar Fragen zu unterhalten. Die erste Frage in der Kommission war natürlich folgende - der Berichterstatter hat darauf hingewiesen -: Ist es aus Sicht der Schweiz sinnvoll, mit diesem Staat ein DBA einzugehen?
Wir alle wissen es, und der Bundesrat hat es offengelegt: In früheren Jahren wurden schweizerische Staatsbürger in Simbabwe enteignet. Es sind noch nicht alle entsprechenden Entschädigungszahlungen geleistet worden; in der Botschaft ist das ausgewiesen und transparent gemacht. Gleichzeitig haben wir keinen grossen Handel mit diesem Land. Die volkswirtschaftliche Bedeutung in Bezug auf die Zahlungsbilanzstruktur ist äusserst gering. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz nicht mehr um jeden Preis weitere DBA abschliessen sollte; jedenfalls sollte sie bei weiteren DBA nicht vom OECD-Musterabkommen abweichen. Wir haben die Abwägung unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Gesichtspunkte vorgenommen. Sie sehen, dass die Kommission letztlich trotzdem entschieden hat, Ihnen Eintreten und Zustimmung zu beantragen.
Es gibt aber einen aus schweizerischer Sicht extrem kritischen Punkt im Bereich des Abkommens - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen -: Die Schweiz hat es verhandlungstaktisch nicht geschafft, die Elemente des OECD-Musterabkommens in allen Bereichen durchzusetzen; die Schweiz war in diesen Verhandlungen bereit, Simbabwe die Quellenbesteuerung der Vergütungen für technische Dienstleistungen zuzugestehen. Das ist die entscheidende Frage: Sollen wir solche Zugeständnisse machen? Ziehen wir aus diesem Abkommen einen genügend grossen Nutzen, sodass eine solche Abweichung vom OECD-Musterabkommen gerechtfertigt ist? Das ist letztlich die Kernfrage.
Auch für den Dienstleistungsbereich ist das Handelsabkommen schwach. Aber umgekehrt kann man auch sagen, dass der grenzüberschreitende Finanz- und Dienstleistungsverkehr mit Simbabwe nicht gross ist. Insofern kann man sagen, dass es nach dieser Abwägung passt. Bei anderen Staaten aber, und hier möchte ich schon in die Zukunft schauen, könnte es dann schon sehr viel anders aussehen. Ich melde hier sehr grosse Zurückhaltung an bei der Frage, ob die Schweiz zukünftig afrikanischen, asiatischen und anderen Entwicklungsländern weiterhin solche Zugeständnisse machen soll. Ich zweifle daran, dass das die richtige Strategie für die Zukunft ist.
Wir haben in der Kommission auch die Anfrage von Nationalrat Pamini vom 19. Juni 2025 diskutiert; an dieser Sitzung hat der Bundesrat eine Auslegeordnung vorgenommen. Der Bundesrat behält sich vor, dies einfach situativ zu verhandeln. Aber das gibt uns Räten auch die Möglichkeit, in Zukunft solche DBA abzulehnen und zu sagen, dass es aus Sicht des Parlamentes nicht im Interesse unseres Landes ist, wenn man vom OECD-Musterabkommen abweicht.
Um was geht es ganz konkret auch? Es geht darum, dass schweizerische Unternehmen, die in diesen Ländern Dienstleistungen erbringen, letztlich dort Registrierungspflichten erfüllen und Compliance-Vorschriften eingehen müssen. Das ist selbstverständlich. Die Verwaltung hat argumentiert, dass sie das so oder so tun müssen, wenn sie in diesen Ländern tätig sind. Diese Argumentation ist richtig, aber das müssen sie heute schon tun. Ich habe aber meine grossen Zweifel, ob es die richtige Strategie ist, dass man als Staat mithilft, Simbabwe quasi mit einem Sondertatbestand in einem DBA bei der Steuereintreibung zu helfen.
Es könnte auch umgekehrt gehen: Die Schweiz hätte die Möglichkeit, diese unklaren Verhältnisse mit einem DBA zu regeln. Damit wäre der Sinn eines völkerrechtlichen Vertrags erfüllt, in der Beziehung zu einem anderen Staat mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Das müsste gerade das Ziel sein und eben nicht, solche Sondertatbestände mit einem DBA quasi gesetzlich zu legitimieren. Man macht die Situation also fast noch schlimmer, als sie heute ist. Aufgrund dieser Abwägung werden wir höchstwahrscheinlich weitere DBA in unseren Rat bekommen. Ich möchte hier einfach andeuten, dass meine Zustimmung zum DBA mit Simbabwe nur unter grösster Zurückhaltung erfolgt und nicht so interpretiert werden soll, dass ich eine solche Abkommenspolitik der Schweiz unterstütze.
Ausnahmsweise bin ich - in der Abwägung, auf die der Kommissionspräsident hingewiesen hat - nochmals bereit, dem zuzustimmen. Ich möchte nicht weiter auf die von Kollege Rieder auch in der Kommission eingebrachten Argumente zu den Entwicklungsbereichen eingehen; sie waren genereller Natur. Mir geht es hier vor allem um den Bereich der Quellenbesteuerung von Dienstleistungen. Insoweit bin ich überzeugt, dass der Bundesrat es richtig gemacht hat, er hat hier abgewogen. Er hat gesagt, weil die grenzüberschreitenden Dienstleistungen gering sind, weil auch die Handelsströme gering sind, kann man hier ausnahmsweise nochmals ein DBA abschliessen. Zukünftig gehe ich aber davon aus, dass man bei anderen, grösseren Staaten, die mehr Volumen haben, aus Sicht der Schweiz lieber darauf verzichten sollte, ein DBA abzuschliessen, als solche Konzessionen zu machen.
Auch ich beantrage Ihnen Eintreten und Zustimmung zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen.