Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-16
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-16
Wortprotokoll
Das Bundesamt für Justiz hat das auch noch einmal angeschaut. Wir sind der Meinung, dass die Differenz materiell, inhaltlich keine Bedeutung hat, sondern dass sie lediglich redaktioneller Natur ist. Vielleicht hat die frühere Version des Ständerates etwas deutlicher zum Ausdruck gebracht, dass die Grundsätze eben den Charakter von Prinzipien und Maximen haben, die nicht justiziabel sind - aber das sind sie ohnehin: Es sind Grundsätze, die ganz klar Handlungsmaximen und nicht justiziabel sind.
Die ständerätliche Version hat etwas für sich. Nachdem keine inhaltliche Differenz auszumachen ist, könnte man die Differenz im Sinne der Mehrheit ausräumen, wenn wir das hier auch ausdrücklich erklären.