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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18

Wortprotokoll

Der Motionär fordert eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Grenzwertüberschreitungen in Oberflächengewässern sollen grossflächiger und über einen längeren Zeitraum auftreten müssen, bevor die Zulassung eines Pestizids überprüft wird. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom Februar 2025 offen gezeigt für eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Der Nationalrat hat die Motion im Mai 2025 angenommen. Der Ständerat hat die Motion im von der UREK-S abgeänderten Wortlaut im März dieses Jahres angenommen. Im Unterschied zum ursprünglichen Motionstext hält der abgeänderte Wortlaut des Ständerates an der geltenden Regelung betreffend die Kriterien für eine wiederholte Überschreitung fest. Eine wiederholte Überschreitung liegt demnach vor, wenn der Grenzwert in mindestens zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird - und nicht in mindestens vier von fünf. Dies soll es gemäss UREK-S ermöglichen, weiterhin frühzeitig Massnahmen für den Gewässerschutz zu ergreifen. Ihre vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen mit einer knappen Mehrheit, dem Ständerat zu folgen.

Lassen Sie mich die geforderte Anpassung der Gewässerschutzverordnung kurz einordnen: Bis am 12. März dieses Jahres dauerte die Vernehmlassung zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes. Damit will der Bundesrat die Zuströmbereiche beim Grundwasser besser erfassen und die Leistung der Abwasserreinigungsanlagen steigern. Parallel dazu war eine Revision der Gewässerschutzverordnung in der Vernehmlassung, mit der für sieben weitere Pflanzenschutzmittel Grenzwerte eingeführt werden. Damit wird der Gewässerschutz weiter gestärkt. Gleichzeitig will der Bundesrat aber die inländische Nahrungsmittelproduktion nicht schwächen. Er hat im Zwischenbericht zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel festgestellt, dass Lücken - und zwar grosse Lücken - im Schutz der Kulturen entstanden sind, weil vielen Wirkstoffen die Genehmigung entzogen wurde. Diese Lücken entstanden fast ausschliesslich aufgrund des Nachvollzugs entsprechender Entscheide der EU oder weil die Firmen Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel zurückzogen. Es braucht Pflanzenschutzmittel, um die wichtigsten Schädlinge in vielen Gemüsekulturen - Raps und Zuckerrüben - wirksam zu bekämpfen. Der Bundesrat will auch in Zukunft Massnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer wie auch Massnahmen zum Schutz der inländischen Nahrungsmittelproduktion aufeinander abstimmen. Auch in der vom Ständerat abgeänderten Fassung trägt die Motion zur Erreichung dieses Ziels bei.

Zusammengefasst will der Bundesrat auf der einen Seite den Trinkwasserschutz verstärken. Auf der anderen Seite ist er, wie von der Motion gefordert, offen gegenüber punktuellen Lockerungen beim Schutz der Oberflächengewässer, um die Beschränkung der landwirtschaftlichen Produktion angemessen auszugestalten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion und kann sich auch der vom Ständerat abgeänderten Version anschliessen. Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Ständerat folgen und die Differenz bereinigen.

Noch ein Wort zu Herrn Candan betreffend PFAS: Wir setzen die PFAS-Massnahmen um, wir nehmen das ernst. Es gibt das Ihnen bekannte Postulat Moser 22.4585. Der Bundesrat hat entschieden, bis 2027 einen Aktionsplan auszuarbeiten. Sie können dann mit darüber entscheiden. In der Zwischenzeit werden wir diverse Massnahmen aber schon umsetzen. Dazu gehören auch Verbote von einzelnen Substanzen. Wir werden hier parallel zur EU arbeiten, damit die Wettbewerbsfähigkeit für Schweizer Unternehmen gewährleistet bleibt.

Ich bitte Sie, der vom Ständerat abgeänderten Motion Müller Leo zuzustimmen.