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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass die Mindestdauer des Führerausweisentzuges für Fahrerinnen und Fahrer von Blaulichtfahrzeugen, die auf Dienstfahrten unverhältnismässig gehandelt haben, in jedem Fall gekürzt werden muss. Weiter soll bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Dienstfahrten lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit berücksichtigt werden, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Schliesslich soll auf den Entzug des Führerausweises bei Dienstfahrten verzichtet oder lediglich eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Der Bundesrat hat grossen Respekt vor der Arbeit der Blaulichtorganisationen und ist sich bewusst, dass angemessenes Vorgehen im Notfall herausfordernd sein kann. Der im Motionstext erwähnte Fall wurde noch nach altem Recht beurteilt. Seit Inkrafttreten des revidierten Strassenverkehrsgesetzes am 1. Oktober 2023 könnte er sich so nicht mehr ereignen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Mindestdauer des Führerausweisentzugs nicht in jedem Fall gekürzt werden soll. Eine zwingende Kürzung der Mindestdauer eines Führerausweisentzugs in Fällen, in denen unverhältnismässig gehandelt und dadurch beispielsweise gar Dritte verletzt wurden, unterstützt der Bundesrat nicht.

Die Strassenverkehrsämter haben bereits heute die Möglichkeit, die Mindestdauer des Entzugs zu kürzen, selbst bei unverhältnismässigen Verkehrsregelverletzungen. Dieses Ermessen soll nicht beschränkt werden. Die Regelung, wonach lediglich die Differenz zu der für den Einsatz angemessenen Geschwindigkeit berücksichtigt wird, ist seit Oktober 2023 im Strassenverkehrsgesetz verankert. Dieses Anliegen der Motion ist also bereits erfüllt. Bereits heute gibt es für Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen weder Ausweisentzug noch Verwarnung, wenn die Verkehrsregelverletzung verhältnismässig war.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.