Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18
Wortprotokoll
Nach heutigem Recht sind die Fördermassnahmen auf die direkte Nutzung der Geothermie ausgerichtet. Bei der Motion geht es um die Frage, ob mit der Fördermassnahme des Bundes auch die indirekte Nutzung gefördert werden soll. Die direkte Nutzung bedingt, dass die natürliche Trägerin der Erdwärme im Untergrund, das sogenannte geothermische Fluid, eine höhere Temperatur hat, als für die geplante Wärmenutzung erforderlich ist. Alles andere gilt als indirekte Nutzung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Temperatur von Beginn an mit einer Wärmepumpe erhöht werden muss. In diesem Fall ist die eigentliche Energiequelle des Systems nicht mehr die Erdwärme, sondern der Strom, mit dem die Wärmepumpe betrieben wird.
Die Mehrheit Ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie begründet das Anliegen damit, dass die aktuelle Förderpraxis des Bundesamts für Energie die Definition der indirekten Nutzung falsch auslege und wesentliche Vorteile der indirekten Nutzung verkenne. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass unsere Dienststellen die rechtlichen Grundlagen zur Förderung korrekt anwenden. Dieser Ansicht ist gemäss Urteil vom 21. April 2026 auch das Bundesverwaltungsgericht.
Bei der Schaffung der Förderinstrumente im Jahr 2018 und auch bei den Revisionen der CO2-Gesetzgebung 2022 und 2025 wurde die von der Motion geforderte Förderung der indirekten Nutzung vom Parlament ausdrücklich ausgeschlossen. Der Bundesrat beantragt Ihnen aus zwei Gründen, die indirekte Nutzung weiterhin nicht zu fördern und dementsprechend der Minderheit zu folgen:
Erstens sollte der Bund seine Förderung nach dem Grundsatz der Subsidiarität auf Vorhaben für die direkte Nutzung beschränken. Diese sind effizienter, aber auch mit hohen Risiken verbunden. Projekte dieser Grössenordnung übersteigen die Kapazitäten der Kantone und der Industrie. Aus diesen Gründen ist eine Bundesförderung bei der direkten Nutzung gerechtfertigt. Für die Förderung der indirekten Nutzung sind in erster Linie die Kantone zuständig, zum einen als Träger der Hoheit über ihren Untergrund und zum andern im Rahmen von Massnahmen im Bereich der Gebäudewärme.
Zweitens gibt es finanzielle Restriktionen. Mehr als 70 Prozent des Verpflichtungskredits 2025 bis 2030 für die Förderung der direkten Nutzung der Geothermie zur Wärmebereitstellung sind bereits gebunden. Dies zeigt das Interesse an der direkten Nutzung. Bis 2030 stehen noch rund 45 Millionen Franken zur Verfügung.
Entsprechend diesen Ausführungen bittet Sie der Bundesrat, die Motion abzulehnen und der Minderheit zu folgen. Es wurde vom Minderheitssprecher richtig angeführt, dass wir Fördertatbestände nicht dauernd ausweiten können, sondern uns auf die effizienten Fördermassnahmen beschränken müssen.