Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-18
Wortprotokoll
Die Motion verlangt vom Bundesrat eine Verschärfung der Vorgaben an die Post im Bereich des Filialnetzes. Der Spielraum der Post bei der Auswahl der Agenturpartnerinnen soll mit verschiedenen Vorgaben eingeschränkt werden. Die Post stellt mit ihren 2000 Poststellen und Agenturen für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen den Zugang zur postalischen Grundversorgung sicher. Ich sage es noch einmal: 2000 Poststellen und Agenturen; das ist eine sehr hohe und sehr dichte Versorgung, die die Post unverändert sicherstellt. Und sie darf diese Kontaktpunkte nicht reduzieren, sie muss also auch in Zukunft gleich viele Kontaktpunkte haben.
Die rechtlichen Vorgaben an das Filialnetz der Post sind streng. In jedem Kanton müssen mindestens 90 Prozent der Bevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 20 Minuten eine Poststelle oder Agentur erreichen können. Die Post erfüllt diese Vorgabe nicht nur, sie übertrifft sie sogar regelmässig. Für ein Unternehmen, das keine Subventionen erhält und dem Bund sogar eine Dividende zwischen 50 und 200 Millionen Franken ausbezahlt, je nach Abschluss, ist das ein finanzieller Kraftakt. Der Geschäftsbereich Postnetz, der für das Filialnetz verantwortlich ist, erzielte im letzten Jahr ein Defizit von knapp 120 Millionen Franken. Das sehen wir, wenn wir die Spartenrechnung anschauen.
Die Filialen der Post werden immer seltener aufgesucht. Die Einzahlungen am Schalter sind seit 2015 um zwei Drittel eingebrochen. Das ist wirklich ein drastischer Einbruch, der uns auch Sorgen macht, aber mit dem müssen wir uns abfinden. Damit die Kosten für das Filialnetz tragbar bleiben, wandelt die Post nun seit mehreren Jahren ihre Poststellen in Agenturen um. Bei der Auswahl der Partnerinnen stehen zwei Fragen im Zentrum: Kann die Post mit dem Standort die regulatorischen Vorgaben erfüllen? Ist der Standort respektive die Lokalität der Partnerin für den Kunden, die Kundin der Post attraktiv? Daraus ergeben sich objektive Kriterien in Bezug auf den Standort, die Öffnungszeiten oder den barrierefreien Zugang.
Voraussetzung für eine Agenturlösung ist aber nicht nur, dass vor Ort eine Partnerin gefunden wird, die diese Kriterien erfüllt. Es muss auch jemand bereit sein, die Postgeschäfte ergänzend zu den eigenen Dienstleistungen aufzunehmen und anzubieten. Für die Agenturpartnerinnen muss die Rechnung am Schluss aufgehen. Die Mehreinnahmen, inklusive jener, die durch eine gesteigerte Kundenfrequenz verursacht werden, müssen letztlich die Mehrkosten decken. Die Post kann den Partnerinnen die Konditionen nicht diktieren. Sie muss ihr Vergütungsmodell so ausgestalten, dass jemand einen Vertrag mit ihr abschliessen will. Ist das der Fall, ergibt sich eine Win-win-Situation. Die Betreiberin der Agentur erzielt zusätzliche Erlöse. Die Post kann ihre Fixkosten reduzieren und bleibt zugleich nahe bei den Kundinnen und Kunden.
Die Post ist offen für Partnerschaften mit Gemeindeverwaltungen oder staatlichen Unternehmen. Es gelten für alle Interessenten die gleichen Kriterien und das gleiche Vergütungsmodell. Die Motion würde demgegenüber zu einer Ungleichbehandlung führen, da die Post gewinnorientierte Unternehmen vertraglich benachteiligen würde. Dies würde den Spielraum der Post bei der Auswahl der Partnerinnen stark einschränken und die ohnehin herausfordernde Finanzierung des Filialnetzes zusätzlich erschweren.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat Sie bittet, die Motion Dandrès abzulehnen. Wir machen gute Erfahrungen mit all diesen Agenturen. Viele Umfragen zeigen, dass die Kundinnen zufriedener sind, weil die Agenturen längere Öffnungszeiten haben als die Poststellen. Es ist natürlich nicht dasselbe, wie eine Poststelle im Dorf zu haben, aber es gibt durchaus gute Lösungen. Der Bundesrat möchte auf diesem Weg fortfahren.