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Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-09-16

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-16

Wortprotokoll

Ich bedaure, dass ich die Debatte durch einen Einzelantrag verlängern muss, aber dieser Antrag ist durch die Entwicklung nötig geworden, die sich in jüngster Vergangenheit abgezeichnet hat. Es liegen handfeste Anzeichen vor, dass die Kantone ihre Spitallisten ändern wollen, mit dem Ziel, die privaten Anbieter aus denselben zu verdrängen oder ihnen jedenfalls gewisse interessante Fachbereiche zu entziehen. Der Grund für diese kantonalen Bestrebungen ist klar: Es sind finanzielle Überlegungen. Mit einer Nichtaufnahme in die Spitalliste entfällt für die Kantone der Sockelbeitrag, den sie neu pro grundversicherten Patienten auch an die Privatspitäler zu bezahlen haben, sofern diese auf einer Spitalliste figurieren.

Die Streichung von der Spitalliste oder die Reduzierung auf einige wenig interessante Fachbereiche ist für die privaten Anbieter aber dramatisch. Durch die Eliminierung von der Spitalliste entfällt nicht nur der Sockelbeitrag der Kantone, sondern auch die von den Krankenversicherern geschuldete Hälfte an die Grundversicherung. Im Klartext bedeutet dies [PAGE 750] über kurz oder lang den Tod der privaten Anbieter; kleineren wird etwas schneller der Schnauf ausgehen, aber auch die grösseren werden dies nicht lange durchhalten. Die Patienten, welche restlos alles über eine teure Zusatzversicherung berappen werden, obwohl sie obligatorisch auch die Grundversicherung bezahlen müssen, dürften nicht allzu zahlreich sein.

Die Eliminierung der privaten Anbieter von den Spitallisten steht aber nach meiner Überzeugung quer zur Stossrichtung der vorliegenden Revision. Wir streben im Interesse einer besseren Kontrolle der Gesundheitskosten mehr Wettbewerb in diesem Bereich an. Aus diesem Grund ist unser Ziel die Einführung des monistischen Finanzierungssystems, wie es in Absatz 4 der Übergangsbestimmungen festgehalten ist. Sollten aber zu jenem Zeitpunkt die privaten Anbieter mehr oder weniger von der Bildfläche verschwunden sein, dann stossen unsere Bestrebungen ins Leere.

Deshalb können wir nach meiner Überzeugung eine Entwicklung, wie sie offensichtlich einigen Kantonen vorschwebt, als Gesetzgeber nicht akzeptieren. Aus diesem Grunde drängt es sich auf, die Kantone in einer Übergangszeit zu verpflichten, bis zur Einführung des monistischen Finanzierungssystems die privaten Anbieter gemäss ihrer Planung vom Jahre 2002 auch in Zukunft zu berücksichtigen. Es kann nicht angehen und ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass die Kantone dank ihrer alleinigen Zuständigkeit zur Spitalplanung über diese Planung die privaten Anbieter - sprich: ihre Konkurrenten - langsam, aber sicher verdrängen. Dass dieses Szenario nicht unrealistisch ist, belegen verschiedene Äusserungen von Gesundheitsdirektoren gegenüber eben diesen privaten Anbietern. Zum Teil sind diese Ankündigungen offenbar lediglich mündlich erfolgt, aber der Gesundheitsdirektor eines bedeutenden Kantons hat dies auch schriftlich festgehalten. Die Kopie dieses Schreibens wurde Ihnen wahrscheinlich auch zugestellt, ich möchte aber trotzdem daraus zitieren. Dieser Gesundheitsdirektor schreibt: "Ein Sockelbeitrag an die Privatspitäler würde den Staatshaushalt mit schätzungsweise zusätzlichen 45 Millionen Franken pro Jahr belasten. Der Kanton kann sich dies nicht leisten. Sie werden deshalb damit rechnen müssen, dass mit einer neuen Spitalliste massive Änderungen auf Sie zukommen werden, welche auf die Finanzierung Ihrer Einrichtung nicht ohne Folge bleiben werden. Es ist in Ihrem Interesse, sich mit der Problematik auseinander zu setzen. Dieses Schreiben ist eine formelle Ankündigung der Veränderung Ihres Status auf der Spitalliste."

Bei allem Verständnis für die finanziellen Sorgen der Kantone glaube ich, dass es aus der Sicht des Gesetzgebers so nicht laufen kann. Wir haben ja in der vorherigen Debatte versucht - leider zu meinem Bedauern nicht in allen Punkten -, den Wünschen der Kantone und der Gesundheitsdirektoren, wie sie beim Hearing in Schwyz nochmals formuliert worden sind, Rechnung zu tragen. Wir haben Verständnis für diese Sorgen. Aber hier, glaube ich, müssen wir versuchen, die Weichen richtig zu stellen, und ich denke, dass die kantonalen Gesundheitsdirektoren bei dieser Rechnung auch ein bisschen verkennen, dass die Patienten, welche sich in Zukunft nicht mehr in den Privatspitälern behandeln lassen werden, nicht einfach verschwinden, sondern sie werden in die öffentlichen Spitäler abwandern, und dort muss natürlich der Sockelbeitrag auch bezahlt werden. Deshalb scheint es mir, dass die Kantone selbst ein Interesse daran haben müssten, dass jene Anbieter, die die Leistungen am kostengünstigsten in Anbetracht der besten Qualität anbieten, auf dem Markt bleiben. Wenn das geschieht, dann sparen die Kantone letztlich in einer weiteren Zukunft mehr, als wenn sie alleine die öffentlichen Spitäler schützen und versuchen, den Wettbewerb auszuschalten.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, diesem Antrag in den Übergangsbestimmungen zuzustimmen.

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