Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-09-16
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16
Wortprotokoll
Sie erleben heute Morgen leider wieder eine kleine Kommissionsdiskussion; ich bedaure das an sich. Wenn ich mich auch noch einmische, geht es um ein Votum, nämlich jenes von Christiane Brunner. Weshalb? Tatsächlich hat sie ja gesagt, die Diskussion zeige etwas: Die Lösung, die wir von der Mehrheit aus präsentieren, sei noch nicht ganz ausgegoren. Das kann man so sehen. Wir wissen aber alle, was wir wollen - wenn ich richtig zugehört habe, will eigentlich auch Frau Kollegin Brunner dasselbe. Wir wollen, dass wir die Finanzierungsbedingungen weiterführen können, welche bis Ende des letzten Jahres geherrscht haben. Wir wollen hier vorderhand keine grossen Änderungen vornehmen, sondern wir wollen weiterfahren, bis wir zu einer anderen gesetzlichen Regelung kommen, welche uns der Bundesrat vorzuschlagen hat. Wir wollen hier nicht eine Öffnung, wir wollen aber auch keine Einschränkung. Ich glaube, in dieser Beziehung sind wir uns einig. Frau Brunner hat jetzt vorgeschlagen, mit dem Antrag der Minderheit könne man das machen. Es sei dann am Bundesrat, hier auf dem Verordnungsweg eine Regelung weiterzuführen, wie wir sie bis Ende letzten Jahres gekannt haben; ich sehe Frau Brunner nicken.
Können wir das aber, wenn wir die bisherige Regelung nicht verändern? Das ist die Frage. Ich bitte Sie hier, einfach noch einmal Artikel 104a Absatz 2 anzusehen. Nach diesem Artikel 104a Absatz 2 kann das Departement durch Verordnung festlegen, in welchem Ausmass die Leistungen übernommen werden dürfen, solange die Kosten der Leistungen von Pflegeheimen nicht nach einheitlicher Methode ermittelt werden. Sobald das der Fall ist, liegt die Handlungsfreiheit nicht mehr beim Departement; dann kann das Departement, der Bundesrat, so meine ich, hier eben nicht eine Lösung weiterführen, wie wir sie bisher gekannt haben. Das wird mindestens heikel nach unserer langen Diskussion jetzt. Ich zweifle sehr daran, ob der Richter, der dann allenfalls angerufen werden könnte, eine solche Weiterführung auf Verordnungsstufe durch das Departement goutieren und ob er das mittragen würde. Das ist das Problem, das wir haben.
Ich meine deshalb, dass wir heute vonseiten des Herrn Bundespräsidenten die klare Absicht hören sollten, dass das Regime, das bis Ende des letzten Jahres galt, weitergeführt wird. Erstens müssen wir das hören heute und zweitens, dass so rasch wie möglich der Bereich der Pflege in eine neue Lösung überführt wird. Wenn wir das hören, dann gibt hiezu, meine ich, der Antrag der Mehrheit die bessere Grundlage.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.