Frick Bruno · Ständerat · 2003-09-16
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-16
Wortprotokoll
Artikel 35 und Artikel 35a betreffen die ganze Einführung des Vertragsprinzips. Der Nationalrat hat unser System gutgeheissen. Es gilt, in aller Klarheit zuhanden der Materialien festzuhalten - ich sage das darum, weil verschiedene Fragen herangetragen worden sind -: Das Vertragsprinzip gilt für alle ambulanten Leistungserbringer, egal ob die Leistungen von Ärzten, Psychotherapeuten oder auch in Spitälern erbracht werden. Der Ort, wo die Leistungen erbracht werden, ist unwesentlich.
Inhaltlich hat der Nationalrat an unserem System wenig geändert, er hat aber den Verlängerungsanspruch aus wirtschaftlichen Gründen um zwei Jahre gestrichen. Ärzte beispielsweise, für welche die Kündigung eine wirtschaftliche Härte schaffen würde, können eine Verlängerung nicht mehr beanspruchen.
Unsere Kommission hat die Normen über das Vertragsprinzip präzisiert und sprachlich leichter verständlich formuliert. Ich verzichte darauf, im Einzelnen darauf einzugehen. Das Gesetz sollte nun in den Artikeln 35 und 35a für sich selber sprechen.