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Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-09-17

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte mich eigentlich nicht in erster Linie zum Antrag Germann äussern, und zwar schlicht und einfach deshalb, weil ich ihn nicht richtig verstehe. Ich muss zuerst Frau Bundesrätin Metzler hören, um zu wissen, was diese Formulierung gegenüber der Formulierung, wie sie der Bundesrat vorgelegt hat, tatsächlich ändern kann und ändern soll. Das Einzige, was durch den Antrag Germann hinzugefügt wird, ist eine Pauschale für "die Nothilfe bis zur Feststellung der Identität". Der Bundesrat sagt, eine Pauschale für "die Nothilfe". Was das finanziell im Unterschied bedeuten soll, kann ich im Moment nicht beurteilen.

Ich möchte aber den Antrag Germann zum Anlass nehmen, um ein paar Gedanken zur Tatsache zu äussern, dass wir im Asylbereich unterschiedliche Positionen feststellen: zwischen dem Bund einerseits und den Kantonen bzw. insbesondere den Städten andererseits.

Ich glaube, wir sind uns alle darin einig: Man kann den Asylbereich in einem Entlastungsprogramm von 3,3 Milliarden Franken nicht ausklammern. Man hat offenbar versucht, eine lineare Lösung zu finden; sie hat auch nicht befriedigt und wurde von den Kantonen nicht gewünscht. Es ist ebenfalls klar, dass wir in diesem Bereich über die eigentlichen finanziellen Sparmassnahmen hinausgehen und hier einen echten Paradigmawechsel vornehmen.

Wir haben das natürlich auch in der Kommmission diskutiert: Ist das materiell richtig, kann man das im Rahmen eines Entlastungsprogramms überhaupt machen? Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass wir es tun müssen und dass es richtig sei. Es ist nicht einzusehen, dass Asylsuchende, die keinen Grund für ein Asylbegehren haben, ein solches sogar missbräuchlich anstreben, im Asylverfahren verbleiben und damit alleine dem Bund pro Jahr 14 000 Franken an Kosten verursachen. Das ist die eine Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite haben wir die Städte und Kantone, auch die zuständige Regierungsrätin in meinem Kanton, die sich mit Vehemenz gegen diese Lösung wehren. Ihr Widerstand richtet sich vor allen Dingen gegen den Paradigmawechsel, also gegen das Überführen der abgewiesenen Asylbewerber in den Ausländerbereich. An dieser Tatsache ändert aber der Antrag Germann gar nichts.

Für den Fall, dass es nun aber zu diesem Paradigmawechsel kommt, weisen die Kantone auf drei Probleme hin: erstens auf finanzielle Probleme, zweitens auf die Frage des Vollzugs bei der Wegweisung, und drittens und vor allen Dingen haben sie Angst, dass die abgewiesenen Asylbewerber, die ins Ausländerrecht transformiert werden, in die Anonymität absinken und das natürlich vor allem in den Städten. Auch der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen und auch darauf, dass damit die Gefahr einer erhöhten Kriminalität in den Städten vorhanden sei. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist das Problem, das mich beschäftigt.

Ich denke nicht, dass das finanzielle Problem das schwierigste ist. Man macht ja eine Nachkalkulation, und man könnte die Kantone für zusätzlich entstandene Kosten im Nachhinein noch entschädigen.

Mit Bezug auf den Vollzug habe ich mich von Folgendem überzeugen lassen - und ich möchte es zuhanden der Materialien festhalten, weil ich meine, dass das vielleicht nicht überall ganz zur Kenntnis genommen wird -: Mit Bezug auf Rückreisekosten und alles, was damit zusammenhängt, [PAGE 794] ändert sich gar nichts. Das bleibt für die Ausländer, die sich nicht zu Recht in unserem Land aufhalten, so, wie es ist. Des Weiteren haben wir im Anag heute einen Artikel 22a, gemäss dem das Justiz- und Polizeidepartement die Kantone bei der Weg- und Ausweisung von Ausländern unterstützt, ihnen behilflich ist und mitwirken muss, und zwar bei der Beschaffung von Reisepapieren, bei der Abklärung von Reisemöglichkeiten und bei der Zusammenarbeit von verschiedenen Behörden und Ebenen. Dieser Artikel existiert, und er gilt auch für die neue Lösung. Die Pauschale kommt neu dazu - der Kommissionspräsident hat es gesagt -: 1000 Franken für den Vollzug der Wegweisung, was bislang nicht der Fall war.

Bleibt für mich also der Punkt mit der steigenden Kriminalität. Hier divergieren, wie gesagt, die Beurteilungen des BFF einerseits und der betroffenen Kantone und Städte andererseits. Ich glaube, eine abschliessende Beurteilung dieser Frage, welches genau die Auswirkungen sein werden, ist sehr schwierig. Im Grunde genommen kann erst die Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung aufzeigen, welches die tatsächlichen Folgen sind.

Weil das so ist, ist das Monitoring dieses Prozesses für mich ausserordentlich wichtig. Der Bund will ja zusammen mit den Kantonen ein Monitoring auf die Beine stellen, und dieses soll ab Herbst operationell sein. Frau Bundesrätin, hier liegt für mich der Kernpunkt des vorgesehenen Paradigmawechsels, und ich bitte Sie, alles daranzusetzen, dass dieses Monitoring funktioniert; und bitte nicht nur mit Bezug auf die Finanzen - das ist nämlich der einfachste Punkt -, sondern auch mit Bezug auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den Städten.

Hier liegt, von mir aus gesehen, der Hund begraben, und hier müssen wir abklären, ob die Befürchtung an der Front, dass die Kriminalitätsrate durch diesen Paradigmawechsel tendenziell steigen könnte, berechtigt ist. Sollten sich die Befürchtungen der Städte bewahrheiten, dann müsste man die Geschichte, bevor wir diese Massnahme definitiv ins Asylrecht überführen, wirklich nochmals ansehen und neu beurteilen, ob sie so oder modifiziert weitergeführt werden kann.

Also nochmals: Ich habe mich in der Kommission der vorgeschlagenen Lösung angeschlossen. Ich tue das auch hier, wenn sichergestellt wird, dass sorgfältig überprüft wird, dass diese neue Lösung nicht neue Probleme schafft und dass die Unsicherheit in den Städten dadurch nicht steigt und die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern nicht gefährdet wird. Wenn das sichergestellt ist, glaube ich, dass wir einen Schritt in die richtige Richtung machen. Ob er auch vollzugstauglich ist, muss sich in diesem Monitoringprozess ergeben.