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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-17

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, dem Nationalrat zuzustimmen. Aber ich will es sehr kurz machen. Sie haben ja schon einmal intensiv darüber diskutiert.

Es ist völlig klar, dass diese Guthaben, die Mindestreserven, eine geldpolitische Funktion haben, aber nur diejenigen der Banken. Sie müssen die stetige Nachfrage nach Notenbankgeld erfüllen, und es ist richtig, dass das jetzt im Notenbankgesetz und nicht mehr im Bankengesetz figuriert. In diesem System sind die Giroguthaben der Post eigentlich ein Fremdkörper. Je mehr sich die Post in Richtung einer Bank entwickelt, desto mehr kommt dann natürlich auch das Konkurrenzelement bezüglich der normalen Bankenlandschaft zum Tragen. Dann ist es natürlich ein Wettbewerbsvorteil für die Post, wenn sie hier nichts hinterlegen muss. Der Einbezug der Postkonten in die Mindestreserven kann aber auch, je nach geldpolitischer Lage, die geldpolitische Funktion der Mindestreserven behindern. Eine massive Umschichtung von Giro- zu Postguthaben könnte die Kontrolle der kurzfristigen Zinssätze durch die Nationalbank erschweren.

Ein wichtiges Argument ist auch noch folgendes: Wir schliessen ja nicht aus, dass sich die Post zunehmend auch als Emittentin von elektronischem Geld gebärdet. Wenn sie das täte, dann müsste sie auch, wenn das eine gewisse Bedeutung gewänne, der Mindestreservepflicht unterstellt werden. Dann würde eine absurde Situation entstehen. Sie müsste Mindestreserven haben, könnte aber ihre eigenen Konti dafür verwenden, und das geht ja so wahrscheinlich nicht.

Jetzt noch zu den Bedenken der Post: Das letzte Argument, das vorhin von Herrn Maissen erwähnt worden ist, finde ich eigentlich nicht sehr stichhaltig, sondern es zeigt, dass der Post gar nicht viel passieren kann. Die Banken werden in Zukunft vom Halten von Mindestreserven für die Interbank-Verbindlichkeiten entlastet. Dadurch werden sie sehr viel mehr liquide Mittel zur Verfügung haben, sodass die Auswirkungen des Ausschlusses der Postkontoguthaben aus den Mindestreserven in etwa kompensiert werden. Wir gehen davon aus, dass die Banken nach wie vor in wahrscheinlich gleichem Umfang Postkonti haben werden, gerade weil die Post so effizient ist in ihrem Zahlungsverkehr. Sehr viele Einzahlungen zuhanden von Banken werden direkt in der Post geleistet, deshalb haben sie ein eigenes Interesse daran, dort Konti zu halten. Das ist der Grund dafür, dass wir die Ängste der Post als weit übersetzt betrachten.

Wenn wir jetzt noch die Ertragsschätzungen der Post anschauen, die Zinssätze, die sie hat - ich könnte Ihnen das alles im Detail sagen, ich habe es noch einmal anschauen lassen -, die Guthaben, die sie hat, die Guthaben in dieser und in anderer Form, dann kommen wir zum Schluss, dass diese 75 Millionen Franken, die sie zu verlieren befürchtet, nicht nachvollziehbar sind; sie sind nicht nachvollziehbar. Wir sind schlimmstenfalls in die Grössenordnung von 4 bis 6 Millionen Franken gekommen, wenn überhaupt. Das ist der Grund dafür, dass wir finden: Wenn wir schon ein modernes Gesetz haben, sollten wir es auch von der Sache her konsequent ausbauen.

Deshalb bitte ich Sie, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.