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Hess Hans · Ständerat · 2003-09-18

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Der Inhalt meines Antrages ist nicht ganz neu. Ich hatte diesen Antrag bereits im Zusammenhang mit dem Kernenergiegesetz eingereicht und bin damals knapp unterlegen. Die Gegner meines Antrages werden nun sagen, dass ich uneinsichtig sei und Mühe hätte zu verlieren. Dieses Argument greift hier jedoch zu kurz! Denn mit meinem Antrag lösen wir im Rahmen des Entlastungsprogramms zwei Probleme auf einmal: Zum einen können wir die Bundeskasse entlasten, und zum anderen fördern wir die erneuerbaren Energien, die wir in unserem Land produzieren können.

Was will mein Antrag? Mit meinem Antrag soll der Bundesrat ermächtigt werden, auf dem Energieinhalt der nicht erneuerbaren Energieträger eine zweckgebundene Abgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde zu erheben. Der Ertrag soll gezielt für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien eingesetzt werden, insbesondere für die Förderung der Energie aus Holz und Biomasse, inklusive Kehrichtverbrennungsanlagen, der Sonnenenergie auf überbauten Flächen, der geothermischen Energie, der Windenergie, der Umweltwärme sowie der rationellen Energienutzung. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass es mir als Präsident der Lignum, der Schweizerischen Holzwirtschaftskonferenz - [PAGE 832] womit ich auch meine Interessenbindung offen gelegt habe - vor allem um die Förderung des Energieträgers Holz geht. Die wenigsten von uns sind sich bewusst, dass die Schweiz zu 80 bis 85 Prozent von ausländischen Energieträgern abhängig ist. Für mich ist es ein Muss, von dieser grossen Abhängigkeit wegzukommen. Das erreichen wir aber nur, wenn wir uns auf die erneuerbaren Ressourcen wie Holz besinnen. Im Bereich der Mobilität ist bei nüchterner Betrachtung noch auf längere Zeit hinaus nicht damit zu rechnen, dass Erdöl durch andere Energiequellen substituiert wird. Dagegen liegt im Bereich des Baus und Betriebs von Immobilien ein breites Handlungsfeld für Holz noch über weite Strecken brach. Im Schweizer Wald wachsen jedes Jahr um die 10 Millionen Kubikmeter Holz nach. Geerntet wird bloss rund die Hälfte, obwohl bei unverändert nachhaltiger Nutzung gegen 7,5 Millionen Kubikmeter geschlagen werden könnten. Die Folge: Mit dem Holzvorrat pro Hektare halten wir in der Schweiz den Europarekord. Mit anderen Worten: Wir verzichten heute weitgehend auf die adäquate Nutzung unseres einzigen nachwachsenden Rohstoffes.

Rund 45 Prozent des Energiekonsums benötigen heute die Gebäude, vor allem Wärmeenergie. Die Holzenergie hat heute einen Anteil von lediglich etwa 2,5 Prozent am Gesamtenergieverbrauch bzw. etwa 5 Prozent des gesamten Wärmebedarfs. Öl und Gas decken mit rund drei Vierteln des gesamten Energiebedarfs den Löwenanteil, Elektrizität steuert rund einen Fünftel bei.

Der Substitutionseffekt durch die Holzverwendung ist jedoch trotz geringem Anteil enorm. Holz ist in der Schweiz die nach der Wasserkraft zweitwichtigste erneuerbare Energiequelle. Die in unserem Land installierten Holzfeuerungen ersetzen etwa eine halbe Million Tonnen Öl, das sind 7000 Kesselbahnwagen. Der Atmosphäre bleiben dadurch jedes Jahr anderthalb Millionen Tonnen Kohlendioxid erspart. Holz vermöchte in der Schweiz jedoch durchaus das Doppelte, also 5 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs, abzudecken. Denn die heutige Jahresnutzung von rund 2,6 Millionen Kubikmeter Energieholz liesse sich ohne weiteres auf 4 bis 5 Millionen Kubikmeter erhöhen. Hinzu kommt, dass in Holzfeuerung investiertes Kapital vorwiegend in der Region und im Inland wirksam wird. Bei konventionellen Öl- und Gasfeuerungen fliessen dagegen um die 70 Prozent des Kapitals ins Ausland. Die Holzenergie trägt also auch massgeblich zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei, gerade in wirtschaftlichen Randregionen.

Dabei ist die Substitution fossiler Energieträger für Heizzwecke nicht der einzige Ansatzpunkt. Eine gute Dämmung ist unter energetischem Aspekt am Bau ebenso ein Muss, und da ist der Nachholbedarf im Schweizer Gebäudepark immer noch gross. Wo es aber um Neubauten geht, sollte man den Stand der Technik von Anfang an umsetzen. Denn es ist heute möglich, Häuser mit behaglichem Wohnklima ohne jede Heizung zu bauen, oder gar solche, die noch Energie produzieren und den Stromüberschuss ans Netz liefern.

Ich habe schon bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass die Schweiz pro Person und Jahr heute mehr als 6 Tonnen Kohlendioxid emittiert. Unser bewirtschafteter Wald hingegen nimmt laufend Kohlendioxid auf und absorbiert so Jahr für Jahr 10 Prozent der gesamten schweizerischen CO2-Emissionen. Er produziert mit einer Tonne CO2 mehr als einen Kubikmeter Holz und speichert darin zusätzlich gegen 2800 Kilowattstunden Sonnenenergie.

Forschungen nach dem Unwetter von Sachseln vom 15. August 1997 haben eindrücklich aufgezeigt, dass die Hänge mit zerstörten oder schlecht gepflegten Waldbeständen viel instabiler sind und dass sich dort bis zu zehnmal mehr Rutschungen ereignet haben. Mit diesem Hinweis auf Sachseln habe ich auch meine zweite Interessenbindung offen gelegt. Mein Kanton hat eine Grösse von 491 Quadratkilometern. Davon sind 196 Quadratkilometer oder 40 Prozent Wald, und dieser Wald ist praktisch vollumfänglich Schutzwald. Ich habe also ein grosses Interesse daran, dass dieser Wald gepflegt und nicht einfach dem Schicksal überlassen wird.

Aus all dem Gesagten folgt: Je besser wir den Wald pflegen und bewirtschaften, desto besser geht es dem Klima. Dafür braucht es allerdings den politischen Willen zur Förderung der erneuerbaren Energie Holz.

Wir erinnern uns, dass der Bundesrat, um die im Entlastungsprogramm 2003 vorgesehenen Einsparungen zu realisieren, am 28. Mai 2003 in der Botschaft vorgeschlagen hat, auf der Einnahmenseite das eidgenössische Energiegesetz durch einen neuen Artikel 15bis zu ergänzen, wobei er eine Abgabe von 0,04 Rappen pro Kilowattstunde vorgesehen hat. Der Bundesrat hat in der Folge darauf verzichtet, diesen Vorschlag weiterzuverfolgen. Auch wenn der Bundesrat seinen Vorschlag nicht mehr weiterverfolgt, sind seine Argumente bezüglich der Wirkung einer Energielenkungsabgabe gültig geblieben, nämlich: Sie löst Investitionen im Gebäude- und Energiebereich aus, sie schafft Tausende von Arbeitsplätzen, sie reduziert die Emissionen in beträchtlichem Umfang, sie substituiert Energie, sie generiert Einkommen und Mehrwertsteuer, sie verursacht Minderausgaben bei der Arbeitslosenversicherung. Die Lenkungsabgabe von 0,1 Rappen hat selbstredend noch die grösseren Wirkungen.

Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, kann dies das Bundesbudget von den bisherigen Bundesbeiträgen für "Energie Schweiz" entlasten, sobald der Bundesrat diesen neuen Artikel in Kraft gesetzt hat. Es bleiben uns auch die Diskussionen erspart, die wir kurz zuvor hier geführt haben. Mein Antrag stellt somit einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Entlastung des Bundesbudgets dar. Die geplante CO2-Abgabe kann zudem erheblich niedriger angesetzt werden.

Ich bitte Sie aus all diesen Überlegungen, meinem Antrag zuzustimmen.