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Frick Bruno · Ständerat · 2003-09-18

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Im letzten Durchgang bei uns im Zweitrat sind noch drei Punkte strittig:

1. der Bundesanteil am Mehrwertsteuerprozent;

2. die Frage der Witwenrente;

3. die Frage, ob die Begünstigung der Frauen beim Rentenvorbezug, welche als Übergangslösung im AHV-Gesetz steht, um weitere zehn Jahre verlängert werden soll.

Was wir heute tun, ist Folgendes: Wir schnüren das Ausgangspaket für die Einigungskonferenz, welche Anfang nächster Woche stattfinden wird.

Darf ich Sie hinsichtlich der Fahne auf zwei Punkte hinweisen?

1. Die Minderheit ist auf der Fahne aufgrund eines technischen Versehens unvollständig angeführt. Sie führt die Herren David und Stähelin auf und wäre um den Namen Frick zu ergänzen.

2. Auf der letzten Seite der Fahne finden Sie eine Motion, zu welcher der Bundesrat noch nicht Stellung genommen hat. Wenn Herr Bundespräsident Couchepin sich dazu äussern könnte und wir die Sache verabschieden könnten, wäre politisch einiges gewonnen. Ich komme darauf zurück.

Herr Präsident, ich schlage vor, dass wir zuerst eine kurze Aussprache führen, weil es politisch darum geht, wie das Verhandlungspaket des Ständerates vor der [PAGE 837] Einigungskonferenz geschnürt werden soll. Die drei genannten Punkte haben politisch einen engen Konnex, und es ist angezeigt, zu Beginn der Debatte kurz eine Aussprache darüber zu halten.

Ich komme zur Würdigung der drei Punkte:

1. Der erste Punkt betrifft den Bundesanteil über 800 Millionen Franken. Ich erinnere Sie kurz daran, was das bedeutet. Heute fliessen rund 800 Millionen Franken aus den Mehrwertsteuerprozenten in die Bundeskasse und werden via Bundeskasse wieder auf verschlungenen Wegen in die AHV zurückgeleitet. Der Nationalrat will nun diese 800 Millionen Franken direkt in die AHV leiten, aber er will die Quelle der Bundeskasse weiterhin sprudeln lassen. Damit fehlt natürlich dieser Betrag in der Grössenordnung von 800 Millionen Franken in der Bundeskasse.

Alle Mitglieder unserer Kommission sind einhellig der Ansicht, dass dies falsch ist und wir an unserem Entscheid festhalten müssen. Gleichzeitig aber haben wir erkannt, dass der Wunsch nach Transparenz sehr gross ist. Es ist in der Tat schwer nachzuvollziehen, dass ein Teil der Mehrwertsteuer in die Bundeskasse und auf verschiedenen Kanälen wieder in die AHV-Kasse zurückgeleitet wird. Komplizierte Wege sind nicht für alle politischen Akteure einsichtig und nachvollziehbar, sodass man sich mit der einfachen Lösung beholfen hat, alles direkt in die AHV-Kasse zu leiten. Mit unserer Motion möchten wir den Bundesrat beauftragen, dass er mit der 12. AHV-Revision diese Umleitung via Bundeskasse beseitigt und die entsprechenden Korrekturen vorschlägt. Das heisst, wenn die 800 Millionen Franken gemäss heutigen Zahlen direkt in die AHV fliessen, muss der Fluss aus der Bundeskasse entsprechend reduziert werden. Es ist Aufgabe der 12. AHV-Revision, hier Transparenz zu schaffen.

2. Bei den Witwenrenten stehen sich die beiden bekannten Modelle gegenüber: das Modell des Ständerates, welches 250 Millionen Franken einspart, gegenüber dem Modell des Nationalrates, welches nur 120 Millionen Franken einspart. Die diesbezügliche Abstimmung in der Kommission ist knapp ausgefallen; wir haben uns bei reduzierter Besetzung mit 4 zu 3 Stimmen für Festhalten an unserem Modell entschieden. Die 130 Millionen Franken, welche bei uns mehr eingespart werden, bezahlen die Witwen im Alter, wenn die Kinder ausgeflogen sind. Die 130 Millionen Franken würden zur Hauptsache von den Witwen im Alter von etwa 55 bis 65 Jahren erbracht. Solange die Kinder noch in der Ausbildung sind, ist zwischen den beiden Modellen in der Wirkung kein wesentlicher Unterschied auszumachen. Familien mit zwei Kindern werden durch das Ständeratsmodell sogar begünstigt.

3. Zur Begünstigung der Frauen beim Vorbezug der Rente: Heute gilt bereits eine Übergangsbestimmung, wonach für Frauen, welche die Rente vorbeziehen, auf die Rentenkürzung teilweise verzichtet wird. Das heisst, sie bekommen mehr Rente, als sie gemäss technischem Kürzungssatz erhalten würden. In der 10. AHV-Revision wurde diese Lösung eingeführt aus der politischen Überlegung heraus, dass Frauen im Berufsleben benachteiligt gewesen seien und daher bei der Erhöhung des AHV-Alters einen angemessenen Ausgleich erhalten sollen. Der Nationalrat möchte diese Regelung, welche 2012 ausläuft, um 10 Jahre verlängern und damit die Begünstigung der Frauen ausdehnen.

Was kostet die nationalrätliche Lösung? Nach der Berechnung des Bundesamtes sind es 240 Millionen Franken jährlich. Die 240 Millionen Franken gehen allerdings von einer sehr hohen Vorbezugsquote aus. Erhebungen im Rahmen des Entlastungsprogrammes haben ergeben, dass heute 20 Prozent der Frauen von diesem Vorbezug Gebrauch machen. Das Bundesamt geht in zwei Jahren von einer Vorbezugsquote von 67 Prozent aus. In der Kommission wurden auch erhebliche Zweifel geäussert, ob dieser rasante Anstieg tatsächlich eintreffen wird oder ob dieser Betrag mindestens in den nächsten Jahren nicht wesentlich tiefer ausfallen wird als 240 Millionen Franken.

In diesen drei Punkten haben wir eine Lösung zu finden. Ich glaube, beim ersten ist der Fall klar, aber in der Frage der Witwenrente und des Rentenvorbezuges der Frauen haben wir die politische Lösung auszumehren. Es fragt sich, wie wir das Paket für die Einigungskonferenz schnüren wollen. Wohl unbestritten ist unsererseits, dass wir beim Bundesanteil fest bleiben. Die politische Frage stellt sich aber darnach, ob ein Entgegenkommen an den Nationalrat bereits heute oder erst im Rahmen der Einigungskonferenz erfolgen soll. Politisch betrachtet wird es wohl unabdingbar sein, ein Entgegenkommen zu zeigen. In welchem Ausmass es bereits heute erfolgen soll, ist die Kernfrage unserer Debatte. So viel zur Einleitung.