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David Eugen · Ständerat · 2003-09-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat es mit 90 zu 78 Stimmen abgelehnt, die Witwen mit Kindern schlechter zu stellen. Er ist der Meinung, dass die Witwen mit Kindern gleich gestellt bleiben sollen, wie es heute ist. Sie wissen, wir haben die kinderlosen Witwen mit dieser AHV-Revision schlechter gestellt; dem haben beide Räte zugestimmt. Diese Schlechterstellung der kinderlosen Witwen bringt eine Einsparung von 130 Millionen Franken. Die alte ständerätliche Fassung und die Kommissionsmehrheit möchten nun zusätzlich weitere 120 Millionen sparen, auf dem Rücken der Witwen mit Kindern.

Die Minderheit möchte das nicht. Die Renten dieser Witwen würden um einen Viertel gekürzt. Wir wissen aus der BSV-Studie, dass immer noch 25 Prozent aller Witwen nur von der Witwenrente leben. Wir halten es nicht für sachgerecht, diese Kürzung jetzt vorzunehmen. Wir haben in der letzten Diskussion gehört - und auch im Nationalrat wurde das gesagt -, die gesellschaftlichen Verhältnisse hätten sich verändert. Die Frauen im Alter zwischen 50 und 65 Jahren könnten einer Berufstätigkeit nachgehen, und es sei ihnen zuzumuten, dass jetzt die Witwenrenten gekürzt würden. Ich bin mit der Minderheit der Meinung, das sei nicht so. Der gesellschaftliche Wandel hat noch nicht das erreicht, was hier gesagt wird. Insbesondere haben jene Frauen, die Jahre der Kindererziehung hinter sich haben, mit 50 und mehr Jahren in unserer Arbeitsgesellschaft kaum Chancen, in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Daher sind wir der Meinung, die Kürzung der Renten dieser Witwen sei nicht sachgerecht, und wir sollten daher darauf verzichten. Wir haben eine Kürzung bei den kinderlosen Witwen vorgenommen, die angemessen sein kann. Dabei sollten wir bleiben.

Wir empfehlen Ihnen daher, hier dem Nationalrat zu folgen und den Entscheid so zu treffen.