Beerli Christine · Ständerat · 2003-09-18
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-18
Wortprotokoll
Ich muss doch ein paar Dinge richtig stellen, damit sie nicht so im Raum stehen bleiben.
Wir führen hier mit dem Antrag der Mehrheit ein sehr zukunftsgerichtetes System mit einer Übergangsfrist von 17 Jahren ein. Jenen Frauen, die heute eine Witwenrente beziehen, wird sowieso gar nichts genommen, bei ihnen wird überhaupt nichts geändert. Frauen von über 55 Jahren bis zum AHV-Alter - das sind jene, die vorhin von Herrn David erwähnt wurden, unter denen 25 Prozent auch heute noch nicht erwerbstätig sind, sondern einzig von der Witwenrente leben - werden von der vorgeschlagenen Regelung nicht betroffen, da sie noch in die Übergangsfrist von 17 Jahren fallen. Die Generation von Frauen, die noch nicht in den Arbeitsprozess integriert sind, die über lange Zeit ein Familienleben und keine Erwerbstätigkeit gehabt haben, ist hier nicht betroffen.
Unsere Absicht ist, nach dieser Übergangszeit von 17 Jahren, eine zukunftsgerichtete Lösung einzuführen, die Familien mit Kindern besser behandelt, als dies heute der Fall ist, indem nämlich die Kinderrente von 40 auf 60 Prozent erhöht und dafür die Witwenrente von bisher 80 auf 60 Prozent zurückgenommen wird. Ich möchte nur ganz klar sagen, weil im Nationalrat das Gegenteil behauptet wurde: Eine Witwe mit einem Kind bleibt im neuen System gleich gestellt wie im [PAGE 839] alten. Eine Witwe mit zwei Kindern hat nach dem alten System 160 Prozent, nach dem neuen System 180 Prozent Rente. Eine Witwe mit drei Kindern hat nach dem alten System 200 Prozent, nach dem neuen System 240 Prozent. Schliesslich hat eine Witwe mit vier Kindern, die wahrscheinlich am wenigsten erwerbstätig sein kann, nach dem alten System 240 Prozent und nach dem neuen 300 Prozent. Witwen mit Kindern sind also mit dem neuen System wesentlich besser gestellt als mit dem heutigen. Sie haben dann, wenn die Kinder ausgeflogen sind, bis zur Pensionierung eine Witwenrente von 60 statt heute von 80 Prozent, das stimmt. Aber wir denken, dass in dieser Phase eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist, und ihre Rente erhöht sich wieder auf 80 Prozent ab dem Moment, wo sie ins AHV-Alter kommt. Ich denke, das ist ein gutes, zukunftsgerichtetes System.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.