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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-18

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-18

Wortprotokoll

Es ist keine Steuer, sondern eine Aufsichtsabgabe, um die Aufsichtskosten verursachergerecht umlagern zu können. Es gibt zweierlei Unterstellte: Es gibt die Selbstregulierungsorganisationen, denen Finanzintermediäre angehören - dort ist es zweistufig -, und es gibt die dieser Geldwäschereistelle direkt unterstellten Finanzintermediäre. Da müsste man eine korrekte Aufteilung machen. Im Moment sind es etwa 3,8 Millionen Franken, verteilt auf etwa 6100 Finanzintermediäre, das gäbe im Mittel etwa 600 Franken. Das müsste aber so berechnet werden, dass einer, der direkt unterstellt ist, und einer, der einer SRO angehört, inklusive Kosten SRO, ungefähr gleich viel zahlen muss, sodass keine Wettbewerbsverzerrung entsteht. Aber das ist ein Bruchteil der Gesamtkosten, welche die Finanzintermediäre für die Umsetzung des Gesetzes aufwenden müssen - Revisionen, interne Organisation, Ausbildung usw.

Ganz kurz zum Argument von Herrn Frick, das sei bei den Banken etwas anderes. Er hat gesagt, bei den Banken gebe es bezüglich Seco und internationale Verhandlungen auch keine Überwälzung. Nein, aber alles, was Aufsicht ist, wird überwälzt. Auch das hier ist nur Aufsicht; es ist genau dasselbe. Die Eigenössische Bankenkommission (EBK) ist die Bürokratie, die der Geldwäschereistelle entspricht. Es ist ein gleicher Apparat, es besteht überhaupt kein Unterschied. Es ist möglich, dass in ein, zwei Jahren sogar die Geldwäschereistelle in die Nachfolgeorganisation der EBK integriert wird. Dann muss das sowieso parallel laufen. Dort war immer unbestritten, dass die Branche ihre Aufsicht selber finanzieren muss. Jetzt kommt das Wettbewerbselement hinzu: Sie sind alle im gleichen Finanzsektor tätig. Die einen - d. h. die Banken - zahlen, und die anderen - d. h. die Finanzintermediäre - nicht. Das ist eine Verzerrung.

Haben wir eine Gegenleistung? Ich habe gesagt, dass es eine Bürokratie ist. Aber es gibt eine Gegenleistung, und das ist der Ruf des Finanzplatzes. Hätten wir dieses Gesetz nicht, hätten wir international noch viel grössere Probleme mit unserer Reputation. Ich behaupte also, dass die Finanzintermediäre in ihrem Beruf von dieser Aufsicht sehr profitieren. Noch vor zehn Jahren oder als ich im EFD anfing, war die Aufsicht für die Betroffenen in allen Bereichen etwas Lästiges. Heute renommieren die Banken sogar mit der guten Aufsicht in der Schweiz. Es gibt also einen Mehrwert in Bezug auf die Integrität des Finanzplatzes. Das ist der Grund, weshalb wir der Meinung sind, diese Gebühr sei gerechtfertigt. Automatisch kann so etwas nicht weitergehen, denn wir wollen ja eine gesetzliche Grundlage. Es ist immer der Gesetzgeber, der über so etwas entscheidet.

Ein Letztes: Die Kosten der Geldwäschereistelle werden in einer separaten Rechnung erfasst und ausgewiesen und unterliegen der Kontrolle des Parlamentes, auf den Rappen genau.