Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-22
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-22
Wortprotokoll
Ich habe bereits beim Eintreten gesagt, dass ich hier nicht opponiere, dass ich mir aber vorbehalte, im Nationalrat noch einmal darauf zurückzukommen. Letztlich ist auch die Frage noch vertieft zu klären, was der Unterschied in der Praxis ist: Es geht also letztlich um die Würdigung in der Beweisführung, um die Würdigung durch den Richter, ob hier grosse Unterschiede sind und was es in der Praxis bewirkt.