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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-09-22

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-22

Wortprotokoll

Wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, hat die Kommission nach der Beratung des Bundesgerichtsgesetzes darauf verzichtet, das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht - eigentlich über das Verwaltungsgericht des Bundes - noch einmal zu behandeln und die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen. Die Kommission hat darauf verwiesen, dass die nationalrätliche Kommission gebeten werde, dies zu tun. Ich möchte das unterstreichen und einfach auf zwei derartige Probleme hinweisen: einerseits auf das Enteignungsgesetz des Bundes und anderseits auf das Raumplanungsgesetz des Bundes. Beim Enteignungsgesetz geht es namentlich um die Frage, wer die Aufsicht ausübt und was Inhalt dieser Aufsicht ist. Ebenso geht es um die Frage, wer die Wahlbehörde ist. Es spricht vieles dafür, das Verwaltungsgericht des Bundes für diese beiden Aufgaben einzusetzen. Man wird auch überlegen müssen, wie der Instanzenzug jetzt sinnvoll ausgestaltet werden soll. Zur Problematik beim Raumplanungsgesetz: Der historische Gesetzgeber hat bei gewissen Gesetzen - insbesondere beim Raumplanungsgesetz - eine Sonderordnung getroffen, abweichend von der allgemeinen Ordnung nach der Bundesrechtspflege. Es wird sich deshalb die Frage stellen, ob diese Sonderordnung hier aufrechtzuerhalten ist oder nicht. Die Kommission hat hier ausdrücklich einen Vorbehalt angebracht.

Ich wäre dankbar, wenn zumindest diese beiden Punkte aufgenommen würden.