Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-09-22
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-22
Wortprotokoll
Ich glaube, es sind doch zwei praktische Fälle: Entweder hat man jetzt ein "altes" Gesetz, das bei dieser Anpassungsübung vergessen wurde. Dann kann man das doch nachholen, und dann ist die Geschichte wieder in Ordnung. Bei einem neuen, späteren Erlass wird man ja wohl daran denken, dass man auch noch diese Bestimmung anpassen muss; dort stellt sich dann das Problem gar nicht. Und wenn man es eben nicht gemacht hat, dann kann darin der Wille liegen, eine andere Regelung einzuführen. Ich habe nicht auf die redaktionelle Problematik dieser Bestimmung eintreten wollen, aber wenn dies gemacht wird, dann, meine ich, sei es noch wichtiger, dass Sie dem Minderheitsantrag folgen.