Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-22
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-22
Wortprotokoll
Eine kurze Replik: Man muss daran denken, dass die Fälle des Bundesstrafgerichtes - und darum geht es ja bei dieser Anpassung des Gesetzes - Fälle einer Unterinstanz sind. Die Fälle des Bundesstrafgerichtes können also in aller Regel an das Bundesgericht weitergezogen werden, und beim Bundesgericht werden wir die Frage der Veröffentlichung noch detailliert zu klären haben. Nur darf man das, was heute bezüglich der Strafkammer des Bundesgerichtes gilt, nicht tel quel auf das Bundesstrafgericht der unteren Instanz übertragen.