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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-09-22

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-22

Wortprotokoll

Die Minderheit will im Zusammenhang mit diesen Delikten in Familie und Paarbeziehungen einen neuen Strafbefreiungsgrund einbauen, wenn die Zustimmung des Opfers fehlt oder diese Zustimmung widerrufen wird.

Die Ausführungen von Kollege Studer haben durchaus einen interessanten Ansatz - wie viele seiner Anträge. Trotzdem ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass diesem Antrag aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zugestimmt werden sollte.

1. Der Ausnahmetatbestand von Artikel 66ter stellt zwar das grundsätzliche Bekenntnis zur Offizialmaxime nicht in Frage. Diese Ausstiegsmöglichkeit will man aber nur eröffnen, wenn dies das Opfer will. Nach dem Willen des Nationalrates und auch der Kommissionsmehrheit ist das Interesse des Opfers der massgebende Gesichtspunkt bei dieser Beurteilung. Deshalb soll eine Verfahrenseinstellung nur dann erfolgen, wenn das Opfer seine ausdrückliche Zustimmung gibt. Der Antrag der Kommissionsminderheit durchbricht diesen Grundsatz.

2. Im neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches haben wir erst vor kurzem ein ausgewogenes System mit Strafmilderungs- und Strafbefreiungsgründen beschlossen. Jetzt will die Minderheit im Zusammenhang mit diesen Delikten in Familien und Paarbeziehungen einen neuen Strafbefreiungsgrund einbauen. Es stellt sich damit die grundsätzliche Frage, ob dann nicht ganz allgemein, und nicht nur bei diesen Delikten, auf die Therapiewilligkeit abgestellt werden müsste. Wir haben deshalb grundsätzliche Bedenken, im Kontext von einzelnen Delikten immer wieder neue Ausnahmen zum System vorzusehen, das im Zusammenhang mit dem neuen Allgemeinen Teil zum Strafgesetzbuch erarbeitet worden ist.

Es wäre durchaus positiv, die Bereitschaft des Täters, sich einer Therapie zu unterziehen, zu fördern. Doch es ist auch zu betonen, dass diese Bereitschaft - und damit das Anliegen der Minderheit - schon heute im Rahmen der Strafzumessung mitberücksichtigt werden kann.

Ich ersuche Sie deshalb namens der Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag abzulehnen.