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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-23

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Ich kann das relativ neutral machen, indem ich einfach sage, worum es geht. Es ist eine wichtige Sache im Zusammenhang mit der Streitwertbestimmung.

Es geht um Folgendes: Wir kennen in der Schweiz schon heute zwei verschiedene Methoden. Das eine System stellt auf diejenigen Rechtsbegehren ab, die vor dem Urteil der Vorinstanz streitig waren. Es gilt heute für die Berufung ans Bundesgericht und in der Mehrheit der Kantone diese Lösung. Das zweite System stellt auf den konkreten Nachteil ab, den die Partei durch das Urteil der Vorinstanz erleidet. Der Entwurf für die eidgenössische Zivilprozessordnung steht dieser zweiten Methode nahe, ist aber reine Zukunftsmusik, also müssen wir darüber abstimmen.

Der Grund nun, warum die Minderheit - ich beginne mit dieser - das zweite System, nämlich die Differenzmethode, einführen will, besteht, an einem Beispiel gesagt, in Folgendem: Es will Personen, die in der Vorinstanz gleich schwere materielle Nachteile erlitten haben, gleich behandeln. Ein Beispiel: Derjenige, der 40 000 Franken einklagt und vor dem letzten kantonalen Gericht 20 000 Franken zugesprochen erhalten hat, könnte gleichwohl ans Bundesgericht gehen, wenn nicht die Differenzmethode gelten würde, obwohl er nur noch mit 20 000 Franken beschwert ist. Derjenige aber, der von allem Anfang an 20 000 Franken eingeklagt hat und mit dieser Klage abgewiesen wurde, kann nicht ans Bundesgericht gelangen, obwohl beide den gleichen Nachteil haben, ihnen beiden wurden je 20 000 Franken weniger zugesprochen. Diese Ungleichbehandlung würde behoben, wenn dem System der Minderheit zugestimmt würde.

Die Mehrheit würde das aufnehmen, was heute noch die überwiegende Meinung ist, dass man also von demjenigen Klagebetrag ausgeht, der von der Vorinstanz entschieden werden musste, also unabhängig davon, ob die Vorinstanz einen Teil gutgeheissen hat oder nicht.

Zwischen diesen beiden Systemen haben Sie zu wählen. Vielleicht eine zahlenmässige Gegebenheit: Das Bundesgericht hat Überlegungen bzw. Abklärungen angestellt, was geschehen würde, wenn wir neu diese Differenzmethode einführen würden. Wenn der Streitwert nach heutiger Methode berechnet 40 000 Franken wäre, könnten ungefähr 7 Prozent der Berufungen über 40 000 Franken, die heute geltend gemacht werden, nicht mehr ans Bundesgericht eingereicht werden.

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